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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب الزَّكَاة
Die Pflichtabgabe (az-Zakaah)

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[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٢٤ \ رقم الحديث ١٤٧٢]

Hakim Ibn Hizam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich bettelte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, an, und er gab mir dann bettelte ich ihn nochmal an, und er gab mir dann bettelte ich ihn (zum dritten Mal) an, und er gab mir. Anschließend sagte er: „O Hakim, die Güter (dieser Welt) sind wahrlich grünschön und süß. Wer sich diese mit guten Vorsätzen erwirbt, dem werden sie segensreich sein. Und wer diese aus Habgier und schlechten Vorsätzen nimmt, dem werden sie ohne Segen sein. Es ist gleich demjenigen, der isst und nie satt wird. Die obere Hand* ist besser als die untere Hand!**“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs, ich schwöre bei Dem, Der dich mit der Wahrheit entsandt hat: ich werde nach (diesem Vorfall mit) dir von keinem Menschen etwas abbetteln, bis ich von dieser Welt scheide!“ Es geschah danach, dass Abū Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, Hakim zu sich rief, um ihm etwas zu geben und dieser ablehnte, etwas von ihm anzunehmen. Es geschah auch, dass ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, Hakim zu sich rief, um ihm etwas zu geben und dieser nichts von ihm annahm. ʿUmar sagte: „Euch, ihr Muslime, mache ich zu Zeugen über Hakim, dem ich seinen Anteil an der Beute anbiete und er ablehnt, diesen anzunehmen.“ Hakim blieb dabei, dass er seit diesem Vorfall mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, von keinem Menschen etwas erbettelte, bis er starb.

(*= die Gebende / **= die Nehmende. Vgl. dazu Hadith Nr. 1427, 1429 und 1469)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 24/Hadithnr. 1472]


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