Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben |
عن أبي موسى الأَشعريِّ رضي اللَّه عنه قال : دخَلتُ على النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم أنَا وَرَجُلانِ مِنْ بني عَمِّي ، فقال أحَدُهُمَا : يا رسولَ اللَّه أمِّرنَا عَلى بعضِ مَا ولاَّكَ اللَّه ، عزَّ وجلَّ ، وقال الآخرُ مِثْلَ ذلكَ ، فقال : « إنَّا واللَّه لا نُوَلِّي هذَا العَمَلَ أحداً سَأَلَه ، أو أحَداً حَرَص عليه » .
متفقٌ عليه . [رياض الصالحين، رقم الكتاب ١ ، رقم الباب ٨٣ ، رقم الحديث ٦٧٩] Abū Musa al-Ašʿarī - Allah habe Wohlgefallen an ihm - erzählte: Einst ging ich mit zwei Vettern (väterlicherseits) zum Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil -. Da sagte einer der beiden zu ihm - Allah segne ihn und gebe ihm Heil -: „Oh Gesandter Allahs! Ernenne mich zum Herrscher über einen Teil dessen, was Allah, der Allmächtige und Erhabene, deiner Obhut anvertraut hat!” Und der andere sagte das gleiche. Da sagte er - Allah segne ihn und gebe ihm Heil -: „Bei Allah, gewiss betrauen wir niemals irgendjemanden mit einem Amt, der darum bittet oder gierig danach ist.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 1, Kapitel 83, Ḥadīṯ-Nr. 679] |