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Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist |
Kapitel 81
Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: Abu Said Abdur-Rahman ibn Samura (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) zu ihm sagte: "Oh Abdur-Rahman ibn Samura! Bitte nie darum, Herrscher zu sein! Denn wenn man dir ein Amt anträgt, ohne dass du darum ersucht hast, so wird dir dabei geholfen werden; wenn es dir jedoch gewährt wird, nachdem du darum gebeten hast, so wirst du dafür die Verantwortung tragen. Wenn du einen Eid schwörst (etwas zu tun), und du findest später etwas besseres, so tue das Bessere und leiste Ersatz für deinen Eid." (Al-Bukhari und Muslim) [Riyad us-Salihin Nr. 674] | Abu Dharr (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) zu ihm sagte: "Oh Abu Dharr, ich weiß, dass du schwach bist. Und ich wünsche dir, was ich für mich selbst wünsche. Herrsche nicht (einmal) über zwei Personen, und übernimm nicht die Verantwortung für den Besitzes einer Waisen." (Muslim) [Riyad us-Salihin Nr. 675] | Abu Dharr (r) berichtet, dass er einmal dem Propheten (s) sagte: "Oh Gesandter Allahs. Willst du mich nicht zu einem Herrscher machen?" Er klopfte mir auf die Schulter und sagte: "Oh Abu Dharr! Du bist schwach, und ein Amt ist eine Vertrauensaufgabe, und am Tag des Gerichts mag es Grund für Scham und Reue darstellen außer für denjenigen, der ihm gerecht wird und seine Verpflichtungen erfüllt." (Muslim) [Riyad us-Salihin Nr. 676] | Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Gewiss werdet ihr Herrschaft erstreben, doch wird sie euch am Tage des Gerichts nur reuen." (Al-Bukhari) [Riyad us-Salihin Nr. 677] | |
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