Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy

Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy
aus dem Arabischen übertragen und kommentiert von Abu-r-Rida’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul

Buchbestellung und Preisliste: www.Muslim-Buch.de
ISBN: 3-8217-0112-9
Verlag: Islamische Bibliothek, 924 Seiten, Hardcover DIN A4

In Sahih Al-Bucharyy suchen:
Home | Sahih Al-Bucharyy Index

Kapitel: Die Fundsache 

Hadithe Gesamtanzahl: 2      Angezeigt: 1-2 

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging an einer Dattel vorbei, die auf dem Weg lag, und sagte: „Wenn ich keine Bedenken hätte, dass diese Dattel zum Almosen* gehört, hätte ich sie gegessen!“ (* Hier sind zwei Aspekte enthalten: Zum einen gehört, dass das Sichhinbücken, um eine reine Gabe Allahs vom Boden zu heben und zu verzehren, ein Gebot - und auf keinen Fall eine unwürdige Haltung eines Gläubigen - ist. Anderen Hadithen zur Folge ist dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und seiner Familie die Annahme von Almosen und der Verzehr davon von Allah untersagt. Vgl. dazu Hadith Nr. 1491, 2585 und die Anmerkung dazu)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2431]


`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Keiner darf das Vieh eines anderen ohne dessen Erlaubnis melken. Hätte jemand von euch es gern, dass in seinen Wohnbereich eingebrochen wird, seine Vorratskämmerchen zerstört werden und seine Nahrung verschwindet? Für die Leute machen die Euter des Viehs nichts anderes, als die Nahrung für sie zu speichern. Also dann darf keiner das Vieh eines anderen melken, es sei denn nur mit dessen Erlaubnis.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2435]



Sahih Al-Bucharry Component v. 1.0.3  © 2005 by Idris Fakiri

Lerne Arabisch

Lerne Arabisch

Wer ist Online?

Aktuell 23 Gäste online