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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 30   |   Angezeigt:   1-10   |    Übersicht


كِتَاب الذَّبَائِحِ وَالصَّيْدِ
Schlachttier und Jagdbeute


5475.)

ʿAdyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich fragte den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, über die Jagdbeute, die mit einem Pfeil ohne Klinge getroffen wird, und er sagte: „Ein Tier, das von der Spitze getroffen wird, darfst du essen. Ist es vom Pfeilstock quer erschlagen worden, so ist es ein Kadaver.“ Ich fragte ihn ferner nach der Jagdbeute, die von einem Hund gepackt wird, und er sagte: „Was der Hund für dich gepackt hat, das ißt du denn, was der Hund für dich packt, ist zum Essen rein. Siehst du aber, dass bei der Jagd andere Hunde mit deinem Hund oder mit deinen Hunden beteiligt waren, und du Bedenken hast, dass das Tier von einem anderen Hund getötet sein könnte, und daß dein Hund es eventuell von einem anderen schnappte, so iß es nicht, weil du den Namen Allahs nur für die Jagd mit deinem Hund sprachst, nicht aber für den anderen Hund.“

Siehe Hadith Nr.5476 ff.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5475]


5476.)

ʿAdyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, über die Jagdbeute, die mit einem Pfeil ohne Klinge getroffen wird, und er sagte: „Ein Tier, das von der Spitze getroffen wird, darfst du essen. Ist es vom Pfeilstock quer erschlagen worden, ist es ein Kadaver, so iß es nicht.“ Ich sagte: „Ich schicke nur meinen Hund los zum Jagen!“ Er sagte: „Wenn du deinen Hund auf das Tier los schickst, und dabei den Namen Allahs gesprochen hast, so darfst du es essen.“ Ich fragte weiter: „Wie aber, wenn der Hund selbst etwas davon gefressen hat?“ Er antwortete: „Iß davon nicht denn der Hund hat die Jagd für sich selbst vollzogen, nicht aber für dich.“ Ich sagte: „Ich schicke meinen Hund los und sehe, dass ein anderer Hund mit ihm beteiligt war!“ Er sagte: „Iß davon nicht denn du sprachst den Namen Allahs für die Jagd mit deinem Hund, nicht aber für den anderen Hund.“

Siehe Hadith Nr.5475 f. und 5477f.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5476]


5477.)

ʿAdyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, wir (Jäger) schicken die abgerichteten Hunde zur Jagd los.“ Er sagte: „Du darfst die Jagdbeute essen, die die Hunde für dich gepackt haben.“ Ich sagte: „Gilt dies auch, wenn die Hunde das Tier getötet haben?“ Der Prophet sagte: „Auch, wenn sie es getötet haben.“ Ich sagte: „Wir werfen manchmal mit einem Pfeil ohne Klinge!“ Er sagte: „Iß, was von der Spitze getroffen wurde das Tier aber, das von seinem Querkörper getroffen wurde, darfst du nicht essen.“

Siehe Hadith Nr.5475 f. und 5478

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5477]


5478.)

Abū Thaʾlaba Al-Chuschanyy berichtete: „Ich sagte: „O Prophet Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift* gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und dieses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem nicht abgerichteten Hund, sowie mit meinem abgerichteten Hund, jage. Was ist davon richtig für mich?“ Er sagte: „Was du im Hinblick auf die Leute der Schrift erwähnt hast, so verfahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esset nicht aus ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esset daraus. Was aber die Jagd angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem unabgerichteten Hund gejagt hast, das darfst du nur dann essen, wenn das gejagte Tier (noch am Leben ist,) und du es rituell schlachten kannst.“

* U.a. Juden und Christen. Siehe Hadith Nr.5475ff.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5478]


5479.)

ʿAbdallāh Ibn Mugfal berichtete, dass er einen Mann sah, der mit einer Schleuder warf, und zu ihm sagte: „Werfe nicht mit einer Schleuder denn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Werfen mit einer Schleuder - oder, er verabscheute es. Er (der Prophet) wies daraufhin, dass mit einer Schleuder weder ein Tier gejagt, noch ein Feind erlegt werden kann, sondern sie bricht nur den Zahn und schlägt das Auge aus.“ ʿAbdallāh sah später, dass der Mann doch noch mit der Schleuder weiter warf, und er sagte zu ihm: „Ich erzählte dir, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Werfen mit der Schleuder verbot, oder er es verabscheut hat, und du wirfst doch damit weiter. Ich werde mit dir also nie wieder reden.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5479]


5480.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Demjenigen, der einen Hund hält, welcher weder zum Zwecke des Hütens der Schafe noch der Jagd bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren.“

Was die Tierliebe angeht, wird hier ausdrücklich auf Hadith Nr. 2363, 2365, 3321, 3482, 5516 (Verbot der Tiermisshandlung), 5960 und 6009 verwiesen.

Siehe ferner Hadith Nr. 0172, 2237, 3323 f. und 5481 f.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5480]


5481.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Demjenigen, der einen Hund hält, mit Ausnahme des Hundes, der zum Zwecke der Jagd abgerichtet und zum Hüten der Schafe bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5481]


5483.)

ʿAdyy Ibn Hatim berichtete: „Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, indem ich sagte: „Wir sind Leute, die mit diesen Hunden die Jagd betreiben!“ Er sagte: „Wenn du deine abgerichteten Hunde losgeschickt und dabei den Namen Allahs gesprochen hast, darfst du die Jagdbeute davon essen, welche die Hunde für dich gepackt, auch dann, wenn sie das Tier erlegt haben. Ausgenommen davon, wenn der Hund selbst etwas davon gefressen hat. Denn ich fürchte, dass der Hund das Tier für sich selbst zum Fressen gepackt hat. Mischten sich dabei andere fremde Hunde ein, so darfst du (von der Jagdbeute) nicht essen.“

Siehe Hadith Nr.5475 ff. und 5484 f.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5483]


5484.)

ʿAdyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn du deinen Hund losgeschickt und den Namen Allahs gesprochen hast, und es geschieht, dass der Hund das Tier tötet, so darfst du die Jagdbeute essen. Hat der Hund davon gefressen, so iß nicht davon denn der Hund hat das Tier für sich selbst gepackt. Mischt sich der Hund bei anderen Hunden ein, bei denen der Name Allahs nicht gesprochen wurde, und diese (ein Tier) gepackt und erlegt haben, so iß nicht davon denn du weißt nicht, welcher Hund von ihnen (das Tier) erlegt hat. Kommt es vor, dass du auf ein Tier geschossen hast, und du es erst nach Ablauf von einem Tag oder zwei Tagen gefunden hast, und du bei diesem keine andere Spur als die Spur deines Pfeils siehst, so darfst du davon essen. Ist das Tier ins Wasser gefallen (und dabei verendet), so iß nicht davon.“

Siehe Hadith Nr.5475 ff. und 5485

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5484]


5485.)

ʿAdyy berichtete: „Ich sagte zum Propheten Allahs Segen und Heil auf ihm: „(Es kommt manchmal vor, dass der eine von uns) auf ein Tier schießt, seine Spur für zwei und drei Tage verliert und es doch später tot findet, und in ihm befindet sich der eigene Pfeil (des Jägers).“ Der Prophet sagte: „Wenn er will, kann er davon essen.“ *

* Die freie Entscheidung ist eine Frage des persönlichen Appetits. Siehe Hadith Nr.5475ff.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65/Hadithnr. 5485]

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