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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 39   |   Angezeigt: : 31-40   |    Al-Buchari Index


كِتَاب الْأَطْعِمَةِ
Die Speise


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Jabir Ibn ʿAbdallāh berichtete: „Wir waren zusammen mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, in Marri-d-Dahran, um Alkabath * zu ernten. Er sagte zu uns: „Holt die dunklen davon denn diese sind die besten. (Einer fragte:) »Hast du jemals Schafe gehütet?“ Der Prophet antwortete: „Ja! Es gab keinen Propheten, der nicht diese gehütet hätte.“**

(*= Eine Frucht in manchen Wüstensträuchern.** Man kann den Sinn davon entnehmen, dass das Hüten der Schafe, indem sich der Hirte um das Wohl und die Sicherheit der Tiere kümmert, der Sorgepflicht eines Menschenführers - wie solche der Propheten - ähnlich ist. Das Hüten der Schafe kann sozusagen eine Art Training bzw. Vorschulung für die enorme Aufgabe, und zwar während der Betrachtung der Allmacht Allahs unter freiem Himmel, sein. Vgl. dazu Hadith Nr. 0893, 2262, 5453 und 7138 mit dem Tenor: „Ihr seid alle Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde...“ , wobei die Herde hier als "Treuhandgut" zu verstehen ist)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5453]


Suwaid Ibn An-Nuʿman berichtete: „Wir zogen mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, nach Chaibar, und als wir in As-Sahbaʾ ankamen, ließ der Prophet das Essen bringen, und dieses war nichts anderes als ein Mehlbrei. Nachdem wir davon gegessen hatten, stand er auf zum Gebet, spülte seinen Mund, und wir (verfuhren gleichermaßen) und spülten den Mund.“

(Siehe Hadith Nr.5455 und 5456, sowie die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5454]


Suwaid berichtete: „Wir zogen mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, nach Chaibar, und als wir in As-Sahbaʾ... , das von Chaibar nicht weit entfernt ist, ankamen, ließ der Prophet das Essen bringen, und dieses war nichts anderes als ein Mehlbrei, den wir zusammenrührten und aßen. Danach ließ er Wasser bringen, von dem er seinen Mund spülte, und wir davon ebenfalls den Mund spülten. Anschließend leitete er für uns das Abendgebet, ohne vorher die Gebetswaschung (Wuduʾ) vorgenommen zu haben.“

(Siehe Hadith Nr.5454 und 5456 sowie die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5455]


Ibn ʿAbbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch gegessen hat, der soll seine Hand nicht abwischen, ohne sie vorher abzulecken oder ablecken zu lassen.“

(Dieser kurze Hadith soll richtig verstanden werden denn es gibt Menschen, die ihre Hände einige Male während des Essens ablecken und weiterhin Brot und andere Speisen sowie Tafelgegenstände anfassen und dadurch den Ekel der Tischteilnehmer mit Recht erregen, weil hier die Hygiene nicht beachtet wird. Im Hadith wird auf die Tatsache hingewiesen, dass, wenn man mit dem Essen ganz fertig ist, für das man notwendigerweise (wie z. B. beim Verzehr von Grillhähnchen) seine Finger benutzt hat, seine vom Essen beschmierte Hand nicht direkt an der Kleidung oder an einem Tuch abwischt, ohne diese vorher durch ablecken, oder durch ableckenlassen, gesäubert zu haben denn - einem anderen Hadith zufolge - man weiß nicht, in welchem Teil seiner Nahrung sich der Segen befindet (Vgl. die beiden Hadithe Nr. 5454, 5455 und 5457). Was aber das ableckenlassen angeht, so sprechen die Gelehrten von einem Kind oder einem Tier, etwa einem Lamm oder Kätzlein, die während des Essens gefüttert werden könnten. Noch zu bemerken ist die Tatsache, dass die Papierservietten zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, nicht bekannt waren. Siehe Hadith Nr. 5457)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5456]


Saʿid Ibn Al-Harith berichtete, dass er Jabir Ibn ʿAbdallāh, Allahs Wohlgefallen auf beiden, fragte, ob die Gebetswaschung dadurch fällig werden wurde, wenn man etwas ißt, das durch das Feuer gar wurde, und er sagte: „Nein! Wir haben normalerweise solches Essen zu Lebzeiten des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, selten gefunden. Wenn dies aber der Fall war, so haben wir keine Tücher (zum Abwischen) gehabt, außer unseren Händen, Armen und Füßen. So haben wir gebetet, ohne vorher die Gebetswaschung (Wuduʾ) vorgenommen zu haben.“ (Vgl. Hadith Nr.5454 ff. und die Anmerkung zu 5456)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5457]


Abū Umama berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte - wenn er seine Nahrung weggeräumt hatte - zu sagen: „Viel Lob gebührt Allah. Ihm gebührt gutes und segenvolles Lob. Ich beende zwar meine Mahlzeit, weise sie aber weder zurück noch lehne ich sie ab noch erkläre ich sie für unnötig für mich, o unser Herr!“ (Siehe Hadith Nr.5459)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5458]


Abū Umama berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte gewöhnlich, wenn er seine Mahlzeit beendet und seine Nahrung weggeräumt hatte: „Alles Lob gebührt Allah, Der uns genug gegeben und damit versorgt hat. Ich beende zwar meine Mahlzeit, weise sie aber weder zurück noch bin ich deswegen undankbar.“ Ein anderes Mal sagte er: „Dir gebührt alles Lob, unserem Herrn! Ich beende zwar meine Mahlzeit, weise sie aber weder zurück noch nehme ich Abschied von ihr noch erkläre ich sie für unnötig für mich, o unser Herr.“ (Siehe Hadith Nr.5458)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5459]


Abū Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn zu einem von euch der eigene Diener mit dem Essen kommt, soll er - wenn er ihn nicht mit sich sitzen lassen will - ihm eine Portion oder zwei Portionen, oder einen Biß oder zwei Bisse geben denn er ist doch derjenige, der während des Kochens vor der Hitze stand und sich um die Zubereitung des Essens kümmerte!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5460]


Abū Masʿud Al-Ansaryy berichtete: „Ein Mann von den Al-Ansar namens Abū Schuʿaib, der einen Diener, von Beruf Fleischer, hatte, kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, als er sich unter seinen Gefährten befand, und merkte am Gesicht des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er hungrig war. Er begab sich zu seinem Diener, dem Fleischer, und sagte zu ihm: „Bereite für mich ein Essen zu, das für fünf Personen ausreicht, damit ich den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, als einen von den fünf, dazu einladen kann.“ Der Diener bereitete für ihn das Essen zu, ging dann zum Propheten und lud ihn dazu ein. Es geschah aber, dass ein Mann ihnen nachging und der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „O Abū Schuʿaib, ein Mann geht uns nach. Wenn du willst, erlaubst du es ihm (mit uns zu kommen) und wenn du willst, läßt du ihn gehen.“ *Abū Schuʿaib sagte: „Nein! Ich erlaube es ihm.“

(*Demnach soll der eingeladene Gast nicht ohne Erlaubnis des Gastgebers weitere uneingeladene Personen mitbringen, was leider in unserer Lebenspraxis oft vorkommt)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 63, Ḥadīṯ-Nr. 5461]


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