Verbot, beim Essen in einer Gruppe ohne die Erlaubnis der Gefährten zwei Datteln oder Anderes auf einmal zu essen |
عن جبَلَةَ بن سُحَيْم قال: أَصابَنا عامُ سَنَةٍ معَ ابْنِ الزُّبَيْرِ، فرُزقْنَا تَمْراً، وَكانَ عَبْدُ اللَّه بنُ عمر رضي اللَّه عنهما يمُر بنا ونحْنُ نأْكُلُ، فيقولُ: لا تُقَارِنُوا، فإِن النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم نَهى عنِ الإقرانِ، ثم يقولُ: «إِلاَّ أَنْ يَسْتَأْذِنَ الرَّجُلُ أَخَاهُ» متفقٌ عليه. [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١٠٥ ؛ رقم الحديث ٧٤٢ ] Dschabala ibn Suhaim - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - erzählte: In einem Jahr der Hungersnot bekamen wir zusammen mit (Abdullāh) ibn az-Zubair - Allāh habe Wohlgefallen an beiden - Datteln zu essen. Während wir aßen, kam ʿAbdullāh ibn ʿUmar - Allāh habe Wohlgefallen an beiden - bei uns vorbei und sagte: „Esst nicht zwei Datteln auf einmal, denn der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - warnte uns davor.” Dann sagte er: „Nur wenn einer den anderen um Erlaubnis gefragt hat.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 742, Buch 3, Kapitel 105] |