Die gesetzliche Pflichtabgabe (Zakat), deren Vorrang und diesbezügliche Bestimmungen |
قال اللَّه تعالى: { وأقيموا الصلاة وآتوا الزكاة } .
وقال تعالى: { وما أمروا إلا ليعبدوا اللَّه مخلصين له الدين حنفاء، ويقيموا الصلاة ويؤتوا الزكاة؛ وذلك دين القيمة } .
وقال تعالى: { خذ من أموالهم صدقة تطهرهم وتزكيهم بها } .
Allah, der Erhabene, sagt: “Und verrichtet das Gebet und bezahlt die gesetzliche Abgabe.” (Sura 2:43) Und der Erhabene spricht: “Und doch nichts anderes war ihnen geheißen, als Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Zakāt-Abgabe zu zahlen; denn das ist derrechte Glauben der Aufrichtigen.” (Sura 98:5) Und der Erhabene spricht: “Nimm Almosen von ihrem Gut, auf dass du sie dadurch reinigen und läutern mögest.” (Sura 9:103) وَعنِ ابنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّه عَنْهُما ، أَنَّ رَسُول اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قَالَ : بُنِيَ الإِسْلامُ عَلى خَمْسٍ : شَهَادَةِ أَنْ لا إِلهَ إِلاَّ اللَّه ، وأَنَّ مُحمَّداً عَبْدُهُ ورسُولهُ ، وإِقامِ الصَّلاةِ ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ ، وحَجِّ البَيْتِ ، وَصَوْمِ رمضَان » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢٠٦ ] Ibn ʿUmar, Allāh habe Wohlgefallen an beiden, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Der Islam wurde auf fünferlei errichtet: Dem Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allāh gibt und dass Muḥammad Sein Diener und Gesandter ist, dem Verrichten des Gebetes, dem Entrichten der Zakāt-Abgabe, der Pilgerfahrt zum (heiligen) Hause (in Mekka) und dem Fasten des Monats Ramaḍān.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1206, Buch 9, Kapitel 216] |
وعن طَلْحَةَ بنِ عُبيْدِ اللَّهِ رَضِي اللَّه عنْهُ ، قالَ : جَاءَ رجُلٌ إِلى رسُولِ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم مِنْ أَهْلِ نَجْدٍ ، ثَائِرُ الرَّأْسِ نَسَمْعُ دَوِيَّ صَوْتِهِ ، ولا نَفْقَهُ ما يقُولُ ، حَتى دَنَا مِنَ رَسُولِ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم فإِذا هُوَ يَسْأَلُ عَنِ الإِسْلامِ ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « خَمْسُ صَلَواتٍ في اليوْمِ واللَّيْلَةِ » قالَ : هَلْ عَلَيَّ غَيْرُهُنَّ ؟ قَالَ : « لا ، إِلاَّ أَنْ تَطَّوَّعَ » فَقَالَ رَسُولُ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم: « وصِيَامُ شَهْرِ رَمضَانَ » قَالَ : هَلْ عَلَيَّ غيْرُهْ ؟ قَالَ : « لا ، إِلاَّ أَنْ تَطَّوَّعَ » قَالَ: وَذَكَرَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، الزَّكَاةَ فَقَالَ : هَلْ عَلَيَّ غَيْرُهَا ؟ قَالَ : « لا ، إلاَّ أَنْ تَطَّوَّعَ » فَأَدْبَر الرَّجُلُ وهُوَ يَقُولُ : واللَّهِ لا أَزيدُ عَلى هذا وَلا أَنْقُصُ مِنْهُ ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : «أَفْلَحَ إِنْ صَدَقَ » مُتفقٌ عليهِ . