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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: 9   |   Angezeigt: 1-9   |    Übersicht


باب فضل السَّماحةِ في البيع والشراء والأخذ والعطاء ، وحسن القضاء والتقاضي ، وإرجاح المكيال والميزان ، والنَّهي عن التطفيف ، وفضل إنظار الموسِر والمُعْسِر والوضع عنه
Der Vorrang der Güte beim und Verkauf, sowie beim Einfordern der Schulden, ebenso beim Messen und Wiegen mit Verbot des Betruges, und der Vorrang des wohlhabenden Gläubigers, der dem nichtwohlhabenden Schuldner Aufschub und Schuldenerlass gewährt

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قال اللَّه تعالى: { وما تفعلوا من خير فإن اللَّه به عليم } . وقال تعالى: { ويا قوم أوفوا المكيال والميزان بالقسط، ولا تبخسوا الناس أشياءهم } . وقال تعالى: { ويل للمطففين الذين إذا اكتالوا على الناس يستوفون، وإذا كالوهم أو وزنوهم يخسرون؛ ألا يظن أولئك أنهم مبعوثون ليوم عظيم. يوم يقوم الناس لرب العالمين } .

Allah, der Erhabene, sagt: „Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allah darüber Bescheid“ (Sūra 2 al-Baqara (Die Kuh), 215) und: „Und, O mein Volk, gebt volles Maß und Gewicht in Gerechtigkeit und schmälert den Menschen nicht ihre Sachen.1“ (Sūra 11 Hūd, 85. Der Prophet Šuʿaib sagt dies zu seinem Volk den Midyanitern.) und: „Wehe den das Maß Kürzenden, * die, wenn sie sich von den Menschen zumessen lassen, sich volles Maß geben lassen, * wenn sie ihnen aber zumessen oder wägen, Verlust zufügen. * Glauben jene nicht, dass sie auferweckt werden * zu einem gewaltigen Tag, * am Tag, da die Menschen sich um des Herrn der Weltenbewohner2 willen aufstellen werden?“ (Sūra 83 al-Muṭaffifīn (Die das Maß Kürzenden), 1-6)

1) D. h.: setzt nicht den Wert der von ihnen verkauften Waren herab.
2) Auch: der Welten


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وعَنٌْ أبي هُريرة ، رضِيَ اللَّه عنْهُ ، أَنَّ رجُلاً أتى النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يتَقاضَاهُ فَأَغْلَظَ لَهُ، فَهَمَّ بِهِ أَصْحابُهُ ، فَقَالَ رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « دعُوهُ فَإنَّ لِصَاحِبِ الحَقِّ مقَالاً » ثُمَّ قَالَ : « أَعْطُوه سِنًّا مِثْلَ سِنِّهِ » قالوا : يا رسولَ اللَّهِ لا نَجِدُ إلاَّ أَمْثَل مِنْ سِنِّهِ ، قال : « أَعْطُوهُ فَإنَّ خَيْرَكُم أَحْسنُكُمْ قَضَاءً » متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٦٧ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass jemand zum Propheten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - kam und mit groben Worten von ihm die Begleichung seiner Schuld forderte. Als die Gefährten des Gesandten Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - erkennen ließen, dass sie dem Mann etwas zufügen wollten, sagte er: „Lasst ihn, denn wer eine Forderung hat, besitzt das Recht zu sprechen!“ Sodann fuhr er fort: „Gebt ihm ein Kamel im gleichen Alter wie das seinige.“ Die Gefährten erwiderten: „O Allāhs Gesandter, wir haben nur eines in besserem Alter als dem seinigen finden können“, worauf er sagte: „Gebt es ihm, denn der Beste von euch ist derjenige, der eine Schuld am besten begleicht.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1367, Buch 12, Kapitel 240]


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وعَنْ جابرٍ ، رضي اللَّه عنْهُ ، أن رَسُولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قَالَ : « رَحِم اللَّه رجُلا سَمْحاً إذا بَاع ، وَإذا اشْتَرى ، وَإذا اقْتَضىَ » . رواه البخاريُّ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٦٨ ]


Ǧābir, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Allāh erbarmt Sich jemandes, der großmütig ist, wenn er verkauft, wenn er kauft und wenn er die Rückzahlung einer Schuld fordert.“1 (Überliefert bei al-Buẖārī)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1368, Buch 12, Kapitel 240]


1) Mit großmütig ist hier gemeint, dass er sich nicht ärgert und unzufrieden ist und den anderen durch Schlauheit zu übertreffen sucht. [Māǧid al-Ḥamawī]


