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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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HADITH-NR.:
Anzahl der Ahadith: : 21   |   Angezeigt: : 1-10   |    Sahih Muslim Index


كِتَاب الصَّيْدِ وَالذَّبَائِحِ وَمَا يُؤْكَلُ مِنْ الْحَيَوَانِ
Das Buch der Jagd, der Schlachttiere, und was man davon essen darf


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`Adiy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich sagte: O Gesandter Allahs, ich (Jäger) schicke die abgerichteten Hunde zur Jagd los und sie packen (Tiere) für mich, wobei ich bei deren Schlachtung den Namen Allahs ausspreche. Der Prophet erwiderte: Falls du deine abgerichteten Hunde zur Jagd losschickst und den Namen Allahs (beim Schlachten des gejagten Tieres) aussprichst, dann darfst du davon essen. Da sagte ich: Gilt dies auch, wenn die Hunde das Tier getötet haben? Der Prophet erwiderte: Auch, wenn sie es getötet haben, aber unter der Bedingung, dass kein anderer Hund mit ihnen da gewesen war. Da sagte ich zu ihm: Ich werfe manchmal das Tier mit einem klingenlosen Pfeil. Da sagte der Prophet: Falls du mit dem klingenlosen Pfeil wirfst, und das Tier mit der Spitze durchbohrst, dann darfst du von diesem Tier essen; das Tier aber, das von der Seite (des Pfeils) getroffen wurde, darfst du nicht essen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3560]



Abu Tha`laba Al-Khuscha`iy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: O Gesandter Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und dieses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem abgerichteten Hund, sowie mit meinem nicht abgerichteten Hund, jage. Sag mir denn, was ist uns davon erlaubt? Der Prophet sagte: Was du im Hinblick darauf, dass ihr auf dem Gebiet der Leute der Schrift lebt und aus ihren Geschirr esset, so verfahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esset nicht in ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esset daraus! Was aber das Jagdgebiet angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen oder mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem unabgerichteten Hund gejagt hast, das darfst du nur essen, wenn das gejagte Tier noch am Leben ist, und du es rituell schlachtest.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3567]



Abu Tha`laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn du auf ein Tier schießt, seine Spur aber verlierst und es doch später findest, so darfst du davon essen, solange es nicht stinkt.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3568]



Abu Tha`laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns, das Fleisch aller Raubtieren mit Reißzähnen zu verzehren

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3570]



Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, entsandte uns, um eine der Quraisch angehörende Karawane (als Vergeltung für unser weggenommenes Eigentum) zu überfallen. Er versah uns mit einem Tornister voll Datteln als Reiseproviant, denn dies war das einzige, was er für uns fand. Abu `Ubaida pflegte, uns eine Dattel für eine Dattel zu geben. Da unterbrach einer und fragte den Überlieferer: Und was habt ihr damit gemacht? Er erzählte weiter: Wir lutschten sie wie die Kinder und dann tranken wir Wasser. Das genügte uns für den ganzen Tag bis zur Nacht. Noch dazu schlugen wir die Bäume mit unseren Stöcken, die fallenden Blätter befeuchteten wir und aßen sie. Auf diese Weise begaben wir uns in die Richtung der Meeresküste. Dort wurde uns etwas sichtbar, dass wie ein Erdhügel aussah. Als wir uns dem annäherten, entdeckten wir, dass es ein Fisch war, das Anbar (eine Walsorte) hieß. Abu `Ubaida sagte zuerst: Das ist aber ein verendeter Fisch! Er aber schwieg und sagte dann: Nein, wir sind die Gesandten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und wir sind auf dem Wege Allahs. Außerdem seid ihr gezwungen, davon zu essen, (da die Vorräte fast zur Neige gingen). So esst davon! Wir aßen von dem Fisch einen ganzen Monat lang, und wir waren dreihundert Männer, bis wir an Gewicht zunahmen. Ich erlebte es mal, wie wir aus der Augenhöhle des Fisches Fett mit Krügen schöpften und Stücke Fleisch, die so groß wie ein Stier waren, aus dem Fisch schnitten. Abu `Ubaida ließ dreizehn Männer von uns in die Augenhöhle des Fisches sehen, ein Rippenpaar des Fisches aufrichten, unser größtes Kamel beladen, und dieses konnte unter dem Rippenpaar hindurch laufen. Wir nahmen Stücke vom Fleisch des Fisches, die wir nicht völlig kochen ließen, als Reiseproviant mit. Als wir in Medina ankamen, begaben wir uns zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und erzählten ihm davon. Da sagte er: Es ist eine Versorgung, die Allah für euch hervorgebracht hat. Habt ihr noch etwas davon bei euch, das ihr uns als Speise geben könnt? Wir schickten dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, etwas von dem Fleisch und er aß es.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3576]



Abu Tha`laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, das Fleisch der zahmen Esel zu verzehren.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3582]



Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte, das Fleisch der zahmen Esel zu verzehren.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3583]



Der Hadith von `Abdullah Ibn Abi Aufa, Allahs Wohlgefallen auf ihm
Asch-Schaibaniy berichtete: Ich erkundigte mich bei `Abdullah Ibn Abi Aufa nach dem Fleisch der zahmen Esel, und er sagte: Während wir am Tage der Khaibar-Schlacht mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, waren, litten wir unter großem Hunger. Wir erbeuteten dem Gegner angehörende zahme Esel außerhalb von Medina und wir schlachteten sie. Während wir ihr Fleisch in unseren Töpfen kochten, rief der Rufer des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Vergießt den Inhalt der Töpfe und esst davon nicht! Da fragte ich: Insofern hat es der Prophet verboten? Er erwiderte: Wir haben uns darüber besprochen. Die einen sagten, er hat es endgültig verboten. Die anderen glauben, er hat es verboten, weil ein Fünftel von den erbeuteten Eseln an Allah und Seinen Gesandten nicht abgegeben wurde.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3585]



Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Ich weiß nicht, ob der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Verzehr des Fleisches der zahmen Esel verbot, weil sie die Reittiere der Leute sind und er fürchtete, dass diese an Anzahl abnehmen (bzw. ausgerottet werden), oder ob er es nur am Tag der Khaibar-Schlacht verbot.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3591]



Salama Ibnal Akwa`, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Wir gingen mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, nach Khaibar. Allah hat uns den Sieg über den Feind verliehen, und am Abend der Eroberung zündeten die Leute viele Feuer an. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Was ist dieses Feuer? Wofür habt ihr das Feuer angezündet? Die Leute erwiderten: Für die Zubereitung von Fleisch. Der Prophet fragte wieder: Was für Fleisch? Sie sagten: Das Fleisch der zahmen Esel. Da sagte der Gesandte Allahs: Werft dieses Fleisch weg und zerbrecht die Töpfe! Ein Mann unter den Leuten sagte: O Gesandter Allahs, können wir das Fleisch wegwerfen und die Töpfe anschließend waschen? Er sagte: Das könnt ihr auch machen!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34, Ḥadīṯ-Nr. 3592]



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