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢٠٧ ] Ṭalḥa ibn ʿUbaidillāh, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Ein Mann aus Naǧd mit unordentlichem Haar kam zum Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, wobei wir den Widerhall seiner Stimme hörten, ohne zu verstehen, was er sagte. Erst als er dem Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, näher kam, war es klar, dass er sich (bei ihm) über den Islam erkundigen wollte. So sagte Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil: „Fünf Gebete täglich”. Er fragte: „Muss ich mehr Gebete verrichten?” Er erwiderte: „Nein, es sei denn, du würdest freiwillige Gebete dazu verrichten.” Dann sagte Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil: „Und das Fasten des Monates Ramaḍān.” Er fragte: „Muss ich noch mehr fasten?” Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, erwiderte: „Nein, es sei denn, du würdest freiwillig mehr fasten.” Dann erwähnte Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, die gesetzliche Zakāt-Abgabe, da fragte er: „Muss ich mehr als das bezahlen?” Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Nein, es sei denn, du würdest freiwillig mehr spenden.” Da kehrte er den Rücken, während er sagte: „Bei Allāh, ich werde weder mehr noch weniger als dies verrichten.” Da sprach Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil: „Bei Allāh, Erfolg wird ihn krönen, falls er es erfüllen sollte.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1207, Buch 9, Kapitel 216] |
وعن ابن عبَّاس رَضيَ اللَّه عَنهُ ، أَنَّ النَّبِيَّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، بعَثَ مُعَاذاً رضيَ اللَّه عَنْهُ إِلى اليَمنِ فَقَالَ : « ادْعُهُمْ إِلى شهادَةِ أَنْ لا إِلهَ إِلاَّ اللَّه وَأَنِّي رسُولُ اللَّهِ ، فإِنْ هُمْ أَطَاعُوا لِذلكَ ، فَأَعْلِمْهُم أَنَّ اللَّهَ تَعَالى افترض عَليهِمْ خَمسَ صَلواتٍ في كُلِّ يَوْمِ وليلةٍ ، فَإِن هُمْ أَطاعُوا لِذلكَ فَأَعْلمْهُمْ أَنَّ اللَّه افترض عَليهِمْ صَدقَةً تُؤخَذُ مِنْ أَغْنِيَائِهِمْ ، وَتُردُّ عَلى فُقَرائهِم» متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢٠٨ ] Ibn ʿAbbās, Allāh habe Wohlgefallen an beiden, berichtete, dass der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, Muʿāḏ, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, in den Jemen schickte und zu ihm sagte: „Fordere sie auf, das Glaubensbekenntnis abzulegen, dass sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allāh gibt und ich der Gesandte Allāhs bin! Wenn sie dir darin gehorchen, so sage ihnen, dass Allāh für jeden Tag fünf Gebete vorgeschrieben hat. Kommen sie dieser Pflicht nach, dann erklär ihnen, dass Allāh eine Zakāt-Abgabe auf ihren Besitz verfügt hat, so dass diese Abgabe von ihren Reichen gefordert und unter ihren Armen verteilt wird.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1208, Buch 9, Kapitel 216] |
