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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.
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كِتَاب الْجَنَائِزِ
Die Bestattungen (Al-Janaaʾiz)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٢٣ \ رقم الحديث ١٢٨٢]
(Fortsetzung des Hadith Nr.1281) Ich trat dann bei Zainab Bint ?ahsch ein, als ihr Bruder starb, und sah, dass sie sich Parfüm bringen ließ, etwas davon benutzte und sagte: „Ich brauche mich nicht zu parfümieren es geht nur darum, dass ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen hörte, als er auf dem Podest stand: „Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.““ (In den beiden vorangegangenen Hadithen ist die höchste Dauer einer Trauerzeremonie und einer Entgegennahme von Kondolationen - nicht aber die Traurigkeit des Herzens - gemeint. Die Gründung also eines alljährlichen Todestags für einen Imam oder einen Märtyrer durch Jahrhunderte hinweg, indem sich seine Anhänger mit Eisenketten schlagen und ihre Kopfhaut mit Rasierklingen zum Bluten bringen, hat mit dem Islam nichts im Geringsten zu tun. Siehe Hadith Nr. 1241, 1294, 3519 und die Anmerkung dazu)
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1282]
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