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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 72   |   Angezeigt: : 1-10   |    Sahih Muslim Index


كِتَاب الزَّكَاةِ
Das Buch der Almosensteuern (Zakah)


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Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Euch obliegt kein Almosensteuer für Besitz, der weniger als 5 Wasaq (Maßeinheit = 60 Saa` von Datteln u.ä.) beträgt. Das gilt auch für Besitz, der weniger als 5 Zauad (Maßeinheit = von 3 zu 10 Kamelen) oder als 5 Auqiya (Maßeinheit = 40 Silberdirham) beträgt!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1625]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Dem Muslim obliegt kein Almosen für seinen Sklaven oder sein Pferd.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1631]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, beauftragte `Umar mit der Einsammlung des Almosens. Es wurde gesagt, daß Ibn Gamil, Khalid Ibnal Walid, und Al-`Abbas, Onkel des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ablehnten, das Almosen zu geben. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Ibn Gamil lehnte ab, weil er arm war, und Allah machte ihn nun reich. Was Khalid betrifft, ihr tut ihm (Khalid). Unrecht an, (wenn sie glauben, daß er die Bezahlung der Almosensteuer ablehnt.) Er vermachte seine Schilde und Ausrüstung auf dem Weg Allahs. In Bezug auf Al-`Abbas, werde ich das Almosen an Stelle von ihm doppelt geben. Dann sagte er: O `Umar, weißt du denn nicht, daß der Onkel eines Mannes genauso wie sein Vater ist?

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1634]



Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, machte Zakatu-l-Fitr (die Almosensteuer an Bedürftige zum Fastenbrechenfest) im Verlauf des Fastenmonats Ramadan zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit Datteln oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen (im Haushalt), sei dieser ein Freier oder ein Sklave, männlich oder weiblich von den Muslimen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1635]



Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Wir pflegten Zakatu-l-Fitr (die Almosensteuer an Bedürftige zum Fastenbrechenfest) als ein Saa` (Maßeinheit) Essen, ein Saa` Gerste, ein Saa` Datteln, ein Saa` Pulvermilch oder ein Saa` Rosinen zu entrichten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1640]



Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gab die Anweisung, daß Zakatu-l-Fitr (Abgabe an Bedürftige zum Fastenbrechenfest) entrichtet werden soll, bevor sich die Menschen zum Festgebet begeben.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1645]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Es gibt niemanden, der Gold oder Silber besitzt und dessen Anteil (Almosensteuer) nicht entrichtet, ohne daß ihm Platten aus Feuer am Tag der Auferstehung gebreitet werden, die im Höllenfeuer erhitzt werden. Dann werden seine Seite, seine Stirn und sein Rücken mit ihnen (den Platten) gebrannt. Jedes Mal wenn sie kalt werden, werden sie wieder für ihn erhitzt. All dies wird an einem Tag geschehen, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle. Da wurde ihm gesagt: O Gesandter Allahs, und was ist der Fall mit den Kamelen? Er sagte: Jeder, der Kamele besitzt und ihren Anteil nicht gibt - Dazu gehört, daß man etwas Milch am Tag ihres Tränkens spenden soll - wird am Tag der Auferstehung zu einem Boden, der am weitesten ist, geworfen. All seine Kamele - Nicht ein einziger Sohn der Kamelen wird nicht da - werden ihn mit ihren Hufen betreten und mit ihren Mündern beißen. Jedes Mal wenn der erste von ihnen an ihm vorbeigeht, wird der letzte wieder zu ihm an einem Tag geführt, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern (Allahs) entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle. Es wurde dann gesagt: O Gesandter Allahs, was ist denn der Fall mit Kühen und Schafen? Da sagte er: Jeder, der Kühe oder Schafe besitzt und ihren Anteil nicht gibt, wird am Tag der Auferstehung zu einem Boden, der am weitesten ist, geworfen. Unter diesen gibt es keine Schafe, die krummes Horn, kein Horn oder gespaltetes Ohr haben. Sie alle werden ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen betreten. Jedes Mal wenn der erste von ihnen an ihm vorbeigeht, wird der letzte wieder zu ihm an einem Tag geführt, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle. Da wurde ihm gesagt: O Gesandter Allahs, was ist der Fall mit Pferden? Er sagte: Pferde sind in drei Gruppen eingeteilt: Sie können für ihren Besitzer eine Bürde oder eine Sicherheit sein, oder sie können ihm Lohn einbringen. Der Mann, dessen Pferde für ihn eine Bürde sind, hält sie sich aus Gründen der Wichtigtuerei, des Stolzes und der Feindschaft gegen die Muslime. So werden sie für ihn eine Bürde sein. Der Mann, dessen Pferde für ihn eine Sicherung sind, hält sie auf dem Weg Allahs, vergisst nicht, seinen Pflichten gegenüber Allah nachzukommen und überanstrengt sie nicht. So sind sie für ihn eine Sicherung. Der Mann, dessen Pferde ihm Lohn einbringen werden, hält sich diese Tiere um der Sache Allahs willen für die Muslime. Er bindet sie auf der Weide oder im Garten an, daß sie fressen können, und alles, was sie von dieser Weide oder diesem Garten fressen, wird dem Besitzer als gute Taten angerechnet. Auch werden ihm ihr Dung und ihr Mist als gute Taten angerechnet. Und wenn die Pferde ihren Strick zerreißen und über ein oder zwei Anhöhen hinweggaloppieren, so werden ihre Spuren und ihr Dung dem Pferdehalter als gute Taten angerechnet. Und wenn sie von ihrem Besitzer zu einem Fluss geführt werden, und er sie trinken lässt, wird auch das ihm zugute geschrieben. Ihm wurde schließlich gefragt: O Gesandter Allahs, was ist denn der Fall mit Eseln? Er erwiderte: Über Eseln wurde mir nichts offenbart, mit Ausnahme des folgenden, allgemeingültigen Koranverses: Wer Gutes im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es am Tag des Gerichts zu sehen bekommen, und wer Böses im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es ebenfalls sehen! [Quran 99:7]