وعَن ابن عُمَر رَضِيَ اللَّه عنْهَما ، قال : قال رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « أُمِرْتُ أَن أُقاتِلَ النَّاسَ حتى يشهدوا أَن لا إِلهَ إِلاَّ اللَّه وأَنَّ مُحَمَّداً رَسُولُ اللَّهِ ، ويُقِيمُوا الصَّلاةَ ، وَيُؤْتُوا الزَّكاةَ ، فَإِذا فَعَلوا ذلكَ ، عَصَمُوا مِنِّي دِمَاءَهُمْ وأَمْوَالَهم إِلاَّ بحَقِّ الإِْسلامِ وحِسابُهُمْ عَلى اللَّهِ » مُتفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢٠٩ ] Ibn ʿUmar, Allāh habe Wohlgefallen an beiden, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allāh gibt und dass Muḥammad der Gesandte Allāhs ist und bis sie die Pflichtgebete verrichten und die Zakāt-Abgabe bezahlen. Wenn sie dies getan haben, haben sie sich dadurch vor mir Schutz für ihr Blut und ihr Gut erworben, es sei denn, (sie begehen Taten, die) nach dem Recht des Islam (strafbar sind), und ihre Abrechnnung ist bei Allāh, dem Allmächtigen.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1209, Buch 9, Kapitel 216] |
وَعَنْ أَبي هُريرةَ رَضِي اللَّه عَنْهُ ، قالَ : لمَّا تُوُفي رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، وَكانَ أَبُو بَكْر ، رَضِي اللَّه عَنْهُ ، وَكَفَرَ مَنْ كَفَرَ مِنَ العربِ ، فَقَالَ عُمرُ رَضيَ اللَّه عَنْهُ : كيفَ تُقَاتِلُ النَّاسَ وَقدْ قَالَ رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « أُمِرتُ أَنْ أُقاتِل النَّاسَ حتَّى يَقُولُوا لا إِلهَ إِلاَّ اللَّه فَمَنْ قَالهَا ، فقَدْ عَصَمَ مِني مَالَهُ وَنَفْسَهُ إِلاَّ بِحَقِّه ، وَحِسَابُهُ عَلى اللَّهِ ؟ » فَقَالَ أَبُو بَكْرٍ : واللَّهِ لأُقَاتِلَنَّ مَنْ فَرَّقَ بَيْنَ الصَّلاةِ والزَّكاةِ ، فإِن الزَّكَاةَ حَقُّ المَالِ . واللَّهِ لَو مَنعُوني عِقَالاً كانَوا يُؤَدونَهُ إِلى رَسُولِ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم ، لَقَاتَلْتُهُمْ على منعِهِ ، قَالَ عُمرُ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ : فَوَاللَّهِ مَا هُو إِلاَّ أَن رَأَيْتُ اللَّه قَدْ شَرَحَ صَدْرَ أَبي بَكْرٍ للقِتَالِ ، فَعَرفْتُ أَنَّهُ الحَقُّ . مُتفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢١٠ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Als Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, gestorben und Abū Bakr, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, sein Nachfolger war und einige von den Arabern vom Islam abfielen1, da sagte ʿUmar ibn al-H̱aṭṭāb, Allāh habe Wohlgefallen an ihm: „Wie kannst du die Leute bekämpfen, wo doch Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, gesagt hat: „Mir ist befohlen, die Leute zu bekämpfen, bis sie sagen: «Es gibt keinen Gott außer Allāh». Wer das sagt, der hat damit seinen Besitz und sein Leben vor mir in Schutz gestellt, außer durch ein Recht an ihm2, und seine Abrechnung obliegt Allāh.” Darauf sagte Abū Bakr: „Bei Allāh, ich werde ganz gewiss jemanden bekämpfen, der zwischen dem Gebet und der Abgabe (Zakā) einen Unterschied macht3, denn die Zakā ist eine Pflicht für die Vermögenden. Bei Allāh, verweigerten sie mir einen Kamelstrick4, die sie an Allāhs Gesandten, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, zu entrichten pflegten, so würde ich sie für ihre Weigerung bekämpfen!” ʿUmar, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, merkte an: „Bei Allāh, als ich erkannte, dass Allāh Abū Bakr das Herz zum Verständnis für die Rechtfertigung zum Kampf öffnete, sah ich ein, dass Abū Bakrs Standpunkt richtig war.