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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 24   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْحُدُودِ
Das Strafrecht (Hudud)


6800.)

ʿAʾischa berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, bestrafte eine Frau mit dem Handabschneiden sie pflegte danach mich aufzusuchen, und ich trug ihr Anliegen dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, vor. Sie hatte ihre Tat bereut und ihre Reue mit gutem Willen durchgesetzt.“ (Siehe Hadith Nr.6801)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6800]


6801.)

ʿUbada Ibn As-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueschwur, während eine Schar zugegen war, und er sagte: „Ich nehme euren Treueschwur mit der Bedingung an, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt noch stehlt noch eure Kinder tötet noch Schändlichkeiten durch eure Hände und Beine begeht, und daß ihr euch mir gegenüber im guten Sinne nicht ungehorsam verhaltet. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten, und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne und Reinigung. Begeht jemand aber eine Tat davon und wird von Allah vor der öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.“ ...“ (Siehe Hadith Nr. 0018 und 7213)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6801]


6812.)

ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, - nachdem er am Freitag für eine Frau die Strafe der Steinigung vollzogen hatte - sagte: „Ich habe sie nach der Sunnah des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, mit der Steinigung bestraft.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6812]


6813.)

Asch-Schaibanyy berichtete: „Ich stellte ʿAbdallāh Ibn Abi Aufa folgende Frage: „Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet?“ Und er entgegnete: „Ja!“ Ich fragte ihn weiter: „War das vor der Offenbarung der Surah An-Nur (Nr. 24) oder danach?“ Er sagte: „Ich kann mich nicht erinnern!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6813]


6814.)

Jabir Ibn ʿAbdallāh Al-Ansaryy berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hatte, und leistete dafür viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, seine Bestrafung durch Steinigung. Dieser Mann war verheiratet.“ *(*Dieser letzte Satz bestätigt, dass die ausgeführte Strafe durch die Steinigung wegen Ehebruch rechtmäßig war denn für die Bestrafung Nichtverheirateter ist die Steinigung nicht anzuwenden, sondern die Strafe durch Peitschenhiebe und Verbannung nach Hadith Nr. 6831 f. Siehe ferner Hadith Nr. 6815, 6820, 6823 und die Anmerkungen dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6814]


6815.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: „O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht!“ Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Als der Mann aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu sich näher kommen und fragte ihn: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn weiter: „Bist du verheiratet?“ Der Mann antwortete: „Ja!“ Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: „Nehmet ihn dann und steinigt ihn!“ (*Siehe Hadith Nr. 6814, 6820, 6823 und die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6815]


6819.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten. Der Prophet sagte zu den Juden: „Was findet ihr in eurer Schrift?“ Die Juden sagten: „Unsere Rabbiner bestimmten neulich, dass dafür das Gesicht geschwärzt und lächerliche Kleidung angezogen werden sollen.“ Darauf sagte ʿAbdallāh Ibn Salam: „O Gesandter Allahs, laß sie die Thora vorlegen!“ Sie brachten dann die Thora und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte Ibn Salam zu ihm: „Hebe deine Hand ab!“ Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihre Abführung, und die beiden wurden am Vorplatz der Moschee gesteinigt. Ich sah dann, wie sich der Jude über sie beugte (um sie vor den Steinen zu schützen)!“(*Vgl. ferner Hadith Nr 3635, 6814, 6820, 6823 und die Anmerkungen dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6819]


6820.)

Jabir berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und gestand vor ihm, dass er Unzucht begangen hatte. Der Prophet wandte sich von ihm ab und als der Mann viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst geleistet hatte, sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn weiter: „Bist du verheiratet?“ Und der Mann sagte: „Ja!“ Darauf veranlaßte der Prophet seine Bestrafung, und er wurde daraufhin im Gebetssaal gesteinigt. Als er durch die Steine verletzt wurde, entfloh er er wurde doch eingeholt, wo er weiter gesteinigt wurde bis er starb. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sprach dann Gutes über ihn und verrichtete für ihn das Totengebet.“ ...(Siehe Hadith Nr. 6814 f, 6823 und die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6820]


6823.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich befand mich beim Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Strafe für mich!“ Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. Als der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Gebet beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Bestimmung des Buches Allahs für mich!“ Der Prophet sagte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann sagte: „Doch.“ Der Prophet sagte: „Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.“ ...“ (Die Straftat blieb also dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, unbekannt daher konnte er kein Strafmaß verhängen. Er half vielmehr dem Mann, von der Barmherzigkeit Allahs Gebrauch zu machen. Nach diesem Hadith ist es dem Machthaber nicht erlaubt, nach den Sünden der Menschen zu suchen. Ist eine Straftat öffentlich bekannt und der Täter geständig, so hat weder der Herrscher noch der Richter die Macht, von der Strafe abzusehen denn es handelt sich um das Recht Allahs. Vgl. dazu Hadith Nr. 6788, 6814, 6820, 6829 und die Anmerkungen dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6823]


6829.)

ʿUmar sagte: „Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: „Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.“ Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.“ *Sufyan fügte hinzu: „Ich behielt noch den Satz: „Wahrlich, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet.“ (Vgl. die Anmerkungen zum Hadith Nr. 6823)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 79/Hadithnr. 6829]

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