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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
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باب النَّهي عن البِدَع ومُحدثات الأمور
Verbot von Neuerungen (Bid'a) und Neuem

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قال اللَّه تعالى: { فماذا بعد الحق إلا الضلال } . وقال تعالى: { ما فرطنا في الكتاب من شيء } . وقال تعالى: { فإن تنازعتم في شيء فردوه إلى اللَّه والرسول } : أي الكتاب والسنة. وقال تعالى: { وأن هذا صراطي مستقيماً فاتبعوه، ولا تتبعوا السبل فتفرق بكم عن سبيله } . وقال تعالى: { قل إن كنتم تحبون اللَّه فاتبعوني يحببكم اللَّه، ويغفر لكم ذنوبكم } . والآيات في الباب كثيرة معلومة. وأما الأحاديث فكثيرة جداً وهي مشهورة .

Allah, der Erhabene, sagt: „Und was gibt es außer der Wahrheit Anderes als Irrtum? Wie lasst ihr euch also abwendig machen?” (10:32) „Nichts haben wir im Buch außer Acht gelassen.” (6:38) „Und wenn ihr über etwas in Streit geratet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten...” (4:59) „Und dies ist wahrlich Mein gerader Weg, so folgt ihm, und folgt nicht (anderen) Pfaden, die euch von Seinem Pfad abirren lassen...” (6:153) „Sprich: 'Wenn ihr Allah (wahrhaft) liebt, so folgt mir, dann wird Allah euch lieben und euch eure Schuld vergeben...” (3:31)


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عن عائشةَ ، رضي اللَّه عنها ، قالت قال رسولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « منْ أَحْدثَ في أَمْرِنَا هَذَا مَا لَيْسَ مِنْهُ فهُو رَدٌّ » متفقٌ عليه .

وفي رواية لمسلمٍ : « مَنْ عَمِلَ عمَلاً لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُو ردٌّ » .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ١٨ ؛ رقم الحديث ١٦٩ ]


ʿAʾiša - Allāh habe Wohlgefallen an ihr - überliefert, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - gesagt hat: „Wer in dieser unserer Sache1 etwas neu begründet, was nicht ein Bestandteil davon ist, ist abzuweisen.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) In einer anderen Version bei Muslim heißt es: „Wer gegen unsere Sache handelt, ist zurückzuweisen.”2


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 169, Buch 1, Kapitel 18]


1) Das heißt: der islamischen Religion.
2) Sowohl der Neuerer als auch die Neuerung selbst sind zurückzuweisen.


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وعن جابرٍ ، رضي اللَّه عنه ، قال : كان رسولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، إِذَا خَطَب احْمرَّتْ عيْنَاهُ ، وعَلا صوْتُهُ ، وَاشْتَدَّ غَضَبهُ ، حتَّى كَأَنَّهُ مُنْذِرُ جَيْشٍ يَقُولُ : «صَبَّحَكُمْ ومَسَّاكُمْ » وَيقُولُ : « بُعِثْتُ أَنَا والسَّاعةُ كَهَاتيْن » وَيَقْرنُ بين أُصْبُعَيْهِ ، السبَابَةِ ، وَالْوُسْطَى ، وَيَقُولُ: « أَمَّا بَعْدُ ، فَإِنَّ خَيرَ الْحَديثَ كِتَابُ اللَّه ، وخَيْرَ الْهَدْى هدْيُ مُحمِّد صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، وَشَرَّ الأُمُورِ مُحْدثَاتُهَا وكُلَّ بِدْعَةٍ ضَلالَةٌ » ثُمَّ يقُولُ : « أَنَا أَوْلَى بُكُلِّ مُؤْمِن مِنْ نَفْسِهِ . مَنْ تَرَك مَالا فَلأهْلِهِ ، وَمَنْ تَرَكَ دَيْناً أَوْ ضَيَاعاً، فَإِليَّ وعَلَيَّ » رواه مسلم .

وعنِ الْعِرْبَاض بن سَارِيَةَ ، رضي اللَّه عنه ، حَدِيثُهُ السَّابِقُ في بابِ الْمُحَافَظةِ عَلَى السُّنَّةِ.


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ١٨ ؛ رقم الحديث ١٧٠ ]


Dschabir - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Wenn der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - predigte, wurden seine Augen rot, der Ton seiner Stimme erhob sich, und er erregte sich, als wäre er der Warner vor einem feindlichen Heer, das auflauert. Er pflegte zu sagen: „Der Feind wartet ab, um am Morgen oder am Abend über euch herzufallen,” Er pflegte auch zu sagen: „Meine Entsendung ist ein Zeichen der baldigen Ankunft der Stunde (des Jüngsten Tages). Beide liegen sehr nah beieinander wie dies:” hierbei verschlang er seinen Zeigefinger mit seinem Mittelfinger und fügte hinzu: „Gewiss ist das beste Wort die Schrift Allāhs, und die beste Führung ist die von Muḥammad - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - gezeigte. Die schlimmste Praxis ist das Einfuhren neuer Elemente in den islamischen Glauben, und jede Neuerung ist ein Irrtum.” Er sagte stets: „Ich habe Vorrang in der Sorge um jeden Gläubigen vor ihm selbst. Wenn er etwas an Besitz zurücklässt, gehört dieser (dennoch) seinen Familienmitgliedern. Und wenn er stirbt und dabei Schulden hinterlässt, und von Abhängigen überlebt wird, halte ich mich verantwortlich für das Zahlen seiner Schulden und für den Unterhalt seiner Abhängigen.” (Überliefert bei Muslim)

Und al-Irbad ibn Sariya überliefert das bereits aufgeführte Hadith Nr. 0157


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 170, Buch 1, Kapitel 18]

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