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1210, Buch 9, Kapitel 216] 1) Aṭ-Ṭībī ist der Meinung, dass die meisten der Abtrünnigen zu den Stämmen der Ġaṭafān und Sulaim gehörten. Qādī ʿIyāḍ sagt, dass die Abtrünnigen drei bestimmte Gruppen bildeten. Die eine Gruppe bestand aus jenen Leuten, die nach dem Ableben des Propheten zum Götzendienst zurückkehrten; die zweite Gruppe war diejenige, die die Lügner Musailama und al-Aswad al-ʿAnsī als Propheten annahm; und die dritte Gruppe umfasste diejenigen Personen, die sich weigerten die Abgabe (Zakā) zu entrichten unter dem falschen Vorwand, dass dies nur zu Lebzeiten des Propheten Pflicht gewesen wäre, dass aber nach dessen Tod niemand das Recht hätte, sie zu ihrer Entrichtung zu zwingen. Man sollte sich im Gedächtnis einprägen, dass diese Vorschrift zum Kampf gegen die Leute sich auf eine bestimmte Gruppe bezieht, nämlich Abtrünnige. Einige der westlichen Kritiker haben auf Grund dieser Ḥadīṯe fälschlich den Schluss gezogen, dass der Islam seine Anhänger dazu ermahnt, gegen all jene zu kämpfen, die sich nicht zu dieser Religion bekennen, was aber bloße Unwissenheit ist. Diese Vorschrift, gegen die Leute zu kämpfen, bis sie Allahs Einheit bekennen, das Gebet verrichten und die Abgabe (Zakā) entrichten, bezieht sich auf die Abtrünnigen. Das erste Ḥadīṯ dieses Kapitels macht diesen Punkt ausdrücklich klar. In einem islamischen Staat stellt der Abfall von der Religion dieselbe Bedrohung dar, wie Hochverrat in anderen Staaten, und kann deshalb nicht hingenommen werden. [Ṣiddīqī] |
وعن أَبي أَيوبَ رضِي اللَّه عنْه ، أَنَّ رَجُلاً قَالَ للنَّبيِّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : أَخْبِرْني بِعَملٍ يُدْخِلُني الجَّنَةَ ، قَالَ :« تَعْبُدُ اللَّه وَلاَ تُشْرِكُ بِه شَيْئاً ، وتُقِيمُ الصَّلاةَ ، وتُؤْتي الزَّكاةَ ، وتَصِلُ الرَّحِمَ » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢١١ ] Abū Ayyūb, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass ein Mann dem Propheten, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „O Gesandter Allāhs! Nenne mir Taten, die mich ins Paradies führen!” Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Diene allein Allāh und geselle Ihm keine Teilhaber bei. Verrichte das vorgeschriebene Gebet, bezahle die Zakāt-Abgabe und pflege die Blutsverwandschaft.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1211, Buch 9, Kapitel 216] |
وَعنْ أَبي هُرَيرَة رضِي اللَّه عنهُ ، أَنَّ أَعرابِيًّا أَتى النَّبِيَّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم فَقَال : يا رَسُول اللَّهِ دُلَّني على عمَل إِذا عمِلْتُهُ ، دخَلْتُ الجنَّةَ . قَالَ : « تَعْبُدُ اللَّه ولا تُشْرِكُ بِهِ شَيْئاً ، وَتُقِيمُ الصَّلاةَ ، وَتُؤْتِي الزَّكاَة المَفْرُوضَةَ ، وَتَصُومُ رَمَضَانَ » قَالَ : وَالذي نَفْسِي بِيَدِهِ ، لا أَزيدُ عَلى هذا . فَلَمَّا وَلَّى ، قالَ النَّبِيُّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « مَنْ سَرَّهُ أَنْ يَنْظُرَ إِلى رَجُلٍ مِنْ أَهْلِ الجَنَّةِ فَلْيَنْظُرْ إِلى هذا » مُتفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢١٢ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Ein Beduine kam zum Propheten, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, und sagte zu ihm: „O Gesandter Alkes, sage mir was ich tun soll, um ins Paradies zu kommen!” Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, erwiderte: „Du sollst allein Allāh dienen und Ihm nichts zur Seite setzen, das vorgeschriebene Gebet verrichten, die Zakāt-Abgabe bezahlen und den Monat Ramaḍān fasten!” Der Beduine sagte: „Bei dem, in dessen Hand mein Leben ist, ich werde dies tun, und nichts mehr als das.” Als er sich entfernte, sagte der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, zu den Gefährten: „Wenn es euch freut einen Mann zu sehen, der ins Paradies eingehen wird, dann schaut euch diesen (Beduinen) an!” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1212, Buch 9, Kapitel 216] |
وَعَنْ جَريرِ بنِ عبدِ اللَّهِ رَضيَ اللَّه عَنْهُ ، قَالَ : بَايعْت النَّبِيَّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم عَلى إِقامِ الصَّلاةِ ، وَإِيتاءِ الزَّكاةِ ، والنُّصْحِ لِكُلِّ مُسْلمٍ . مُتفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢١٣ ] Ǧārīr ibn ʿAbdillāh, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: ich leistete dem Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, den Treueid, das Gebet zu verrichten, die Zakāt-Abgabe zu entrichten und jedem Muslim gegenüber mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1213, Buch 9, Kapitel 216] |
وَعَنْ أَبي هُريرةَ رضيَ اللَّه عنْهُ قَالَ : قَالَ رسولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « مَا مِنْ صاحِبِ ذهَبٍ ، وَلا فِضَّةٍ ، لا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا إِلاَّ إذا كَانَ يَوْمُ القِيامَةِ صُفِّحَتْ لَهُ صَفائِحُ مِنْ نَارِ، فَأُحْمِيَ عَلَيْهَا في نار جَهَنَّمَ ، فَيُكْوَى بهَا جنبُهُ ، وجبِينُهُ ، وظَهْرُهُ ، كُلَّما برَدتْ أُعيدتْ لَهُ في يوْمٍ كَانَ مِقْدَارُه خمْسِينَ أَلْف سنَةٍ ، حتَّى يُقْضَى بيْنَ العِبادِ فَيُرَى سبِيلُهُ ، إِمَّا إِلى الجنَّةِ وإِما إِلى النَّارِ » .
قيل : يا رسُولَ اللَّهِ فالإِبِلُ ؟ قالَ : ولا صاحبِ إِبِلٍ لا يؤَدِّي مِنهَا حقَّهَا ، ومِنْ حقِّهَا ، حَلْبُهَا يومَ وِرْدِها ، إِلا إذا كان يوم القيامَة بُطِحَ لها بِقَاعٍ قَرْقَرٍ أَوْفر ما كانتْ ، لا يَفقِدُ مِنْهَا فَصِيلاً واحِداً ، تَطؤُهُ بأَخْفَافِها ، وتَعَضُّهُ بِأَفْواهِها ، كُلَّما مَرَّ عليْهِ أَولاها ، ردَّ عليْهِ أُخْراها، في يومٍ كانَ مِقْداره خَمْسِينَ أَلْفَ سَنةٍ ، حتَّى يُقْضَي بَيْنَ العِبَاد ، فَيُرَى سبِيلُه ، إِمَّا إِلى الجنَّةِ وإِمَّا إِلى النارِ » .
قِيل : يَا رسول اللَّهِ فَالْبقرُ وَالغَنَمُ ؟ قالَ : ولا صاحِبِ بقرٍ ولا غَنمٍ لا يُؤَدِّي مِنْهَا حقَّهَا إِلاَّ إِذا كان يَوْمُ القيامَةِ ، بُطِحَ لهَا بقَاعٍ قَرقَرٍ ، لا يفْقِد مِنْهَا شَيْئاً لَيْس فِيها عَقْصاءُ ، وَلا جَلْحاءُ ، وَلا عَضباءُ ، تَنْطحه بِقُرُونهَا ، وَتَطَؤُهُ بِأَظْلافِهَا ، كُلَّمَا مَرَّ عَلَيْهِ أُولاها ، رُدَّ عَلَيْهِ أُخْراها ، في يومٍ كانَ مِقدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْف سنَةٍ حتَّى يُقْضَى بيْنَ العِبادِ ، فيُرَى سبِيلُهُ إِمَّا إِلى الجَنَّةِ وإِمَّا إِلى النَّارِ » .
