Der Vorrang der guten Behandlung der Sklaven |
قال اللَّه تعالى: { واعبدوا اللَّه ولا تشركوا به شيئاً، وبالوالدين إحساناً، وبذي القربى واليتامى والمساكين والجار ذي القربى والجار الجنب، الصاحب بالجنب، وابن السبيل، وما ملكت أيمانكم } . Allah, der Erhabene, sagt: „Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite1, dem Sohn des Weges2 und denen, die eure rechte Hand besitzt.3“ (Sūra 4 an-Nisāʾ (Die Frauen), 36) وعن المَعْرُور بن سُويْدٍ قالَ : رأَيْتُ أبا ذَرٍّ ، رضِيَ اللَّه عَنْهُ ، وعليهِ حُلَّةٌ ، وعَلى غُلامِهِ مِثْلُهَا ، فَسَألْتُهُ عَنْ ذلك ، فَذكر أنَّه سَابَّ رَجُلاً على عهْدِ رَسُولِ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، فَعَيَّرَهُ بأُمِّهِ ، فَقَال النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « إنَّك امْرُؤٌ فِيك جاهِليَّةٌ » : هُمْ إخْوانُكُمْ ، وخَولُكُمْ ، جعَلَهُمُ اللَّه تَحت أيدِيكُمْ ، فَمَنْ كَانَ أَخُوهُ تَحت يَدهِ فليُطعِمهُ مِمَّا يَأْكلُ ، وَلْيُلْبِسْهُ مِمَّا يلبَسُ ، ولا تُكَلِّفُوهُم مَا يَغْلبُهُمْ ، فإن كَلَّفتُمُوهُم فَأَعِينُوهُم » ،متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٧ ؛ رقم الحديث ١٣٦٠ ] Maʿrūr ibn Suwaid, berichtete: Ich sah Abū Ḏarr, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, in einem gefütterten Umhang und seinen Sklaven in einem gleichen. Als ich ihn danach fragte, erwähnte er, dass er zu Lebzeiten des Gesandten Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - jemanden1 beschimpft hatte, indem er ihn wegen seiner Mutter getadelt hatte2. Daraufhin sagte der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil- zu mir: „Du bist jemand, dem noch Unwissenheit4 innewohnt. Die Sklaven sind eure Brüder und Dienerschaft, über die Allāh euch Gewalt gegeben hat. Wer nun Gewalt über seinen Bruder hat, der soll ihm von dem zu essen geben, wovon er selbst auch isst, und ihn von dem kleiden, womit er sich selbst auch kleidet. Betraut sie nicht mit etwas, was für sie zu schwer ist, und wenn ihr sie mit etwas betraut, dann helft ihnen dabei.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1360, Buch 12, Kapitel 237] 1) Es handelt sich um den Prophetengefährten Bilāl, den Abū Ḏarr wegen seiner schwarzen Hautfarbe schmähte. |
وَعَنْ أبي هُريرَةَ ، رضي اللَّه عَنْهُ ، عَن النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : قالَ : إذا أَتى أحدَكم خَادِمُهُ بِطَعامِهِ ، فَإنْ لم يُجْلِسْهُ معهُ ، فَليُناولْهُ لُقمةً أوْ لُقمَتَيْنِ أوْ أُكلَةً أوْ أُكلَتَيْنِ ، فَإنَّهُ ولِيَ عِلاجهُ»رواه البخاري . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٣٧ ؛ رقم الحديث ١٣٦١ ] « الأُكلَةُ » بضم الهمزة : هِيَ اللُّقمَةُ . Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Wenn jemandem von euch sein Diener das Essen bringt, soll er - wenn er ihn nicht mit ihm zusammensitzen lassen will - ihm eine oder zwei Portionen oder einen oder zwei Bissen reichen, denn er hat ja am Herdfeuer dessen Hitze ertragen und seine Zubereitung besorgt.“ (Überliefert bei al-Buẖārī) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1361, Buch 12, Kapitel 237] |