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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
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باب الوفاء بالعهد وإنجاز الوعد
Halten von Versprechen

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قال اللَّه تعالى: { وأوفوا بالعهد إن العهد كان مسئولاً } . وقال تعالى: { وأوفوا بعهد اللَّه إذا عاهدتم } . وقال تعالى: { يا أيها الذين آمنوا أوفوا بالعقود } . وقال تعالى:{ يا أيها الذين آمنوا لم تقولون ما لا تفعلون؟ كبر مقتاً عند اللَّه أن تقولوا ما لا تفعلون! } .

Allah, der Erhabene, sagt: “Und haltet das Versprechen ein. Wahrlich, für (die Einhaltung) des Versprechens wird Rechenschaft gefordert.” (17:34) Und der Erhabene sagt: “Und haltet den Bund Allahs, wenn ihr ihn eingegangen seid...” (16:91) Und der Erhabene sagt: “Oh die ihr glaubt! Erfüllt (alle eure) Verpflichtungen!” (5:1) Und der Erhabene sagt: “Oh die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Höchst verabscheuenswert ist vor Allah, dass ihr sagt, was ihr nicht tut.” (61:2-3)


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عن أبي هريرة رضي اللَّه عنه ، أن رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : « آيَةُ المُنَافِقِ ثَلاثٌ : إذا حَدَّث كَذب ، وإذا وَعدَ أخلَف ، وإذا اؤْتُمِنِ خَانَ » متفقٌ عليه .

زاد في روايةٍ لمسلم : « وإنْ صَامَ وصَلَّى وَزَعَمَ أَنَّهُ مسلِمٌ » .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٢ ؛ رقم الباب ٨٦ ؛ رقم الحديث ٦٨٩ ]


Abū Huraira - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - überliefert, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Die Kennzeichen eines Heuchlers sind drei:

  1. wenn er spricht, erzählt er eine Lüge,
  2. wenn er ein Versprechen gibt, bricht er es, und
  3. wenn ihm etwas anvertraut wird, betrügt er.”
(Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)

In einer anderen Version heißt es: „Sogar wenn er fastet, das Gebet verrichtet und sich selbst als Muslim betrachtet.”


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 689, Buch 2, Kapitel 86]


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وعن عبدِ اللَّهِ بن عمرو بن العاص رضي اللَّه عنهما ، أنَّ رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال: « أرْبع مِنْ كُنَّ فِيهِ كَانَ مُنَافِقاً خَالِصاً . ومنْ كَانَتْ فِيه خَصلَةٌ مِنْهُنَّ كانَتْ فِيهِ خَصْلَة مِن النِّفاقِ حَتَّى يَدَعَهَا : إذا اؤُتُمِنَ خَان ، وإذَا حدَّثَ كذَبَ ، وَإذا عَاهَدَ غَدَر ، وَإذا خَاصَم فَجَرَ » متفقُ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٢ ؛ رقم الباب ٨٦ ؛ رقم الحديث ٦٩٠ ]


ʿAbdullāh ibn `Amru ibn al-`As - Allāh habe Wohlgefallen an beiden - berichtet, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Es gibt vier Eigenschaften, die, wenn sie in einer Person zu finden sind, sie zu einem vollkommenen Heuchler machen. Wenn sich eines dieser Merkmale bei einer Person findet, besitzt sie ein Merkmal der Heuchelei, bis sie davon ablässt. Diese vier Eigenschaften eines Heuchlers sind:

  1. Wenn ihm etwas anvertraut wird, verrät er es,
  2. wenn er spricht, lügt er,
  3. wenn er etwas verspricht, hält er es nicht, und
  4. wenn er streitet, wird er ausfällig.”
(Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 690, Buch 2, Kapitel 86]


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وعن جابرٍ رضي اللَّه عنه قال : قال لي النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « لو قدْ جاءَ مالُ الْبَحْرَيْن أعْطَيْتُكَ هكَذا وهكذا وَهَكَذا » فَلَمْ يَجيءْ مالُ الْبحْرَيْنِ حَتَّى قُبِضَ النبيُّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، فَلَمَّا جَاءَ مَالُ الْبَحْرَيْن أَمَرَ أبُو بَكْرٍ رضي اللَّه عنه فَنَادى : مَنْ كَانَ لَهُ عنْدَ رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم عِدَةٌ أوْ دَيْنٌ فَلْيَأْتِنَا . فَأتَيتُهُ وقُلْتُ لَهُ : إنَّ النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال لي كَذَا ، فَحثَى لي حَثْيَةً ، فَعدَدْتُها ، فَإذا هِي خَمْسُمِائَةٍ ، فقال لي : خُذْ مثْلَيْهَا . متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٢ ؛ رقم الباب ٨٦ ؛ رقم الحديث ٦٩١ ]


Dschabir - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet, dass der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - zu ihm sagte: „Wenn ich das Geld aus Bahrain bekomme, gebe ich dir soundso viel.” (Nach der Version von al-Buẖārī reichte der Prophet dabei beide Hände, als ob er damit schöpfen würde.) Doch bevor ihn das Geld aus Bahrain erreichte, starb der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil -. Als das Geld eintraf, verkündete (der Kalif) Abū Bakr - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - dass jeder, dem der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - etwas zu zahlen versprochen hatte oder dem er etwas schulde, kommen solle. Also ging ich zu ihm und sagte, dass der Prophet mir das und das versprochen habe. Abū Bakr - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - nahm daraufhin mit beiden Hände von dem Geld und gab es mir. Als ich es zählte, waren es 500. Da sagte er mir: „Nimm noch zweimal so viel.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 691, Buch 2, Kapitel 86]

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