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وعَنْ أبي قَتَادَةَ ، رضي اللَّه عَنْهُ ، قَالَ : سمِعْتُ رسُول اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يقُولُ : «مَنْ سَرَّهُ أَنْ يُنَجِّيَهُ اللَّه مِنْ كُرَبِ يَوْمِ القِيَامَةِ ، فَلْيُنَفِّسْ عَنْ مُعْسِرٍ أوْ يَضَعْ عَنْهُ » رواهُ مسلمٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٦٩ ]


Abū Qatāda, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Ich hörte Allāhs Gesandten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagen: „Wen es erfreut, dass Allāh ihn von den Bedrängnissen des Auferstehungstages errettet, der soll es einem in Geldnot Befindlichen erleichtern oder ihm seine Schuld erlassen.“ (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1369, Buch 12, Kapitel 240]


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وعنْ أبي هُريرةَ ، رضي اللَّه عَنْهُ ، أنَّ رَسُول اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قَالَ : « كَانَ رجلٌ يُدايِنُ النَّاسَ ، وَكَان يَقُولُ لِفَتَاهُ : إذا أَتَيْتَ مُعْسِراً فَتَجاوزْ عَنْهُ ، لَعلَّ اللَّه أنْ يَتجاوزَ عنَّا فَلقِي اللَّه فَتَجاوَزَ عنْهُ » متفقٌ عَليهِ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧٠ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Es war einmal ein Mann, der den Leuten Darlehen gewährte und der zu seinem Angestellten zu sagen pflegte: „Kommst du zu einem in Geldnot befindlichen Schuldner, dann übe Nachsicht mit ihm, auf dass Allāh mit uns Nachsicht üben möge.“ Als er dann Allāh begegnete1, übte Dieser Nachsicht mit ihm.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1370, Buch 12, Kapitel 240]


1) Ein indirekter Ausdruck für den Tod. [Dalīl al-Fāliḥīn]


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وعَنْ أبي مسْعُودٍ البدْرِيِّ ، رضي اللَّه عنْهُ ، قَال : قَالَ رَسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : «حُوسب رَجُلٌ مِمَّنْ كَانَ قبلكم فَلَمْ يُوجدْ لَهُ مِنَ الخَيْرِ شَيَّءٌ ، إلاَّ أَنَّهُ كَان يَُخَالِطُ النَّاس ، وَكَانَ مُوسِراً ، وَكَانَ يأْمُرُ غِلْمَانَه أن يَتَجَاوَزُوا عن المُعْسِر . قال اللَّه ، عزَّ وجَلَّ : « نَحْنُ أحقُّ بِذَلكَ مِنْهُ ، تَجاوَزُوا عَنْهُ » رواه مسلمٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧١ ]


Abū Masʿūd al-Badrī1, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Als jemand von denjenigen, die vor euch waren, (von Allāh) zur Rechenschaft gezogen wurde, wurde bei ihm nichts Gutes gefunden, außer dass er als wohlhabender Mann mit den Leuten geschäftlich verkehrte und seinen Dienern befohlen hatte, mit den Zahlungsunfähigen Nachsicht zu üben. Allāh, der Allmächtige und Erhabene, sagte daraufhin: «Wir haben ein größeres Anrecht darauf als er; übt Nachsicht mit ihm».“ (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1371, Buch 12, Kapitel 240]


1) Er hieß ʿUqba ibn ʿAmr al-Anṣārī


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وعنْ حُذَيْفَةَ ، رضي اللَّه عنْهُ ، قَالَ : أُتِى اللَّه تَعالى بِعَبْد من عِبَادِهِ آتاهُ اللَّه مَالاً ، فَقَالَ لَهُ : ماذَا عمِلْتَ في الدُّنْيَا ؟ قَالَ : وَلا يَكْتُمُونَ اللَّه حديثاً قَال : يَاربِّ آتَيْتَنِي مالَكَ فَكُنْتُ أُبايِعُ النَّاسَ ، وَكانَ مِنْ خُلُقي الجوازُ ، فكُنْتُ أَتَيَسرُ عَلى المُوسِرِ، وأُنْظِرُ المُعْسِر . فَقَالَ اللَّه تَعَالى : « أَنَا أَحقُّ بذا مِنْكَ ، تجاوزُوا عَنْ عبْدِي » فقال عُقْبَةُ بنُ عامرٍ ، وأَبو مَسْعُودٍ الأنصاريُّ ، رَضِيَ اللَّه عنْهُما : هكذا سَمِعْنَاهُ مِنْ في رَسولِ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم. رواهُ مسلمٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧٢ ]


