Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.
Abu Huraira überlieferte:
Der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: "Wenn ein Mann sich zwischen die vier Körperteile (Armen und Beinen) einer Frau setzt und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzieht, wird Ġusl (große rituelle Waschung) zur Pflicht."
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 5/Hadithnr. 291]
Das Wort ǧanāba bezieht sich auf jeden, der maniy (Samen) ausstößt oder Geschlechtsverkehr hat; es wird so genannt, weil er das Gebet und andere gottesdienstliche Handlungen vermeiden (iǧtināb) muss, bis er sich gereinigt hat. Das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Dieser Ḥadīṯ hebt eines der Dinge hervor, die es verpflichtend machen, Ġusl (große rituelle Waschung) zu verrichten, um sich von al-Ǧanāba (Zustand großer ritueller Unreinheit) zu reinigen, nämlich dem Geschlechtsverkehr. Der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagt uns, dass, wenn der Ehemann mit seiner Frau in einer intimen Position sitzt und sich "zwischen ihre vier Teile" setzt - das heißt zwischen ihre Arme und Beine, oder zwischen ihre Beine und Schenkel, und es gibt noch andere Erklärungen - und mit ihr Geschlechtsverkehr hat; Wenn das Glied des Mannes in die Vagina der Frau eindringt und die Eichel des Glieds in die Vagina eindringt, Ġusl für beide Ehepartner verpflichtend ist, unabhängig davon, ob der Mann ejakuliert oder nicht, wie es in einem von Muslim überlieferten Bericht heißt: "Auch wenn er nicht ejakuliert." "Dieser Ḥadīṯ hebt andere Hadithe auf, die besagen, dass Ghusl für einen Mann, der mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, aber nicht ejakuliert, nicht verpflichtend ist.
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