باب الأمر بالمعروف والنهي عَن المنكر
Gutes gebieten und Schlechtes verbietenعن أَبي سعيدٍ الخُدْريِّ رضي اللَّه عنه قال : سمِعْتُ رسُولَ اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم يقُولُ : « مَنْ رَأَى مِنْكُم مُنْكراً فَلْيغيِّرْهُ بِيَدهِ ، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطعْ فبِلِسَانِهِ ، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَبقَلبهِ وَذَلَكَ أَضْعَفُ الإِيمانِ » رواه مسلم . [ رياض الصالحين ؛ رقم الكتاب ١ ؛ رقم الباب ٢٣ ؛ رقم الحديث ١٨٤ ] Abū Saʿid al-Khudri - Allāh habe Wohlgefallen an ihm - überliefert, dass er den Gesandten Allāhs - Allāh segne ihn und gebe ihm Heil - sagen hörte: „Wer von euch etwas Übles sieht, soll es mit eigener Hand ändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Form des Glaubens.” (Überliefert bei Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn: Hadīṯ-Nr. 184, Buch 1, Kapitel ] |