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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: 12   |   Angezeigt: 1-10   |    Übersicht


باب فضل يوم الجمعَة ووُجوبها والاغتِسال لها والتطيّب والتبكير إليها والدعاء يوم الجمعة والصلاة على النبيّ صلى الله عليه وسلم فيه وبيان ساعة الإجابة واستحباب إكثار ذكر الله بعد الجمعة
Die Vortrefflichkeit des Freitags(-gebetes): Obligatorische Teilnahme, Baden, Parfüm benutzen, rechtzeitig in der Moschee zu sein, Bittgebet, Lobpreisen des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, Stunde des Erhörens und häufiges Gedenken Allahs nach Beendigung des Freitagsgebetes

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قال اللَّه تعالى: { فإذا قضيت الصلاة فانتشروا في الأرض، وابتغوا من فضل اللَّه، واذكروا اللَّه كثيراً لعلكم تفلحون } .

Allah, der Erhabene, sagt: “Und wenn das Gebet beendet ist, dann geht eure Wege und trachtet nach Allahs Gnadenfülle und gedenkt Allahs häufig, dass es euch wohl ergehen werde.” (Sura 62:10)


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وعَنْ أَبي هُريرةَ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ ، قالَ : قالَ رسولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : «خيْرُ يوْمِ طلعَتْ عَلَيْهِ الشَّمْسُ يَوْمُ الجُمُعَةِ : فِيهِ خُلِقَ آدمُ ، وَفيه أُدْخِلَ الجَنَّةَ ، وفيه أُخْرِجَ مِنْهَا » رواه مسلم .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٤٧ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Der beste Tag, an welchem die Sonne aufgeht ist der Freitag: An einem Freitag erschuf Allāh Ādam, an einem Freitag wurde er ins Paradies aufgenommen, und an einem Freitag wurde er aus dem Paradies vertrieben.” (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1147, Buch 9, Kapitel 210]


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وَعَنْهُ قَالَ : قال رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « مَنْ تَوَضَّأَ فأَحْسَنَ الوُضُوءَ ثُمَّ أَتى الجُمُعَةَ، فاسْتَمَعَ وَأَنْصتَ ، غُفِرَ لَهُ ما بَيْنَه وَبَيْنَ الجُمُعَةِ وزِيَادة ثَلاثَةِ أَيَّامٍ ، وَمَنْ مَسَّ الحَصَى ، فَقَدْ لَغَا » رواه مسلم .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٤٨ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Wer die rituelle Teilwaschung (Wuḍūʾ) durchführt, dies sorgfältig tut, sich dann zum Freitagsgebet (Ǧumuʿa) begibt und der Predigt aufmerksam zuhört und schweigt, dem werden seine zwischen diesem und dem vergangenen Freitag und noch in drei Tagen mehr begangenen Sünden vergeben. Und wer sich mit den Kieselsteinen1 beschäftigt, mit dem verhält es sich so, als hätte er nichtige Worte gesprochen.2” (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1148, Buch 9, Kapitel 210]


1) Anmerkung des Übersetzers: Die Moschee war zu jener Zeit nicht mit Teppichen ausgestattet, sondern mit Kieselsteinen belegt.
2) Das arabische Wort laġā bedeutet, ohne einen bestimmten Zweck zu sprechen oder von dem abzuweichen was richtig ist, oder aus Ettäuschung. Hier bedeutet es, der Predigt nicht aufmerksam zuzuhören und sich nutzloser Tätigkeiten hinzugeben, wie mit Kieselsteinen herumzuspielen, mit den Fingern in den weichen Teppich Muster zu drücken oder zu zeichnen oder andere Dinge zu tun, die einen vom Zuhören ablenken. [Ṣiddīqī]


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وَعَنْهُ عَنِ النَّبِيِّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : « الصَّلَواتُ الخَمْسُ والجُمُعةُ إلى الجُمعةِ ، وَرَمَضَانُ إلى رمَضَانَ ، مُكَفِّرَاتٌ ما بيْنَهُنَّ إذا اجْتُنِبَتِ الكبَائِرُ » رواه مسلم .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٤٩ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Das Einhalten der obligatorischen fünf Gebete, des Freitagsgebetes und des Ramaḍāns tilgen die zwischen ihnen begangenen Verfehlungen, solange große Sünden vermieden werden.” (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1149, Buch 9, Kapitel 210]


