كِتَاب الْعِلْمِ
al-ʿilm (das Wissen)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سُلَيْمَانَ، قَالَ حَدَّثَنِي ابْنُ وَهْبٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ لَمَّا اشْتَدَّ بِالنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَجَعُهُ قَالَ " ائْتُونِي بِكِتَابٍ أَكْتُبُ لَكُمْ كِتَابًا لاَ تَضِلُّوا بَعْدَهُ ". قَالَ عُمَرُ إِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم غَلَبَهُ الْوَجَعُ وَعِنْدَنَا كِتَابُ اللَّهِ حَسْبُنَا فَاخْتَلَفُوا وَكَثُرَ اللَّغَطُ. قَالَ " قُومُوا عَنِّي، وَلاَ يَنْبَغِي عِنْدِي التَّنَازُعُ ". فَخَرَجَ ابْنُ عَبَّاسٍ يَقُولُ إِنَّ الرَّزِيَّةَ كُلَّ الرَّزِيَّةِ مَا حَالَ بَيْنَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَبَيْنَ كِتَابِهِ.
[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٣ \ رقم الحديث ١١٤]
ʿUbaidullah bin ʿAbdullah überlieferte:
Ibn ʿAbbas sagte: "Als sich das Leiden des Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, verschlimmerte, sagte er: "Bringt mir (Schreib-)Papier, und ich werde für euch eine Erklärung schreiben, nach der ihr nicht in die Irre gehen werdet." Doch ʿUmar sagte: "Der Prophet ist schwer krank, und wir haben Allahs Buch bei uns, und das genügt uns. Aber die Gefährten des Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, waren darüber uneins, und es gab einen Aufruhr. Daraufhin sagte der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, zu ihnen: "Geht weg (und lasst mich allein). Es ist nicht recht, dass ihr euch vor mir streitet." Ibn ʿAbbas kam heraus und sagte: "Es war sehr unglücklich (ein großes Unglück), dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, wegen ihrer Uneinigkeit und ihres Lärms daran gehindert wurde, diese Aussage für sie zu schreiben."
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 3/Hadithnr. 114]
Anmerkung: Aus diesem Hadith geht hervor, dass Ibn ʿAbbas Zeuge des Ereignisses war und diese Aussage machte. Die Wahrheit ist nicht so, denn Ibn ʿAbbas pflegte diese Aussage beim Erzählen des Hadith zu sagen und er hatte das Ereignis nicht persönlich miterlebt. Siehe Fath Al-Bari, Band 1, S. 220, Fußnote.
Siehe Hadith Nr. 228, Band 4
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