Bedecken der Schwächen der Muslime und Verbot ihrer Verbreitung ohne zwingenden Grund |
قال اللَّه تعالى: {إن الذين يحبون أن تشيع الفاحشة في الذين آمنوا لهم عذاب أليم في الدنيا والآخرة} . Allah, der Erhabene, sagt: „Wahrlich, diejenigen, die darauf bedacht sind, dass Schandtaten sich verbreiten unter jenen, die gläubig sind, denen wird schmerzliche Strafe in Diesseits und im Jenseits zuteil. Und Allah weiß, doch ihr wisst nicht!” (24:19) وعن أَبي هريرة رضي اللَّه عنه عن النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : « لا يسْتُرُ عَبْدٌ عبْداً فِي الدُّنْيَا إِلاَّ سَتَرهُ اللَّه يَوْمَ الْقيامَةِ » رواه مسلم . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ٢٨ ؛ رقم الحديث ٢٤٠ ] Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihn, überliefert, dass der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Jedem Diener Allāhs, der die Mängel eines anderen in dieser Welt verdeckt, werden von Allāh am Tage des Gerichts seine Mängel verdeckt werden.” (Überliefert bei Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 240, Buch 1, Kapitel 28] |
وعنه قال : سمِعت رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يقول : « كُلُّ أَمَّتِي مُعَافًى إِلاَّ المُجاهرينَ ، وإِنَّ مِن المُجاهرةِ أَن يعمَلَ الرَّجُلُ بالليلِ عمَلاً ، ثُمَّ يُصْبحَ وَقَدْ سَتَرهُ اللَّه عَلَيْهِ فَيقُولُ : يَا فلانُ عَمِلْتُ الْبَارِحَةَ كذَا وَكَذَا ، وَقَدْ بَاتَ يَسْترهُ ربُّهُ ، ويُصْبحُ يَكْشفُ سِتْرَ اللَّه » متفق عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ٢٨ ؛ رقم الحديث ٢٤١ ] Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihn, überlieferte auch, dass er den Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagen hörte: „Allen Mitgliedern meiner Ummah (Gemeinschaft) werden ihre Sünden vergeben, außer Jenen, die sie öffentlich begehen oder bekanntmachen. Das Bekanntmachen geschieht dadurch, dass jemand nachts eine sündhafte Handlung begeht und Allāh sie hierauf am Morgen verborgen hält. Doch dann sagt jener Sünder (zu den Leuten): 'Du so-und-so, ich habe gestern Abend das und das getan.' So hat sein Rabb (Herr) seine Sünde die Nacht verborgen gehalten, doch am Morgen deckt jener Sünder Allāhs Schutz selbst auf.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 241, Buch 1, Kapitel 28] |
وعنه عن النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : « إِذَا زَنَتِ الأَمةُ فَتبينَ زِناهَا فَليجلدْها الحدَّ ، ولا يُثَرِّبْ عَلَيْهَا ، ثمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّانية فَلْيجلدْها الحدَّ ولا يُثرِّبْ عَلَيْهَا ، ثُمَّ إِنْ زَنتِ الثَّالثةَ فَلْيبعَها ولوْ بِحبْلٍ مِنْ شعرٍ » متفق عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ٢٨ ؛ رقم الحديث ٢٤٢ ] «التَّثْرِيبُ» : التَّوْبيخُ . Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihn, überlieferte auch, dass der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Wenn eine Sklavin Unzucht begeht und diese Tatsache der Unzucht offensichtlich geworden ist, muss sie mit (fünfzig) Peitschenhieben bestraft werden, ohne ihr Vorwürfe zu machen; wenn sie es wieder tut, muss sie bestraft werden, aber sie soll nicht getadelt werden. Wenn sie es zum dritten Mal tut, soll er sie verkaufen, und sei es für einen aus Haaren geflochtenen Strick (d.h. etwas Wertloses).” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 242, Buch 1, Kapitel 28] |
وعنه قال : أُتِيَ النَّبِيُّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم بِرجلٍ قَدْ شرِب خَمْراً قال : « اضْربُوهُ» قال أَبُو هُرَيْرةَ : فمِنَّا الضَّارِبُ بِيدهِ والضَارِبُ بِنَعْله ، والضَّارِبُ بِثوبِهِ . فَلَمَّا انْصَرَفَ قَال بعْضُ الْقَومِ : أَخْزاكَ اللَّه ، قال : لا تقُولُوا هَكَذا لا تُعِينُوا عليه الشَّيْطان » رواه البخاري . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ٢٨ ؛ رقم الحديث ٢٤٣ ] Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihn, berichtet: Ein Trunkenbold wurde vor den Propheten, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, gebracht, und er befahl: „Schlagt ihn!” Abū Huraira erzählt: Einige von uns begannen ihn mit ihren Händen zu schlagen, einige mit Schuhen und andere mit Kleidungsstücken (die sie zu Peitschen wickelten). Als er davonlief, sagte einer von uns: „Möge Allāh dich erniedrigen!” Der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Sagt so etwas nicht, helft nicht dem Satan gegen ihn (indem ihr so etwas sagt).” (Überliefert bei al-Buẖārī) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 243, Buch 1, Kapitel 28] |