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وَعَنْهُ وعَنِ ابنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّه عَنْهُمْ ، أَنَّهما سَمِعَا رسولَ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يقولُ عَلَى أَعْوَادِ مِنْبَرِهِ : « لَيَنْتَهِيَنَّ أَقْوَامٌ عَنْ وَدْعِهِمُ الجمُعَاتِ ، أَوْ لَيَخْتِمَنَّ اللَّه على قُلُوبِهمْ ، ثُمَّ ليَكُونُنَّ مِنَ الغَافِلينَ » رواه مسلم .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٠ ]


Abū Huraira und ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf allen, berichteten, dass sie den Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagen hörten: „Diejenigen, die das Freitagsgebet auslassen, sollen damit aufhören, sonst wird Allāh ihre Herzen versiegeln, und dann werden sie zu den Achtlosen gehören.” (Überliefert bei Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1150, Buch 9, Kapitel 210]


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وَعَن ابنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّه عَنْهُمَا ، أَنَّ رَسولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، قالَ : «إِذا جاَءَ أَحَدُكُمُ الجُمُعَةَ ، فَليَغْتَسِلْ » متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥١ ]


Ibn ʿUmar, Allāh habe Wohlgefallen an beiden, berichtete, dass Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, so soll er (vorher) die große Waschung (Ġusl1) verrichten.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1151, Buch 9, Kapitel 210]


1) Anmerkung des Übersetzers: Ghusl bedeutet heute ein Duschbad oder ein Bad nehmen.


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وعن أبي سعيدٍ الخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ ، أَنَّ رسولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ: « غُسْلُ يَوْمِ الجُمُعَةِ وَاجِبٌ على كلِّ مُحْتَلِمٍ » متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٢ ]


المُراد بالمُحْتَلِمِ : البَالِغُ . وَالمُرَادُ بِالوُجُوبِ : وَجُوبُ اختِيَارٍ ، كقْولِ الرَّجُلِ لِصَاحِبِهِ حَقُّكَ وَاجِبِ عليَّ ، واللَّه أعلم .


Abū Saʿīd al-H̱udrī, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Die große Waschung am Freitag ist für jeden Muslim, der die Geschlechtsreife erreicht hat, obligatorisch1.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1152, Buch 9, Kapitel 210]


1) Anmerkung des Übersetzers: Ghusl bedeutet heute ein Duschbad oder ein Bad nehmen.


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وَعَنْ سَمُرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عنْهُ قالَ : قالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « مَنْ تَوَضَّأَ يَوْمَ الجمعة فَبِها ونعمت ، ومن اغتسلَ فالغُسْل أفضَل » . رواه أبو داود ، والترمذي وقال : حديث حسن .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٣ ]


Samura, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Die kleine Waschung (Wuḍūʾ) vor dem Freitagsgebet ist gut, doch die große Waschung (Ġusl) davor ist besser.” (Überliefert bei Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī, der sagte: „Dies ist ein guter Hadith (ḥasan)”)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1153, Buch 9, Kapitel 210]


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وَعَنْ سَلمَانَ رَضِيَ اللَّه عنه ، قال : قَالَ رَسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « لا يَغْتَسِلُ رَجُلٌ يَوْمَ الجُمُعةِ ، ويَتَطَهرُ ما استَطَاعَ مِنْ طُهْرٍ ، وَيدَّهِنُ مِنْ دُهْنِهِ ، أَو يَمَسُّ مِن طِيبِ بَيتِهِ ، ثُمَّ يَخْرُجُ فلا يُفرِّق بَيْنَ اثَنيْنِ ، ثُمَّ يُصَلِّي مَا كُتِبَ لَهُ ، ثُمَّ يُنْصِتُ إذا تكَلَّم الإِمَامُ ، إِلاَّ غُفِرَ لهُ ما بَيْنَه وبيْنَ الجُمُعَةِ الأخرَى » رواه البخاري .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٤ ]


Salmān al-Fārisi, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Wer am Freitag ein Bad nimmt und sich gründlich reinigt, sich das Haar einölt oder sich parfümiert, dann zum Gebet geht und sich nicht zwischen zwei Betenden, (die bereits vor ihm ihre Plätze eingenommen haben), drängt, anschließend das Gebet vorschriftsmäßig verrichtet und der Predigt aufmerksam zuhört, dem werden die Verfehlungen verziehen, die er sich zwischen diesem Tag und dem vorangegangenen Freitag hat zuschulden kommen lassen.” (Überliefert bei al-Buẖārī)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1154, Buch 9, Kapitel 210]


