كِتَاب الزَّكَاة
Die Pflichtabgabe (az-Zakaah)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٢٤ \ رقم الحديث ١٤٥٨]
Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Bevor der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, Muʿath, Allahs Wohlgefallen auf ihm, in den Yemen entsandte, sagte er zu ihm: „Du wirst bei Leuten ankommen, die Offenbarungsschriften besitzen*. Das erste, wozu du sie aufforderst, ist, dass sie Allah anbeten. Wenn sie sich zu Allah bekennen, so laß sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, fünf Gebete, an jedem ihrer Tage und in jeder ihrer Nächte, zu verrichten. Halten sie die Gebete ein, so laß sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, Zakah aus ihrem Vermögen zu zahlen, die ihren Armen zurückgegeben wird. Folgen sie dir, so nehme diese von ihnen ein und halte dich fern von den besten Teilen ihrer Güter.“ (* Diese sind u. a. Juden und Christen, die sog. Schriftbesitzer (Ahlu-l-Kitab), vgl. Hadith Nr. 1395)
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 24/Hadithnr. 1458]
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