Erlaubnis, aus allen Gefäßen zu trinken, außer aus goldenen oder silbernen, und die Erlaubnis, direkt mit dem Mund, also ohne Trinkgefäß oder der Hand, aus einem Fluss zu trinken, und Verbot, Gefäße aus Gold oder Silber zum Trinken, Essen oder zur Waschung und ähnlichem zu benutzen |
عنْ أَنسٍ رضيَ اللَّه عنه قال : حَضَرَتِ الصَّلاةُ ، فَقَامَ منْ كانَ قَريب الدَّارِ إِلى أَهْلِهِ ، وبقِى قَوْمٌ فَأَتَى رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم بِمِخْضَب مِن حِجَارَةٍ ، فَصَغُرَ المِخْضَبُ أَن يبْسُطَ فِيهِ كَفَّهُ ، فَتَوَضَّأَ القَوْمُ كُلَّهُمْ . قَالُوا : كَم كُنْتُمْ ؟ قَالَ : ثَمَانِين وزِيادةً . متفقٌ عليه . هذه رواية البخاري .
[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١١٦ ؛ رقم الحديث ٧٧٤ ] Anas - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Einmal (als wir bei dem Propheten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - waren,) kam die Zeit zum Gebet, und diejenigen, deren Häuser in der Nähe waren, gingen dorthin (um sich für das Gebet zu reinigen), und andere blieben (bei dem Propheten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil -). Da ließ der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - eine (mit Wasser gefüllte) steinerne Schale bringen. Sie war so klein, dass sie von seiner Hand bedeckt werden konnte. Alle vollzogen (daran) ihre rituelle Waschung. Als er gefragt wurde, wie viele Personen so ihre Waschungen vollzogen, antwortete er, dass es achtzig oder mehr waren. (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) Die zitierte Fassung stammt von al-Buẖārī. [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 774, Buch 3, Kapitel 116] |
وعن عبد اللَّه بنِ زيدٍ رضي اللَّهُ عنه قال : أَتَانَا النَّبِيُّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، فَأَخْرَجْنَا لَهُ مَاءً في تَوْرٍ مِنْ صُفرٍ فَتَوَضَّأَ . رواه البخاري . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١١٦ ؛ رقم الحديث ٧٧٥ ] « الصُّفْر » بضم الصاد ، ويجوز كسرها ، وهو النحاس ، « والتَّوْر » كالقدح، وهو بالتاءِ المثناة من فوق . Abdullāh ibn Zaid - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Einst kam der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - zu uns. Wir brachten ihm Wasser in einem Messinggefäß, mit dem er seine rituelle Waschung durchführte. (Überliefert bei al-Buẖārī) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 775, Buch 3, Kapitel 116] |
وعن جابر رضي اللَّهُ عنه أَنَّ رسُولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم دَخَلَ على رَجُلٍ مِنَ الأَنْصارِ ، ومَعهُ صاحبٌ لَهُ ، فقالَ رسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « إِنْ كَانَ عِنْدَكَ مَاءٌ بَاتَ هَذِهِ اللَّيْلَةَ في شَنَّةٍ وَإِلاَّ كَرعْنا » رواه البخاري . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١١٦ ؛ رقم الحديث ٧٧٦ ] « الشَّنُّ »: القِرْبة . Dschabir - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - einst zu einem der Ansar kam und ihn bat: „Wenn du noch etwas Wassar von der letzten Nacht im Wassersack übrig hast (gib uns zu trinken), sonst müssen wir direkt (aus dem Fluss) trinken.” (Überliefert bei al-Buẖārī) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 776, Buch 3, Kapitel 116] |
وعن حذيفة رضي اللَّه عنه قالَ : إِنَّ النَّبِيَّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم نَهَانَا عَن الحَرير والدِّيبَاجِ والشُّرْبِ في آنِيةِ الذَّهَب والفِضَّةِ ، وقال : « هِيَ لهُمْ في الدُّنْيا ، وهى لَكُمْ في الآخِرَةِ » متَّفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١١٦ ؛ رقم الحديث ٧٧٧ ] Hudhaifa - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - verbot uns, Seidenoder Brokatkleidung zu tragen und aus Gold- oder Silbergefaßen zu trinken. Und er sagte zu uns: „In dieser Welt ist dies für die anderen, für euch ist es im Jenseits.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 777, Buch 3, Kapitel 116] |
وعن أُمِّ سلمة رضي اللَّه عنها أَنَّ رسُولَ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : « الذي يَشْرَبُ في آنِيَةِ الفِضَّةِ إِنَّما يُجرْجِرُ في بَطْنِهِ نَارَ جَهَنَّمَ » متفق عليه .
[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٣ ؛ رقم الباب ١١٦ ؛ رقم الحديث ٧٧٨ ] Umm Salama - Allāh habe Wohlgefallen an ihr - berichtet, dass der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Wer aus einem Silbergefäß trinkt, der füllt seinen Bauch mit Feuer der Hölle.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)
[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 778, Buch 3, Kapitel 116] |