Die Vortrefflichkeit des Freitags(-gebetes): Obligatorische Teilnahme, Baden, Parfüm benutzen, rechtzeitig in der Moschee zu sein, Bittgebet, Lobpreisen des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, Stunde des Erhörens und häufiges Gedenken Allahs nach Beendigung des Freitagsgebetes |
وَعنْ أَبي بُردةَ بنِ أَبي مُوسـَى الأَشعَرِيِّ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ ، قَالَ : قَالَ عَبْدُ اللَّهِ ابنُ عُمرَ رضَيَ اللَّه عنْهُمَا : أَسَمِعْت أَبَاكَ يُحَدِّثُ عَن رَسُول اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم في شَأْنِ ساعَةِ الجُمُعَةِ؟ قَالَ : قلتُ : نعمْ ، سَمِعتُهُ يقُولُ : سمِعْتُ رسُولَ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يَقُولُ : « هي ما بيْنَ أَنْ يَجلِسَ الإِمامُ إِلى أَنْ تُقضَى الصَّلاةُ » رواه مسلم . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٧ ] Abū Burda ibn abi Mūsā al-Aschʿariy, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Allāh habe Wohlgefallen an beiden, ihn fragte, ob er seinen Vater Abū Mūsā etwas vom Propheten, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, bezüglich der Erfüllungszeit am Freitagsgebet berichten hörte. Abū Burda antwortete: „Ja, er sagte, dass er den Gesandten Allāhs, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, sagen hörte: «Sie ist in der Zeit zwischen dem Sitzen des Imams auf der Kanzel und dem Ende des Gebets».” (Überliefert bei Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1157, Buch 9, Kapitel 210] |
وَعَنْ أَوسِ بنِ أَوسٍ رَضِيَ اللَّه عَنْهُ قَالَ : قَالَ رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « إِنَّ مِنْ أَفضَلِ أَيَّامِكُمْ يَوْم الجُمُعَةِ ، فأَكثروا عليَّ مِنَ الصَّلاةِ فِيهِ ، فَإِنَّ صَلاتَكُمْ مَعْروضَةٌ عليَّ » رواه أبو داود بإِسناد صحيح . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ٩ ؛ رقم الباب ٢١٠ ؛ رقم الحديث ١١٥٨ ] ʾAus ibn ʾAus, Allāh habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allāhs Gesandter, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, hat gesagt: „Fürwahr ist der Freitag einer eurer besten Tage, so betet für mich am Freitag häufig, denn eure Gebete werden mir1 vorgeführt.” (Überliefert bei Abū Dāwūd mit einer gesund belegten Überliefererkette (isnad saḥīḥ)) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 1158, Buch 9, Kapitel 210] 1) Anmerkung des Übersetzers: Das heißt im Grabe; vgl. diesbezüglich den vollständigen Hadith Nr. 1399 |