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1647]



Abu Zarr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich ging zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er im Schatten der Ka`ba saß. Als er mich sah, sagte er: Sie sind die größten Verlierer, bei Dem Herrn der Ka`ba! Ich kam und saß. Es dauerte aber nicht lange, als ich wieder aufstand. Da sagte ich: O Gesandter Allahs, möge mein Vater und meine Mutter für dich Opfer sein! Wer sind sie? Er sagte: Sie (die Verlierer) sind diejenigen, die mehr Geld haben, außer Soundso, der nach vorne, nach hinten, nach rechts und von links (spendet). Solche Leute sind aber wenig. Besitzt jemand Kamele, Kühe oder Schafe und entrichtet dafür keine Almosensteuer, dann werden diese am Tag der Auferstehung am größten und am fettesten kommen, ihn mit ihren Hörnern stießen und mit ihren Hufen betreten. Jedes Mal der letzte von ihnen an ihm vorbeigeht, wird der erste wieder zu ihm geführt, bis es zwischen den Leuten entschieden wird.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1652]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn ich einen Berg Goldes von der Größe des (Bergs) Uhud hätte, so möchte ich davon doch keinen Dinar länger als drei Tage lang behalten, mit Ausnahme eines Dinars, den ich zur Begleichung meiner Schulden brauche!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1653]



Der Hadith von Abu Zarr, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Al-Ahnaf Ibn Qais sagte: Als ich in Madina in einem Kreis von den Würdenträgern von Quraisch saß, kam ein Mann, der raues Gewand, grobes Gesicht und grobe Haut hatte. Er stand vor ihnen und sagte: Verkündige denjenigen, die Geld horten und es nicht für Allahs Weg verwenden, daß ein im Höllenfeuer erhitzter Stein auf ihre Brustwarze gestellt wird, bis er aus den Knorpeln ihrer Schultern herauskommt; und daß er (der Stein) auf den Knorpeln ihrer Schultern gestellt wird, bis er aus ihrer Brustwarze herauskommt, usw. Die Leute wandten sich mit ihren Köpfen von ihm ab und gaben keine Antwort. Er kehrte (ihnen) dann den Rücken, und ich folgte ihm. Schließlich saß er an einer Säule (in der Moschee). Ich sagte: Ich sah, daß diese Leute doch alles verabscheuten, was du zu ihnen gesagt hast. Da sagte er: Diese haben keinen Verstand. Mein Freund Abu-l-Qasim (der Gesandte), Allahs Segen und Heil auf ihm, bat mich einmal, zu ihm zu kommen, und ich kam. Da sagte er: Siehst du (den Berg von) Uhud? Ich sah die Sonne über mir und glaubte, daß er mich mit etwas für ihn beauftragen will. So sagte ich: Ja, ich sehe ihn. Da sagte er: Wenn ich einen Berg Goldes von der Größe dieses (Uhud) hätte, so wäre ich nicht zufrieden, wenn ich davon nur drei Dinar bei mir behalten (d.h. er ist zufrieden, nur wenn er all dieses Gold spendet). Und diese (Leute) kümmern sich (leider) nur darum, daß sie Reichtum im Diesseits anzuhäufen, sie verstehen nichts. Ich (Al-Ahnaf) sagte: Was ist los mit dir und deinen Brüdern von Quraisch? Warum bestellst du nichts von ihnen und nimmst auch nichts von ihnen? Er sagte dann: Nein! Bei deinem Gott, ich bestelle von ihnen nichts, was das Diesseits betrifft. Auch frage ich sie nach nichts, was die Religion betrifft, bis ich Allah und seinem Gesandten begegne.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13, Ḥadīṯ-Nr. 1656]



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