قِيلَ : يا رسُول اللَّهِ فالخيْلُ ؟ قال : « الخَيْلُ ثلاثَةٌ : هِي لِرَجُلٍ وِزرٌ ، وهِيَ لِرَجُلٍ سِتْرٌ، وهِي لرجُلٍ أَجْرٌ ، فأَمَّا التي هي لهُ وزر فَرَجُلٌ ربطَها رِياءً وفَخْراً ونِواءً عَلى أَهْلِ الإِسْلامِ ، فهي لَهُ وِزرٌ ، وأَمَّا التي هِيَ لَهُ سِتْرٌ ، فَرَجُل ربَطَهَا في سَبِيلِ اللَّهِ ، ثُمَّ لم ينْسَ حقَّ اللَّهِ في ظُهُورِها ، ولا رِقابها ، فَهِي لَهُ سِتْرٌ ، وأَمَّا التي هِيَ لَهُ أَجْرٌ ، فرجُلٌ ربطَهَا في سبِيلِ اللَّهِ لأَهْل الإِسْلامِ في مَرْجٍ ، أَو رَوضَةٍ ، فَمَا أَكَلَت مِن ذلك المَرْجِ أَو الرَّوضَةِ مِن شَيءٍ إِلاَّ كُتِب لَهُ عدد ما أَكَلَت حســـنَاتٌ ، وكُتِب لَه عدد أَرْوَاثِهَا وأَبْوَالِهَا حَسنَاتٌ ، وَلا تَقْطَعُ طِوَلَهَا فاستَنَّت شَرَفاً أَو شَرفَيْنِ إِلاَّ كَتَب اللَّهُ لَهُ عددَ آثَارِهَا ، وأَرْوَاثهَا حَسنَاتٍ ، ولا مرَّ بها صاحِبُهَا عَلى نَهْرٍ فَشَرِبَت مِنْهُ ، وَلا يُريدُ أَنْ يَسْقِيَهَا إِلاَّ كَتَبَ اللَّه لَهُ عدَدَ ما شَرِبَت حَسنَاتٍ » .
قِيلَ : يا رسولَ اللَّهِ فالحُمُرُ ؟ قالَ : « ما أُنْزِل علَيَّ في الحُمُرِ شَيءٌ إِلاَّ هذِهِ الآيةُ الْفَاذَّةُ الجَامِعَةُ : { فمن يعْملْ مِثقَال ذرَّةٍ خَيْراً يرهُ ،ومَن يعْملْ مثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرَّاً يرهُ } » .
مُتَّفَقٌ عليهِ . وهذا لفظُ مُسْلمٍ .
[ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٦ ؛ رقم الحديث ١٢١٤ ] ومعْنَى القاعِ : المكان المستوى من الأرضِ الواسع . والقرقر : الأملس . Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Es gibt keinen Besitzer von Gold noch Silber, der den pflichtmäßigen Anteil (Zakāt) davon nicht abführt, ohne dass es ihm, wenn der Tag der Auferstehung kommt, geschmolzen und zu Platten geformt wird, die dann im Höllenfeuer erhitzt werden. Damit werden seine Seite, seine Stirn und sein Rücken gebrandmarkt. Sooft sie abkühlen, wird der Vorgang erneut an ihm durchgeführt, an einem Tag, dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind, bis zwischen den Gottesdienern gerichtet worden ist. Dann sieht er seinen Weg, der ihn entweder ins Paradies oder in die Hölle führt.” Jemand fragte bemerkend: „O Gesandter Allāhs, wie verhält es sich mit Kamelen?” Er antwortete: „Es gibt auch keinen Besitzer von Kamelen, der den pflichtmäßigen Anteil (Zakāt) davon nicht abführt. Und zu ihrem pflichtmäßigen Anteil gehört ihre Milch am Tag, da sie zur Tränke geführt werden. Am Tag der Auferstehung wird er vor diejenigen von ihnen, die äußerst fett sind, in einer ebenen Wüste hingeworfen. Er wird finden, dass auch nicht ein einziges Kamelfohlen von ihnen fehlt. Sie werden ihn mit ihren Hufen treten und ihn mit ihren Mäulern beißen. Jedesmal wenn das letzte von ihnen an ihm vorbei ist, wird das erste von ihnen zu ihm zurückgebracht, an einem Tag, dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind, bis zwischen den Gottesdienern gerichtet worden ist. Dann sieht er seinen Weg, der ihn entweder ins Paradies oder in die