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وعَنْ أَبي هُريرةَ رضي اللَّه عَنْهُ ، أَنَّ رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : «مَن اغْتَسَلَ يَـوْم الجُمُعَةِ غُسْلَ الجنَابَةِ ، ثُمَّ رَاحَ في الساعة الأولى ، فكَأَنَّمَا قرَّبَ بَدنَةً ، ومنْ رَاحَ في السَّاعَةِ الثَّانِيَة ، فَكأنَّما قَرَّبَ بَقَرَةً ، وَمَنْ رَاحَ في السَاعَةِ الثَالِثةِ ، فَكأنَّما قَرَّبَ كَبْشاً أَقرَنَ، ومنْ رَاحَ في السَّاعَةِ الرَّابِعةِ ، فَكأنَّما قَرَّبَ دَجَاجَةً ، ومنْ رَاحَ في السَّاعَةِ الخامِسةِ فَكأنَّما قَرَّبَ بيْضَةً ، فَإِذا خَرَج الإِمامُ ، حَضَرَتِ الملائِكَةُ يَسْتمِعُونَ الذِّكرَ» متفقٌ عليه .


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٥ ]


قوله : « غُسلَ الجَنَابة » ، أَي : غُسلاً كغُسْل الجنَابَةِ في الصِّفَةِ .


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Wer freitags ein Reinigungsbad wie dasjenige zur Aufhebung der großen rituellen Unreinheit nimmt und hierauf früh zur Moschee hingeht, ist wie jemand, der ein Kamel opfert; wer zur zweiten Stunde1 hingeht, der ist wie jemand, der eine Kuh opfert; wer zur dritten Stunde hingeht, ist wie jemand, der einen gehörnten Widder opfert; wer zur vierten Stunde hingeht, ist wie jemand, der ein Huhn opfert; und wer zur fünften Stunde hingeht, ist wie jemand, der ein Ei opfert.2 Wenn dann der Imām (Vorbeter) herauskommt, um die Predigt zu halten, sind die Engel anwesend, um der Ermahnung zuzuhören.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1155, Buch 9, Kapitel 210]


1) „Stunde” bedeutet nicht eine bestimmte Zeitspanne, sondern bezieht sich einfach auf einen längeren oder kürzeren Zeitraum, und die hier erwähnten fünf Stunden bedeuten nicht genau eine Zeitspanne von dreihundert Minuten. [Ṣiddīqī]
Diese fünf „Stunde” nehmen in Wirklichkeit einen Zeitraum von nicht mehr als 60 Minuten ein, nämlich denjenigen von Sonnenhöchsstand bis der Freitagsprediger auf die Kanzel steigt. Nach Meinung anderer, wie Imām aš-Šāfiʿī, beginnt dieser Zeitraum bereits mit dem Frühlicht (Ṣubḥ, Faǧr). [Māǧid al-Ḥamawī]
2) Man muss sich ins Gedächtnis rufen, dass ein Huhn oder ein Ei zu opfern, hier nur erwähnt wird, um eine Vorstellung davon zu geben, dass der Lohn für die Teilnehmer am Ǧumuʿa-Gebet desto geringer wird, je später sie kommen. Dadurch wird keineswegs die Opferung eines Huhns oder eines Eis legalisiert. [Ṣiddīqī]


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وعَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ذكر يَوْمَ الجُمُعَةِ ، فَقَالَ : « فِيها سَاعَةٌ لا يُوَافِقها عَبْدٌ مُسلِمٌ ، وَهُو قَائِمٌ يُصَلِّي يسأَلُ اللَّه شَيْئاً ، إِلاَّ أَعْطَاهُ إِيَّاه » وَأَشَارَ بِيدِهِ يُقَلِّلُهَا ، متفقٌ عليه.


[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٦ ]


Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass der Gesandter Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, das Freitagsgebet erwähnte und sagte: „In ihm gibt es eine bestimmte Zeit, in welcher das Bittgebet des betenden Dieners, was auch immer es ist, erhört wird.” Dabei zeigte Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, mit seiner Hand, wie kurz jene Erfüllungszeit ist. (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)


[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1156, Buch 9, Kapitel 210]

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