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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
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باب بيان جماعة منَ الشهداء في ثواب الآخرة ويغسلون ويُصَلَّى عليهم بخلاف القتيل في حرب الكفار
Es gibt Märtyrer, die gewaschen werden und für die das Totengebet gesprochen wird, wogegen andere, die im Krieg gegen die Ungläubigen gefallen sind, ohne Waschung und ohne Gebet begraben werden

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عنْ أبي هُرَيْرةَ ، رضي اللَّه عَنْهٍُ ، قالَ : قالَ رَسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « الشُّهَدَاءُ خَمسَةٌ : المَطعُونُ ، وَالمبْطُونُ ، والغَرِيقُ ، وَصَاحبُ الهَدْم وَالشَّهيدُ في سبيل اللَّه » متفقٌ عليهِ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٥ ؛ رقم الحديث ١٣٥٣ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Die Märtyrer sind fünferlei Art: jemand, der an einer Seuche stirbt; jemand, der durch eine Krankheit im Bauch stirbt; jemand, der ertrinkt; jemand, der unter zusammenstürzenden Trümmern stirbt; und jemand, der auf Allāhs Weg zum Märtyrer wird.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1353, Buch 12, Kapitel 235]


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وعنهُ قالَ : قالَ رسولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « ما تَعُدُّونَ الشهداءَ فِيكُم ؟ قالُوا : يا رسُولِ اللَّهِ من قُتِل في سبيل اللَّه فَهُو شهيدٌ . قال : « إنَّ شُهَداءَ أُمَّتي إذاً لَقلِيلٌ ، » قالُوا: فَمنْ يا رسُول اللَّه ؟ قال : « منْ قُتِل في سبيلِ اللَّه فهُو شَهيدٌ ، ومنْ ماتَ في سبيل اللَّه فهُو شهيدٌ ، ومنْ ماتَ في الطَّاعُون فَهُو شَهيدٌ ، ومنْ ماتَ في البطنِ فَهُو شَهيدٌ، والغَريقُ شَهيدٌ » رواهُ مسلمٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٥ ؛ رقم الحديث ١٣٥٤ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - fragte: „Wen zählt ihr unter euch zu den Märtyrern?“1 Man antwortete: „O Allāhs Gesandter, wer auf dem Weg Allāhs getötet wird, ist ein Märtyrer.“ Er sagte: „Dann werden die Märtyrer meiner Gemeinschaft also wenige sein.“ Man fragte ihn: „Wer denn dann, o Allāhs Gesandter?“ Er antwortete: „Wer auf dem Weg Allāhs getötet wird, ist ein Märtyrer; wer auf dem Weg Allāhs stirbt2, ist ein Märtyrer; wer an der Pest3 stirbt, ist ein Märtyrer; wer an einer Krankheit im Bauch stirbt, ist ein Märtyrer; und wer durch Ertrinken ums Leben kommt, ist ein Märtyrer.“ (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1354, Buch 12, Kapitel 235]


1) D. h.: auf welche Weise hat jemand zu sterben, damit ihr ihn als Märtyrer anseht?
2) D. h.: durch eine andere Ursache als im Kampf, wie dureh einen Verkehrsunfall oder eines natürlichen Todes. [Dalīl al-Fāliḥīn]
3) Oder einer anderen Seuche.


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وعن عبدِ اللَّهِ بن عمْرو بن العاص ، رضي اللَّه عنْهُمَا ، قال : قال رسولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « منْ قُتِل دُونَ مالِه ، فَهُو شهيدٌ » متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٥ ؛ رقم الحديث ١٣٥٥ ]


ʿAbdullāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀṣ, Allāh habe Wohlgefallen an ihm und seinem Vater, berichtete: Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Wer in Verteidigung seines Besitzes getötet wird, der stirbt als Märtyrer.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1355, Buch 12, Kapitel 235]


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وعنْ أبي الأعور سعيدِ بنِ زَيْدِ بنِ عمرو بنِ نُفَيْلٍ ، أَحدِ العشَرةِ المشْهُودِ لَهمْ بالجنَّةِ ، رضي اللَّه عنْهُمْ ، قال : سمِعت رسُول اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يقولُ : « منْ قُتِل دُونَ مالِهِ فهُو شَهيدٌ ، ومنْ قُتلَ دُونَ دمِهِ فهُو شهيدٌ ، ومن قُتِل دُونَ دِينِهِ فَهو شهيدٌ ، ومنْ قُتِل دُونَ أهْلِهِ فهُو شهيدٌ » . رواه أبو داود ، والترمذي وقال : حديثٌ حسنٌ صحيحٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٥ ؛ رقم الحديث ١٣٥٦ ]


