Die Pflicht des Fastens im Ramadan. Der Vorrang des Fastens und dessen Bestimmungen |
قال اللَّه تعالى: { يا أيها الذين آمنوا كتب عليكم الصيام كما كتب على الذين من قبلكم } إلى قوله تعالى: { شهر رمضان الذي أنزل فيه القرآن هدىً للناس وبينات من الهدى والفرقان، فمن شهد منكم الشهر فليصمه، ومن كان مريضاً أو على سفر فعدة من أيام أخر } الآية. وأما الأحاديث فقد تقدمت في الباب الذي قبله. Allah, der Erhabene, sagt: “O die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr (Allah) fürchten möget” (Sura 2:183) Und der Erhabene spricht: “Der Monat Ramaḍān ist der, in welchem der Qurʾān als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer von euch also in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank oder auf Reise ist, so soll er eine (gleiche) Anzahl anderer Tage (fasten)...” (Sura 2:185) وَعنْ أَبي هُريرة رضِي اللَّه عنْهُ ، قال : قال رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « قال اللَّه عَزَّ وجلَّ : كُلُّ عملِ ابْنِ آدم لهُ إِلاَّ الصِّيام ، فَإِنَّهُ لي وأَنَا أَجْزِي بِهِ . والصِّيام جُنَّةٌ فَإِذا كَانَ يوْمُ صوْمِ أَحدِكُمْ فلا يرْفُثْ ولا يَصْخَبْ ، فَإِنْ سابَّهُ أَحدٌ أَوْ قاتَلَهُ ، فَلْيقُلْ : إِنِّي صَائمٌ . والَّذِي نَفْس محَمَّدٍ بِيدِهِ لَخُلُوفُ فَمِ الصَّائمِ أَطْيبُ عِنْد اللَّهِ مِنْ رِيحِ المِسْكِ . للصَّائمِ فَرْحَتَانِ يفْرحُهُما : إِذا أَفْطرَ فَرِحَ بفِطْرِهِ ، وإذَا لَقي ربَّهُ فرِح بِصوْمِهِ » متفقٌ عليه. [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢١٥ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, gesagt hat: „Allāh, der Allmächtige und Erhabene, sagt: «Jede Tat des Sohnes Ādams tut er für sich, außer dem Fasten, denn es ist für Mich, und Ich belohne es dafür». Das Fasten ist ein Schutz. Wenn jemand von euch einen Fastentag hat, dann soll er weder unanständig reden noch herumbrüllen. Wenn jemand mit ihm zu streiten oder ihn zu schmähen sucht, dann soll er «Ich faste» sagen. Bei Dem, in Dessen Hand Muḥammads Leben liegt, der Mundgeruch des Fastenden ist für Allāh, den Erhabenen, wahrlich angenehmer als der Geruch von Moschus. Für den Fastenden gibt es zwei Gelegenheiten sich zu freuen: wenn er das Fasten bricht, freut er sich, und wenn er seinem Herrn begegnet, freut er sich darüber, gefastet zu haben.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) Der Wortlaut dieses Hadithes stammt aus der Version bei al-Buẖārī. [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1215, Buch 9, Kapitel 217] |
وعنهُ أَنَّ رسولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : « مَنْ أَنْفَقَ زَوْجَين في سَبِيلِ اللَّهِ نُودِيَ مِنْ أَبْواب الجَنَّةِ : يَا عَبْدَ اللَّهِ هذا خَيْرٌ ، فَمَنْ كَان مِنْ أَهْلِ الصَلاةِ دُعِي منْ باب الصَّلاةِ ، ومَنْ كانَ مِنْ أَهْلِ الجِهَادِ دُعِي مِنْ باب الجِهَادِ ، ومَنْ كَانَ مِنْ أَهْل الصِّيامِ دُعِيَ مِنْ باب الرَّيَّانِ ومنْ كَانَ مِنْ أَهْل الصَّدقَة دُعِي مِنْ باب الصَّدقَةِ » قال أبو بكرٍ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ : بأَبي أَنت وأُمِّي يا رسولَ اللَّه ما عَلى مَنْ دُعِي مِنْ تِلكَ الأَبْوابِ مِنْ ضَرُورةٍ ، فهلْ يُدْعى أَحدٌ مِنْ تلك الأَبْوابِ كلِّها ؟ قال : « نَعَم وَأَرْجُو أَنْ تكُونَ مِنهم » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢١٦ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Wer zwei Dinge von irgendetwas auf Allāhs Weg ausgibt, wird von den Toren des Paradiesgartens gerufen werden: „Diener Allāhs, hier ist Gutes für dich!” Wer nun zu den Leuten gehört, die stets ihre Gebete zu verrichten pflegten, wird vom Tor des Gebets zum Eintreten gerufen; Wer zu den Leuten gehört, die am Ǧihād teilnahmen, wird vom Tor des Ǧihād gerufen; wer zu den Leuten gehört, die zu fasten pflegten, wird vom Tor ar-Rayyān gerufen; und wer zu den Leuten gehört, die Almosen (Ṣadaqa) zu geben pflegten, wird vom Tor der Ṣadaqa gerufen. Abū Bakr, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, sagte: „Mögen mein Vater und meine Mutter für dich geopfert sein, O Gesandter Allāhs! Ist es nötig, dass jemand von diesen Toren gerufen wird? Wird jemand von all diesen Toren gleichzeitig gerufen werden?” Er, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, antwortete: „Ja, und ich hoffe, dass du zu ihnen gehören wirst!” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1216, Buch 9, Kapitel 217] |
