Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet |
عن جَرير بن عبدِ اللَّه رضي اللَّه عنه قال : قال لي رسول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم في حجَّةِ الْوَدَاع : « اسْتَنْصِتِ النَّاسَ » ثمَّ قال : « لا ترْجِعُوا بعْدِي كُفَّاراً يضْرِبُ بَعْضُكُمْ رِقَاب بَعْضٍ » متفقٌ عليه . [رياض الصالحين، رقم الكتاب ٢ ، رقم الباب ٩٠ ، رقم الحديث ٦٩٧] Dscharir ibn ʿAbdullāh - Allah habe Wohlgefallen an ihm - berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - auf der Abschiedspilgerfahrt zu ihm sagte: „Befiehl den Anwesenden mir gut zuzuhören!” Dann sagte er - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zu den Anwesenden: „Wendet euch nach mir nicht Ungläubigen zu, indem ihr euch gegenseitig vernichtet.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 2, Kapitel 90, Ḥadīṯ-Nr. 697] |