Abu l-Aʿwar Saʿīd ibn Zaid ibn ʿAmr ibn Nufail, einem derjenigen zehn Personen, denen noch zu ihren Lebzeiten verkündet worden war, dass sie ins Paradies kommen würden, Allāh habe Wohlgefallen an ihnen, berichtete: Ich hörte Allāhs Gesandten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagen: „Wer in Verteidigung seines Besitzes getötet wird, der stirbt als Märtyrer; wer in der Verteidigung seines eigenen Lebens getötet wird, der stirbt als Märtyrer; wer in der Verteidigung seiner Religion getötet wird, der stirbt als Märtyrer; und wer in der Verteidigung seiner Familienangehörigen getötet wird, der stirbt als Märtyrer.“ (Überliefert bei Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī, der sagte: „Dies ist ein guter und gesunder Ḥadīṯ (ḥasan ṣaḥīḥ)”)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1356, Buch 12, Kapitel 235]


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وعنْ أبي هُريرة ، رضي اللَّه عنْهُ ، قالَ : جاء رجُلٌ إلى رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم فَقَال: يا رسول اللَّه أَرأَيت إنْ جاءَ رَجُلٌ يُرِيدُ أَخْذَ مالي ؟ قال : « فَلا تُعْطِهِ مالكَ » قال : أَرأَيْتَ إنْ قَاتلني ؟ قال : « قَاتِلْهُ » قال : أَرأَيت إن قَتلَني ؟ قال : « فَأنْت شَهيدٌ » قال : أَرأَيْتَ إنْ قَتَلْتُهُ ؟ قال : « هُوَ في النَّارِ » رواهُ مسلمٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٥ ؛ رقم الحديث ١٣٥٧ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Jemand kam zu Allāhs Gesandtem - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - und sagte: „O Allāhs Gesandter, was meinst du, wenn jemand kommt und mir meinen Besitz wegnehmen will?“1 Er antwortete: „Dann gib ihn ihm nicht.“ Der Mann fragte: „Was meinst du, wenn er mit mir kämpft ...?“ Der Prophet erwiderte: „Kämpfe gegen ihn.“ Der Mann fragte weiter: „Was meinst du, wenn er mich tötet ...?“ Der Prophet antwortete: „Dann stirbst du als Märtyrer.“ Schließlich fragte der Mann: „Was meinst du, wenn ich ihn töte?“ Der Prophet sagte: „Er wird in die Hölle kommen.“2 (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1357, Buch 12, Kapitel 235]


1) lm hier ausgelassenen Haupt- oder Nachsatz des Bedingungssatzes wäre zu ergänzen: „... was soll ich dann tun?“
2) Das Ḥadīṯ wirft einiges Licht auf die Tatsache. dass das Besitzrecht im Islam als unverletzlich angesehen wird, und dass jemand, der in Verteidigung dieses Rechtes getötet wird, als Märtyrer stirbt. Allerdings ist es falsch, auf der Grundlage dieses Ḥadīṯes den modernen Kapitalismus zu rechtfertigen, der individuellen Eigennutz erzeugt und der zu unbarmherziger Ausbeutung und großer Ungerechtigkeit in der Gesellschaft führt. In diesem kapitalistischen System beinhaltet das Eigentumsrecht. dass der Besitzer jegliches Recht hat. sein Eigentum oder seinen Reichtum auf jede Art und Weise so uneingeschränkt und unbegrenzt nach Wunsch zu gebrauchen, ungeachtet seiner sittlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Der Islam gewährt den Menschen nicht solche uneingeschränkten und unbegrenzten Eigentumsrechte. Der Besitz ist gemäß dem Islam ein von Allah anvertrautes Gut und muss mit einem Gefühl für religiöse Ehrfurcht und nicht in ausschweifendem Genuss gebraucht und darf nur für die im Islam erlaubten Zwecke ausgegeben werden. Somit ist in der vom Islam ins Auge gefassten gesellschaftlichen Ordnung Eigentum nicht das Mittel zur Befriedigung des auf den Erwerb gerichteten, Instinkts des Menschen oder ein Instrument der Ausbeutung, sondern ein Mittel zu Erlangung spiritueller Höhen durch Opfer, Zusammengehörigkeitsgefühl und dem Widerstand gegen die Versuchungen materiellen Reichtums. [Ṣiddīqī]

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