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Surah (Kapitel) Name: Al-Baqara (2) Anzahl der Ayah (Verse):
Angezeigt: 191-200
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[2:191]
Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.
[2:192]
Wenn sie aber aufhören, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.
[2:193]
Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun.
[2:194]
Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
[2:195]
Und spendet auf dem Weg Allahs und stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben und tut Gutes! Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die Gutes tun.
[2:196]
Und vollendet den Hadschdsch und die 'Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hadschdsch vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hadschdsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen.
[2:197]
Für den Hadschdsch sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hadschdsch entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hadschdsch. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid!
[2:198]
Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn strebt. Und wenn ihr von 'Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allahs bei Al-Masch'ari-l-haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen waret, die irregingen.
[2:199]
Dann eilt dorthin weiter, von wo die Menschen weitereilen, und bittet Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
[2:200]
Und wenn ihr eure heiligen Riten beendet habt, dann gedenkt Allahs, so wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegt oder vielmehr mit noch stärkerem Gedenken. Denn unter den Menschen sind welche, die sagen: "Unser Herr, gib uns (Gutes) in dieser Welt." Doch haben sie nicht im Jenseits Anteil (am Guten).
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