Hölle führt.” Man fragte ihn: „O Gesandter Allāhs, wie verhält es sich mit den Kühen und Kleinvieh?” Er antwortete: „Es gibt auch keinen Besitzer von Kühen und Kleinvieh, der den pflichtmäßigen Anteil davon nicht abführt. Am Tag der Auferstehung wird er vor diejenigen von ihnen, unter denen sich keines mit verkrümmtem, abgebrochenem Horn oder ohne Hörner befindet, in einer ebenen Wüste hingeworfen. Er wird finden, dass auch nicht ein einziges Stück von ihnen fehlt. Sie werden ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen treten und ihn mit ihren Mäulern beißen. Jedesmal wenn das letzte von ihnen an ihm vorbei ist, wird das erste von ihnen zu ihm zurückgebracht, an einem Tag dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind, bis zwischen den Gottesdienern gerichtet worden ist. Dann sieht er seinen Weg, der ihn entweder ins Paradies oder in die Hölle führt.” Jemand fragte weiterhin: „O Gesandter Allāhs, wie verhält es sich mit den Pferden?” Er antwortete: „Es gibt drei Arten von Pferden: Sie sind einem eine Last, ein Schutzschirm und ein Lohn. Was nun die Pferde angeht, die einem eine Last sind, so handelt es sich um solche, die zur Augendienerei und aus Stolz gehalten werden und dazu, um sie den Muslimen im Krieg entgegenzustellen. So werden sie ihrem Besitzer eine Sündenlast sein. Was aber die Pferde angeht, die einem ein Schutzschirm sind, so handelt es sich um solche, die für die Sache Allāhs gehalten werden und bei denen ihr Besitzer hierauf seine Pflicht gegenüber Allāh an ihren Rücken und Nacken nicht vergisst. So sind sie ihm ein Schutzschirm. Was aber aber die Pferde angeht, die einem eine Ursache für Lohn sind, so handelt es sich um solche, die auf einer Wiese oder in einem Garten für den Gebrauch durch die Muslime für die Sache Allāhs bereitgehalten werden. Was immer sie von dieser Wiese oder diesem Garten fressen, wird ihm in dem Maß, was sie fressen, als gute Taten angeschrieben, wie auch ihr Kot und Urin in diesem Maß ihm als gute Taten angeschrieben werden. Jeder Strick, der für sie verbraucht wird, jeder Sprung, jede Runde, die sie machen, und jeglicher Dung und jede Spur, die sie hinterlassen, werden ihrem Besitzer, entsprechend ihrer Zahl, als gute Taten angeschrieben. Und er geht mit ihnen an keinem Fluss vorbei, aus dem sie trinken, selbst wenn er gar nicht vorhat, sie zu tränken, ohnen dass Allāh ihm entsprechend der Zahl ihrer Schlucke dies als gute Taten anschreibt.” Schließlich wurde noch gefragt: „O Gesandter Allāhs, wie verhält es sich mit den Eseln?” Er antwortete: „Bezüglich der Esel ist mir keine besondere Regelung geoffenbart worden, außer diesem einzigartigen umfassenden Qurʾān-Vers: «Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen» (Sura 99:7-8)” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1214, Buch 9, Kapitel 216] |