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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
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كِتَاب الْوُضُوءِ
wuḍūʾ (rituelle Waschung)

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حَدَّثَنَا سَعْدُ بْنُ حَفْصٍ، حَدَّثَنَا شَيْبَانُ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، أَنَّ عَطَاءَ بْنَ يَسَارٍ، أَخْبَرَهُ أَنْ زَيْدَ بْنَ خَالِدٍ أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، سَأَلَ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ ـ رضى الله عنه ـ قُلْتُ أَرَأَيْتَ إِذَا جَامَعَ فَلَمْ يُمْنِ قَالَ عُثْمَانُ يَتَوَضَّأُ كَمَا يَتَوَضَّأُ لِلصَّلاَةِ، وَيَغْسِلُ ذَكَرَهُ‏.‏ قَالَ عُثْمَانُ سَمِعْتُهُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم‏.‏ فَسَأَلْتُ عَنْ ذَلِكَ عَلِيًّا، وَالزُّبَيْرَ، وَطَلْحَةَ، وَأُبَىَّ بْنَ كَعْبٍ ـ رضى الله عنهم ـ فَأَمَرُوهُ بِذَلِكَ‏.‏

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٤ \ رقم الحديث ١٧٩]

Zaid bin Khalid überlieferte:
Ich fragte ʿUthman bin ʿAffan über eine Person, die Geschlechtsverkehr hatte, aber keinen Samenerguss hatte. `Uthman antwortete: "Er sollte die Waschung verrichten, wie die für ein gewöhnliches Gebet, aber er muss sein Glied waschen." `Uthman fügte hinzu: "Ich habe es von Allahs Gesandtem, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, gehört." Ich fragte ʿAli, Az-Zubair, Talha und Ubai bin Kaʿb danach, und auch sie gaben die gleiche Antwort. (Dieser Befehl wurde später aufgehoben und der Ġusl (große rituelle Waschung) wurde für solche Fälle notwendig).

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 4/Hadithnr. 179]


Die Regelung, die in diesem Hadith erwähnt wird, war die Regelung zu Beginn des Islam, dann wurde sie durch das, was in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und Ṣaḥīḥ Muslim berichtet wird, aufgehoben, dass der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: "Wenn ein Mann zwischen den vier Körperteilen (Armen und Beinen) seiner Frau liegt und Verkehr mit ihr hat, dann ist Ġusl (große rituelle Waschung) obligatorisch." Ġusl wird von jedem verlangt, der Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, egal ob er ejakuliert oder nicht. Dies ist das endgültige Urteil zu diesem Thema, wie es zur Zeit des Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, und danach festgelegt wurde, und es wurde von allen hier erwähnten Sahabah (Prophetengefährten) bestätigt, dass sie das Urteil erteilten, die Ġusl und nicht Wuḍūʾ (kleine rituelle Waschung) verlangten, und zwar in dem Maße, dass es in der Ummah einen Konsens gibt, dass Ġusl von demjenigen verlangt wird, dessen Glied in die Vagina eindringt, auch wenn er nicht ejakuliert.


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