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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
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باب الاستئذان وآدابه
Sitten der Bitte um Erlaubnis (einzutreten)

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قال اللَّه تعالى: { يا أيها الذين آمنوا لا تدخلوا بيوتاً غير بيوتكم حتى تستأنسوا وتسلموا على أهلها} . وقال تعالى : { وإذا بلغ الأطفال منكم الحلم فليستأذنوا كما استأذن الذين من قبلهم } .

Allah, der Erhabene, sagt: “Oh die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die euren sind, ehe ihr um Erlaubnis gebeten und seine Bewohner begrüßt habt...” (24:27) Und der Erhabene sagt: “Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Einlass bitten, genauso, wie die vor ihnen um Erlaubnis gebeten haben...” (24:59)


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وعن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم: « الاستِئْذاُن ثَلاَثٌ، فَإِنْ أُذِنَ لَكَ وَ إلاَّ فَارْجِع ، متفق عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٦ ؛ رقم الباب ١٤٠ ؛ رقم الحديث ٨٧٠ ]


Abū Musa al-Ash`ari - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - überliefert, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Die Erlaubnis (einzutreten) soll drei Mal erfragt werden. Entweder wird sie gewährt, oder du sollst zurückkehren.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 870, Buch 6, Kapitel 140]


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وعن سهلِ بنِ سعد رضي الله عنه قال : قال رسول الله صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم « إنَّمَا جُعِلَ الاستئذاُن منْ أَجْلِ البَصَر » متفق عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٦ ؛ رقم الباب ١٤٠ ؛ رقم الحديث ٨٧١ ]


Sahl ibn Saʿd - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet, dass der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Die Erlaubnis zu erfragen ist euch wegen des Blicks (in die Privatsphäre) vorgeschrieben.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 871, Buch 6, Kapitel 140]


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وعن رِبْعِيِّ بن حِرَاشٍ قال حدَّثّنا رَجُلٌ من بَنِي عَامرٍ أنَّهُ استأذَنَ على النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم وهو في بيت فقال : أألِج ؟ فقال رسول الله صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم لخادِمِهِ : «أُخْرُج إلى هذا فَعَلِّمْهُ الإستئذَانَ فَقُل لَهُ قُل : السَّلامُ عَلَيكُم، أأدْخُلُ ؟ » فَسَمِعهُ الرَّجُلُ فقال : السَّلام عَلَيكم ، أأدخُلُ ؟ فَأذن له النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم فَدَخَلَ . رواه أبو داود بإسناد صحيح .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٦ ؛ رقم الباب ١٤٠ ؛ رقم الحديث ٨٧٢ ]


Rib`i ibn Hirash - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Ein Mann aus dem Amir-Stamm erzählte uns, dass er (einmal) den Propheten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - um Erlaubnis bat (einzutreten), als dieser im Haus war, indem er fragte: „Darf ich eintreten?” Da sagte der Gesandte Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - zu seinem Diener: „Geh und lehre ihn, wie man um Erlaubnis bittet, und sag ihm, dass er sagen soll: „As-salaamu `alaikum, darf ich hereinkommen?” Der Mann hörte dies und sagte: „As-salaamu `alaikum, darf ich hereinkommen?” Der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - erlaubte ihm dann einzutreten, und er kam herein. (Überliefert bei Abū Dāwūd mit einer gesunden Überliefererkette (isnad saḥīḥ)).


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 872, Buch 6, Kapitel 140]


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عن كلدة بن الحنبل رضي الله عنه قال: أتيت النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم فَدَخَلْتُ عَلَيْه ولم أُسَلِّم فقال النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : «ارْجـِعْ فَقُلْ السَّلامُ عَلَيكُم أَأَدْخلُ ؟ » رواه أبو داود ، والترمذي وقال : حديث حسن .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٦ ؛ رقم الباب ١٤٠ ؛ رقم الحديث ٨٧٣ ]


Kildah bin al-Hanbal - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - berichtet: Eines Tages besuchte ich den Propheten - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - und betrat (seine Wohnung) ohne ihn zu grüßen. Daraufhin sagte der Prophet - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil -: „Geh zurück und sprich: „As-salaamu `alaikum, darf ich eintreten.” (Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī und er sagte: „Dies ist ein guter Hadith (ḥasan)”)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 873, Buch 6, Kapitel 140]

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