Ḥuḏaifa, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Einer von Allāhs Dienern, dem Allāh Vermögen gegeben hatte, wurde zu Allāh, dem Erhabenen, gebracht, Der ihn fragte: „Was hast du in der diesseitigen Welt getan?“ Der Mann antwortete - und sie werden vor Allāh keine Aussage verheimlichen1: „Mein Herr, Du hast mir Deinen Besitz gegeben, und da machte ich mit den Leuten Geschäfte, wobei es meine Gewohnheit war, Nachsicht zu üben. Ich war nachsichtig mit den Zahlungsfähigen und gewährte den Zahlungsunfähigen Aufschub.“ Da sagte Allāh, der Erhabene: „Ich habe ein größeres Anrecht darauf als du, dies zu tun. Übt Nachsicht mit Meinem Diener!2“ ʿUqba ibn ʿĀmir (al-Ǧuhanī) und Abū Masʿūd al-Anṣārī3, Allāh habe Wohlgefallen an ihnen beiden, bestätigten: „Dies haben wir aus dem Munde des Gesandten Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil – gehört.“4 (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1372, Buch 12, Kapitel 240]


1) Sūra 4 an-Nisāʾ (Die Frauen), 42
2) Letztere Worte sind an die Engel gerichtet.
3) Es handelt sich um ʿUqba ibn ʿAmr al-Badrī, den Überlieferer des vorangehenden Ḥadīṯes.
4) Man ist dazu angehalten, sowohl den zahlungsfähigen als auch den zahlungsunfähigen Schuldner mit Milde zu behandeln. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, sollte man ihm seine Schulden erlassen oder ihm Aufschub bei deren Rückzahlung gewähren. Ist er zahlungsfähig, so sollte man ihm gegenüber selbst dann Milde zeigen. [Ṣiddīqī]


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وعنْ أبي هُريرَةَ ، رضي اللَّه عنْه ، قَالَ : قَالَ رسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « من أَنْظَر مُعْسِراً أوْ وَضَعَ لَهُ ، أظلَّهُ اللَّه يَوْمَ القِيامَةِ تَحْتَ ظِلِّ عَرْشِهِ يَوْمَ لا ظِلَّ إلاَّ ظِلُّهُ » . رواهُ الترمذيُّ وقَال : حديثٌ حسنٌ صحيحٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧٣ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Wer einem in Geldnot befindlichen Schuldner Aufschub gewährt oder ihm seine Schuld erlässt, den wird Allāh am Tag der Auferstehung in den Schatten Seines Thrones nehmen, am Tag, an dem es keinen Schatten außer dem Seinigen gibt.“ (Überliefert bei at-Tirmiḏī und er sagte: „Dies ist ein guter und gesunder Ḥadīṯ (ḥasan ṣaḥīḥ)”)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1373, Buch 12, Kapitel 240]


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وعَنْ جابرٍ ، رضي اللَّه عَنْهُ ، أنَّ النبيَّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، اشْتَرى مِنْهُ بَعِيراً ، فَوَزَنَ لَهُ، فَأَرْجَحَ متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧٤ ]


Ǧābir, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - von ihm ein Kamel kaufte und ihm dabei mehr an Gold oder Silber abwog als dessen eigentlicher Preis war. (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1374, Buch 12, Kapitel 240]


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وعنْ أبي صَفْوَان سُوْيدِ بنِ قَيْس ، رضي اللَّه عنهُ ، قَالَ : جَلبْتُ أَنَا ومَحْرمَةُ الْعبدِيُّ بَزًّا مِنْ هَجَر ، فَجاءَنَا النَّبيُّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، فَسَاومنَا بسراويلَ ، وَعِنْدِي وَزَّانٌ يزنُ بالأجْرِ ، فَقَالَ النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم لِلْوَزَّانِ : « زِنْ وَأَرْجِحْ » رواهُ أبو داودَ ، والترمذيُّ وقال : حديثٌ حسنٌ صحيحٌ .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١٢ ؛ رقم الباب ٢٤٠ ؛ رقم الحديث ١٣٧٥ ]


Abū Ṣafwān Suwaid ibn Qais, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Maẖrama al-ʿAbdī und ich hatten aus Haǧar Kleider eingeführt. Daraufhin handelte Allāhs Gesandter - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - mit uns um eine Hose. Ich hatte jemanden, der gegen Bezahlung (Gold und Silber) abwog. Zu diesem sagte der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil: „Wäge ab und lasse es etwas mehr sein.“ (Überliefert bei Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī, der sagte: „Dies ist ein guter und gesunder Ḥadīṯ (ḥasan ṣaḥīḥ)”)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1375, Buch 12, Kapitel 240]

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