كِتَاب الدِّيَاتِ
Die Blutschuld (Diyya)
Der arabische Text wird derzeit eingepflegt!
ʿAbdallāh berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah "(=la ilaha illa-llah)" darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 80, Hadithnr. 6878]