وعن سهلِ بنِ سعدٍ رضي اللَّه عنهُ عن النَّبِيِّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قال : « إِنَّ فِي الجَنَّة باباً يُقَالُ لَهُ : الرَّيَّانُ ، يدْخُلُ مِنْهُ الصَّائمونَ يومَ القِيامةِ ، لا يدخلُ مِنْه أَحدٌ غَيرهُم ، يقالُ: أَينَ الصَّائمُونَ ؟ فَيقومونَ لا يدخلُ مِنهُ أَحَدٌ غيرهم ، فإِذا دَخَلوا أُغلِقَ فَلَم يدخلْ مِنْهُ أَحَدٌ» متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢١٧ ] Sahl ibn Saʿd, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat - gesagt: „Eines der Tore des Paradieses heißt ar-Rayyān. Durch dieses Tor werden nur die Menschen, die das Fasten eingehalten haben, am Tage der Auferstehung ins Paradies eintreten dürfen, so wird gefragt werden: „Wo sind diejenigen, die gefastet haben? Die Genannten werden sich erheben und niemand außer ihnen wird durch dieses Tor ins Paradies eintreten dürfen, Und wenn sie eingetreten sind, wird es verschlossen werden, und niemand wird es mehr passieren können.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1217, Buch 9, Kapitel 217] |
وعَنْ أَبي سَعيدٍ الخُدْريِّ رَضيَ اللَّه عنهُ قال : قالَ رسولُ اللَّهِ : « مَا مِنْ عبْدٍ يصُومُ يَوماً في سبِيلِ اللَّه إِلاَّ باعَدَ اللَّه بِذلك اليَومِ وجهَهُ عَن النَّارِ سبعينَ خرِيفاً » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢١٨ ] Abū Saʿīd Al-H̱udrī, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: „Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Es gibt keinen Diener, der einen Tag für die Sache Allāhs fastet, dessen Gesicht Allāh nicht vor dem Höllenfeuer siebzig Jahre lang, wegen jenes Tages, fernhält.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1218, Buch 9, Kapitel 217] |
وعنْ أَبي هُرَيرةَ رضيَ اللَّه عنهُ ، عن النَّبِيِّ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : « مَنْ صَامَ رَمَضَانَ إِيمَاناً واحْتِساباً ، غُفِرَ لَهُ ما تَقَدَّمَ مِنْ ذنْبِهِ » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢١٩ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Wer immer aus tiefem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allāhs den Ramaḍān fastet, dem werden seine vergangenen Verfehlungen vergeben.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1219, Buch 9, Kapitel 217] |
وعنهُ رضيَ اللَّهُ عنهُ ، أَنَّ رسولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : « إِذا جَاءَ رَمَضَانُ ، فُتِّحَتْ أَبْوَابُ الجنَّةِ ، وغُلِّقَت أَبْوَابُ النَّارِ ، وصُفِّدتِ الشياطِينُ » متفقٌ عليه . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢٢٠ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Wenn der Monat Ramaḍān, beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet, die Tore der Hölle verschlossen und die Satane gefesselt.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1220, Buch 9, Kapitel 217] |
وعنهُ أَنَّ رسولَ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : « صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ ، وَأَفْطِرُوا لِرُؤيَتِهِ ، فإِن غمي عَليكم ، فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبانَ ثَلاثينَ » متفقٌ عليه . وهذا لفظ البخاري . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٧ ؛ رقم الحديث ١٢٢١ ] Abū Huraira, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Fastet, wenn der Jungmond (des Ramaḍān) gesichtet wird, und hört auf zu fasten, wenn der Jungmond (des Šawwāl) gesichtet wird. Wenn er (der Jungmond des Ramaḍān) für euch nicht erkennbar ist, dann vervollständigt die Anzahl der Tage des vorhergehenden Monats Šaʿbān auf dreißig Tage.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) Dieser Wortlaut entstammt aus der Version bei al-Buẖārī. [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1221, Buch 9, Kapitel 217] |