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Kapitel: Die Heirat (Nikah) |
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Eine Gruppe von drei Männern suchte die Wohnungen der Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf, um sich über die Frömmigkeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu erkundigen. Als sie davon Kenntnis nahmen, machten sie den Eindruck, als ob sie derartige Praxis für gering schätzten. Sie sagten dann: „Wer sind wir gegenüber dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm? Ihm ist doch jede vergangene und künftige Schuld vergeben worden.“* Einer von ihnen sagte: „Was mich aber angeht, so verbringe ich die ganze Nacht im Gebet.“ Ein anderer berichtete: „Ich aber faste die ganze Zeit und breche nicht mein Fasten.“ Der dritte sagte: „Ich enthalte mich aber der Frauen und werde niemals heiraten.“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam hinzu und sagte: „Seid ihr diejenigen, die dies und jenes gesagt haben? Was mich wirklich angeht, so bin ich bei Allah unter euch derjenige, der Allah am meisten fürchtet und Ihm gegenüber am frömmsten ist. Dennoch faste ich und breche mein Fasten, bete ich und gehe schlafen und heirate die Frauen. Wer sich von diesem meinem Weg (Sunnah) abwendet, der gehört nicht zu mir!“ (*Vgl.Qur´an 48:1ff. Ferner Hadith Nr.1130, 4837, 5063, 6307, 6471, 7507 und die Anmerkung dazu) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5063] | `Urwah berichtete, dass er sich bei `A´ischa über den Qur´an-Vers (4:3) erkundigte, in dem Allah, Erhaben ist Er, sagt: „Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.“ `A´ischa sagte zu ihm: „Du, Sohn meiner Schwester! Es handelt sich dabei um die Waisenmädchen, die sich in der Obhut ihres Fürsorgeberechtigten befinden, und er die Heirat mit ihnen wegen ihres Vermögens und ihrer Schönheit begehrt und will dazu eine geringere Brautgabe leisten, als die sonst für ihren Stand nach der Sunnah üblich ist. Darauf erging das Verbot, dass Waisenmädchen nicht ungerechterweise verheiratet werden dürfen, es sei denn, ihr Brautgeld wird ihnen vollständig geleistet. Anderenfalls erging der Befehl, dass sie (die Männer) andere Frauen außer den Waisenmädchen heiraten sollen.“ [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5064] | `Abdullah berichtete: [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5066] | Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5068] | Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: (*Kastration ist eine operative Ausschaltung der Keimdrüsen, sowohl beim Mann durch Entfernung der Hoden, als auch bei der Frau durch Entfernung der Eierstöcke. Heute wird dies durch Bestrahlung vollzogen. Siehe ferner Hadith Nr.5073 und die Anmerkung dazu) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5071] | Sa`d Ibn Abu Waqqas berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, lehnte es ab, dass `Uthman Ibn Mad`un im Zölibat lebt..Hätte der Prophet dies erlaubt, hätten wir uns kastrieren lassen!“ (Der Qur´an (57:26) beschreibt das Mönchtum als eine Erfindung der Menschen und erwähnt ausdrücklich, dass Allah es nicht vorschreibt. Es hat - historisch gesehen - heidnischen Ursprung, der von der falschen Vorstellung über den geschlechtlichen Trieb ausging. Dort heißt es, dass dieser ein tierisch niedriger Trieb sei, der den Menschen befleckte und mit seiner Würde nicht vereinbar sei. Auf Grund dessen wurden kultische Entmannungen, z. B. im alten Babylonien, im Osiriskult der alten ägypter und in anderen Teilen des Abendlandes, vorgenommen. (Vgl. Browe, Peter, Zur Geschichte der Entmannung, 1936, S. 13 ff.). Mit der übernahme des Zölibats durch die katholische Kirche auf Grund der Geringschätzung und Verachtung der Frau, entfernt sich das Christentum weit weg von seinem Ursprung im Alten Testament. Es ist bekannt, dass Jesus, Allahs Friede auf ihm, vom Zölibat überhaupt nicht sprach, und daß Kephas (Petrus) selbst verheiratet war. Siehe Hadith Nr. 5071 und die Anmerkung dazu) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5073] | Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Bei einer Heirat wird die Frau gewöhnlich wegen viererlei Gründe begehrt sein: Wegen ihres Vermögens, ihrer Abstammung, ihrer Schönheit und ihrer Frömmigkeit. Nehmet also einen glücklichen Ausgang mit der Frau, die fromm ist, damit deine Hände zu einem beachtlichen Gewinn gelangen.“ [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5090] | Sahl berichtete: „Ein Mann ging an dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, vorbei. Der Prophet fragte die Anwesenden: „Was haltet ihr von diesem Mann?“ Die Leute sagten: „Er ist eher der Mann, dem - wenn er um die Hand einer Frau bittet - die Frau zur Ehe gegeben wird, und wenn er für jemanden spricht, die Fürsprache von ihm angenommen wird, und wenn er spricht, wird man ihm gern zuhören.“ Der Prophet schwieg, bis ein Mann von den armen Muslimen vorbeiging. Der Prophet fragte: „Was haltet ihr von diesem Mann?“ Die Leute sagten: „Er ist eher der Mann, dem - wenn er um die Hand einer Frau bittet - die Frau zur Ehe nicht gegeben wird, und wenn er für jemanden spricht, von ihm die Fürsprache nicht angenommen wird, und wenn er spricht, wird man ihm nicht gern zuhören.“ Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu den Leuten: „Dieser (letzte) wäre besser als die ganze Erde, wenn sie von Männern in der Art des (ersten) Mannes voll wäre.“ [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5091] | `Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Ein schlechtes Vorzeichen (Omen) gibt es im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd.“ (Siehe Hadith Nr. 5094 und 5095) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5093] | Ibn `Umar berichtete: „Die Leute sprachen vom schlechten Vorzeichen (Omen) in der Gegenwart des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihnen: „Wenn es ein schlechtes Vorzeichen in einer Sache geben würde, dann nur im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd,“ (Siehe Hadith Nr.5093 und 5095) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 5094] | |
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