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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 7   |   Angezeigt:   1-7   |    Übersicht


كِتَاب الْهِبَاتِ
Das Buch der Schenkung


`Umar Ibnal Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich spendete ein edles Pferd für die Sache Allahs. Der Mann aber, dem es gegeben wurde, behandelte es sehr schlecht. Aus diesem Grund wollte ich es zurückkaufen. Auch dachte ich, es würde mir einen guten Preis machen. Ich befragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu dieser Angelegenheit. Er sagte: Nein, kaufe es nicht und nimm deine Spende nicht zurück. Denn wer seine Spende widerruft, ist wie ein Hund, der frisst, was er zuvor erbrochen hat!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 1 (3044)]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: (Sein Vater) `Umar Ibnal Khattab spendete (einst) ein Pferd für die Sache Allahs, damit einer der muslimischen Kämpfer auf ihn reiten konnte. Später fand er das Pferd auf dem Markt, während man es zum Verkauf anbot. Da wollte er es zurückkaufen, und befragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu dieser Angelegenheit. Er (Der Gesandte Allahs) sagte: Nein, kaufe es nicht und nimm deine Spende nicht zurück!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 2 (3046)]


Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Das Gleichnis desjenigen, der seine Schenkung zurückverlangt, ist wie das Gleichnis des Hundes, der erbricht und sein Erbrochenes wieder frisst.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 3 (3048)]


Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer seine Schenkung wiederverlangt, der ist einem gleich, der sein Erbrochenes wieder isst.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 4 (3050)]


Der Hadith von An-Nu`maan Ibn Baschir, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Sein Vater nahm ihn zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, mit, und sagte zu ihm: Ich gab diesem meinem Sohn einen jungen Diener, der zu mir gehörte, als Geschenk. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Hast du deinen anderen Kindern ein gleiches Geschenk gegeben? Er sagte: Nein! Da erwiderte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Dann nimm deine Schenkung zurück!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 5 (3052)]


Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wem eine Schenkung auf seine Lebenszeit und die Lebenszeit seiner Nachkommenschaft gegeben wurde, dem steht diese Schenkung zu. Der Spender darf sie also nicht widerrufen, weil es nun um eine Sache der Erbschaftsregeln geht.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 6 (3062)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Schenkung auf Lebenszeit ist erlaubt.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 23/Hadithnr. 7 (3073)]

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