Al-Bayan
Al-Bayan: - Über 1700 ausgewählte Hadithe aus dem Sahih-Werk von Imam Muslim (rA) und Imam Bucharyy (rA). Die hier angegebene Hadithnummer entspricht der Sammlung von Imam Muslim aus dem arabischen Original.

CD-Bestellung und Preisliste: Um nähere Infos zu erhalten, senden Sie uns bitte über das   Kontaktformular   eine e-Mail
In Al-Bayan suchen:
Home | Al-Bayan Index

Kapitel: Die Scheidung 

Hadithe Gesamtanzahl: 13      Angezeigt: 11-20 


Wähle Seite: «« zurück 1 2 

Der Hadith von Zainab Bint Gahsch, Allahs Wohlgefallen auf ihr: Zainab Bint Abi Salama, sagte: Ich kam zu Zainab Bint Gahsch, als ihr Bruder starb. Sie ließ sich Parfüm bringen, rieb sich damit ein und sagte: Bei Allah, ich habe kein Bedürfnis, mich zu parfümieren. Ich hörte aber den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, auf der Kanzel sagen: Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll nicht länger als drei Tage um einen Toten trauern; es sei denn, der Tote war ihr Ehemann. In diesem Fall dauert die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage.

[Sahih Muslim Nr. 2731 (im arabischen)]


Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: O Gesandter Allahs, der Ehemann meiner Tochter ist gestorben, und meine Tochter hat Augenleiden. Dürfen wir ihre Augen mit Kollyrium (Salbe zum Schwarzfärben der Augen) bestreichen? Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Nein! Er wiederholte diese Antwort zwei- oder dreimal. Dann sagte er: Die Trauerzeit soll ja vier Monate und zehn Tage dauern. In vorislamischer Zeit durfte eine verwitwete Frau erst nach Ablauf eines Jahres den Dung wegwerfen!

[Sahih Muslim Nr. 2732 (im arabischen)]


Umm `Atiyya, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Frau darf nicht länger als drei Tage um einen Toten trauern, es sei denn, der Tote war der Ehemann. In diesem Fall dauert die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage. (Während der Trauerzeit) darf sie weder farbige Kleidung tragen, außer den jemenitischen gezierten Gewändern, noch Parfüm benützen. Sie darf nur nach der Reinigung von der Monatsregel etwas aus Weihrauch oder Azfar (eine Art von Parfümen) benutzen.

[Sahih Muslim Nr. 2739 (im arabischen)]



Wähle Seite: «« zurück 1 2 

Al Bayan Component v. 1.0.3  © 2005 by Idris Fakiri

Lerne Arabisch

Lerne Arabisch

Wer ist Online?

Aktuell 25 Gäste online