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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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HADITH-NR.:
Anzahl der Ahadith: : 136   |   Angezeigt: : 111-120   |    Sahih Muslim Index


كِتَاب الْحَجِّ
Das Buch der Pilgerfahrt


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Usama Ibn Zaid Ibn Haritha, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich sagte: O Gesandter Allahs, wirst du in deinem Haus in Makka untergebracht? Da sagte er (der Prophet): Hat uns `Aqil (Vetter des Propheten) irgendwo Wohnung (von uns) stehen lassen?

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2405]



Al-`Ala´ Ibn Al-Hadramiy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Der Muhagir (Der muslimische Auswanderer aus Makka nach Medina) darf nur drei Tage Aufenthalt in Makka nach dem Vollziehen der Pilgerfahrt bzw. Besuchsfahrt haben.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2408]



Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte am Tag, an dem Makka erobert wurde: Es gibt keine Auswanderung, sondern Kampf und guten Vorsatz. Und wenn ihr zum Aufbrechen aufgefordert werdet, dann brecht auf! Er sagte auch an diesem Tag: Diese Stadt erklärte Allah für geschützt, als er die Himmel und die Erde erschuf. Sie ist wegen dieser göttlichen Erklärung nicht zu verletzen bis zum Tag der Auferstehung. Niemand vor mir war es erlaubt, (in Makka) zu kämpfen; ich auch durfte nur in einer bestimmten Stunde an einem Tag in ihr kämpfen. Denn diese Ortschaft ist wegen der göttlichen Erklärung bis zum Tag der Auferstehung unverletzlich. Ihre Dornen dürfen nicht geschnitten werden. Ihre Jagdtiere dürfen nicht verscheucht werden. Und wer etwas findet, darf es nicht zu sich nehmen, bevor er Kunde davon geben. Und ihre Weiden dürfen nicht ausgerissen werden. Da sagte ich (Al-`Abbas): O Allahs Gesandter, aber davon ausgenommen ist doch das Izkher (eine Art von den duftenden Pflanzen); denn die Schmiede brauchen es (zur Feuerung), und man benutzt es in jedem Haus. Er (Der Prophet) entgegnete: Ja, das Izkher ist davon ausgenommen!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2412]



Der Hadith von Abu Schuraih Al-`Adawiy, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Er sagte zu `Amr Ibn Sa`id, während er die Truppen nach Makka schickte: Erlaube mir, du Fürst, dir einen Ausspruch vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu erzählen. Er sagte diesen Ausspruch, den meine Ohren hörten, mein Herz fasste und meine Augen sahen, am nächsten Tag der Eroberung. Zuerst pries er Allah und lobte ihn dann sagte er: Allah, und nicht die Menschen, machte Makka als ein geschütztes Gebiet. So ist es jedem, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, verboten, in ihr (Makka) Blut zu vergießen, oder einen Baum zu schneiden. Wenn jemand meinen Kampf in ihr als Argument anführt, dann sagt zu ihm: Allah erlaubte seinem Gesandten den Kampf und nicht euch; und zwar in einer bestimmten Stunde an einem Tag. Heute ist sie (Makka) wieder ein geschütztes Gebiet, wie sie gestern war; und der Anwesende soll es dem Abwesenden mitteilen!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2413]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Als Allah Seinen Gesandten Makka erobern ließ, stand dieser unter den Leuten auf, lobte Allah und pries ihn, und sagte: Allah schützte Makka vor dem Elefanten; er gab seinem Gesandten und den Gläubigen die Macht, Makka zu erobern und die Ungläubigen zu besiegen. Niemandem vor mir war es erlaubt, in Makka zu kämpfen; ich durfte aber nur in einer Stunde an einem Tag kämpfen; und niemandem nach mir wird es erlaubt sein! Deshalb darf man ihre Jagdtiere nicht verscheuchen, ihre Dornen nicht ausreißen, und wer etwas Verlorenes findet, darf es nicht an sich nehmen, ohne sich zu bemühen, den Eigentümer zu finden. Und wenn jemand widerrechtlich getötet wurde, haben die Angehörigen des Toten die Wahl zwischen der Widervergeltung und der Entschädigungszahlungen. Al-`Abbas sagte: O Gesandter Allahs, Ausnahme davon ist doch Al-Izkher (Art von den duftenden Pflanzen), die wir in unseren Gräbern und Häusern verwenden! Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ja! Al-Izkhar ist davon ausgenommen. Da erhob sich ein Mann aus dem Jemen namens Abu Schah und sagte: O Gesandter Allahs, lass das für mich aufgeschrieben werden! Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Schreibt das für Abu Schah auf!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2414]



Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, trat in Makka im Jahr der Eroberung mit einem Helm auf dem Kopf ein. Als er den Helm auszog, kam ein Mann zu ihm und sagte: Ibn Khatal hält an den Vorhängen der Ka`ba fest. Da sagte er (der Prophet): Tötet ihn!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2417]



`Abdullah Ibn Zaid Ibn `Asim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ibrahim erklärte Makka für ein Schutzgebiet und sprach für ihre Leute ein Bittgebet; und ich erklärte Medina für ein Schutzgebiet, wie Ibrahim Makka für ein Schutzgebiet erklärt hatte. Ich sprach für Medina ein Bittgebet um Segen, wie Ibrahim um Segen für die Leute von Makka erbeten hatte.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2422]



Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: O Allah, gib Medina doppelt soviel Segen, wie du Makka an Segen gegeben hast!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2423]



Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: `Asim sagte: Ich sagte zu Anas Ibn Malik: Hat der Gesandte Allahs Medina als ein geschütztes Gebiet gemacht? Dann sagte er: Ja, von einer bestimmten Markierung zu einer anderen bestimmten Markierung. Wer dort eine Freveltat begeht (`Asim unterbricht: Anas sagte zu mir: Die folgenden Worte sind ernsthaft.), auf dem ruht der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen allesamt. Von diesem wird jegliche Handlungsweise verworfen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2429]



`Ali Ibn Abu Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Yazid Ibn Schariek Ibn Tariq sagte: `Ali Ibn Abu Talib hielt vor uns eine Predigt und sagte: Wer behauptet, dass wir ein anderes (Buch) als den Koran und dieses Blatt, das an der Scheide seines Schwertes hängend war, zu lesen haben, der ist ein Lügner. Dieses Blatt enthält die Alter der Kamele, nach denen die Almosensteuer bestimmt werden, und verschiedene Arten der Entschädigungszahlungen. Darin hat der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, auch gesagt: Medina ist ein geschütztes Gebiet von `Air bis zu Thaur (zwei Bergen). Wer dort eine Freveltat begeht, oder einen Freveltäter beherbergt, auf dem ruht der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen allesamt. Von diesem wird jegliche Handlungsweise verworfen. Der Schutz der Muslime ist unteilbar, und der niedrigste von ihnen ist genug, diesen Schutz zu bieten. Wer behauptet, dass er Sohn anderes Vaters ist, oder dass er sich zu anderen als seine Schutzgefährten gesellt, auf dem ruht der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen allesamt. Von diesem wird jegliche Handlungsweise verworfen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 16, Ḥadīṯ-Nr. 2433]



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