Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy

Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy
aus dem Arabischen übertragen und kommentiert von Abu-r-Rida’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul

Buchbestellung und Preisliste: www.Muslim-Buch.de
ISBN: 3-8217-0112-9
Verlag: Islamische Bibliothek, 924 Seiten, Hardcover DIN A4

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Kapitel: Die Heirat (Nikah) 

Hadithe Gesamtanzahl: 67      Angezeigt: 61-70 


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Al-Miswar Ibn Machrama berichtete: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm - als er auf dem Podest stand - sagen: „Die Leute des Stammes von Banu Hischam Ibn Al-Mughira haben um Erlaubnis dafür gebeten, ihre Tochter `Alyy Ibn Abi Talib zur Ehefrau zu geben. Ich erlaube es nicht, und ich werde es nicht erlauben, und nie werde ich es erlauben! Es sei denn, dass sich `Alyy Ibn Abi Talib von meiner Tochter scheiden läßt und deren Tochter heiratet. Denn sie ist wahrlich ein Stück von mir: Mich wird das betrüben, was sie betrübt, und mich wird dasselbe übel treffen, das sie trifft.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5230]


`Uqba Ibn `Amir berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Hütet euch davor, dass ihr bei den Frauen eintretet!“ Ein Mann von den Al-Ansar sagte: „O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Bruder des Mannes?“ Und der Prophet sagte: „Der Bruder des Mannes ist der Tod!“ *(*D.h., dass er den Tod ins Haus bringt. Damit ist die Gefahr für die Ehe gemeint, wenn ein Mann, der nicht zum Kreis des Mahram (Vater, Bruder, Onkel, Sohn usw.) gehört, bei der Frau in Abwesenheit ihres Mannes verkehrt. Siehe auch Hadith Nr. 5233)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5232]


Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Ein Mann darf sich nicht allein mit einer Frau zurückziehen, es sei denn, dass sie in Begleitung eines Mahram* ist!“ Darauf stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau zog hinaus für die Pilgerfahrt (Ha??), und ich habe mich für den Kampf in der Schlacht Soundso und Soundso angemeldet!“ Der Prophet sagte zu ihm: „Geh deiner Frau nach und vollziehe mit ihr die Pilgerfahrt.“ (*Vgl. Hadith Nr. 5232 und die Anmerkung dazu)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5233]


Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Eine Frau von den Al-Ansar kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sprach mit ihr allein.* Anschließend sagte er: „Bei Allah, ihr (Al-Ansar) seid diejenigen, die ich unter allen Menschen am meisten liebe.“ (*Die Geschichtsschreiber berichten von diesem Fall, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Frau allein auf einer offenen Straße sprach, und von anderen Menschen zwar gesehen, ohne jedoch daß das, was sie ihm erzählte, von anderen gehört wurde. Die Rechtsgelehrten meinen damit, dass in ähnlichen Fällen - wenn die Frau ihre eigenen Sorgen vorzutragen beabsichtigt, und sich dabei schämt, vor den anderen Menschen zu sprechen - der Imam ihr die Möglichkeit dazu geben soll, dass sie mit ihm allein reden kann, ohne jedoch, dass ihr vertrauliches Gespräch mit ihm von anderen gehört wird)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5234]


`Abullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Die Frau soll sich nicht vor einer anderen entblößen, damit diese sie nicht vor ihrem Ehemann in der Weise beschreibt, als ob er ihr zuschauen würde! "

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5240]


Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, hatte es verabscheut, dass ein Mann (nach seiner Rückreise) bei seiner Familie nachts* an die Tür klopft.“ (*Der Sinn in diesem Hadith liegt darin, dass das Vertrauensverhältnis nicht gestört wird, indem die Ehefrau annehmen könnte, er tue dies absichtlich, weil er sie verdächtige. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte selbst nie des nachts zu seiner Familie zurückzukommen und sorgte im Gegenteil dafür, dass er dort erst morgens oder nachmittags auftrat, nachdem er einen Boten im Voraus schickte, um seine Ankunft bekanntzugeben. Dadurch hat die Ehefrau auch Gelegenheit, sich für ihren Mann schön zu machen, und eventuell ein Mahlzeit vorzubereiten. Siehe auch Hadith Nr. 5244)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5243]


Dschabir Ibn `Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn jemand von euch für lange Zeit abwesend war, so soll er nicht (nach seiner Rückkehr) bei seiner Familie nachts* an die Tür klopfen.“ (Siehe Hadith Nr. 5243 und die Anmerkung dazu)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5244]



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Sahih Al-Bucharry Component v. 1.0.3  © 2005 by Idris Fakiri

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