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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب الْغُسْل
ġusl (große rituelle Waschung)

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حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، قَالَ أَخْبَرَنِي أَبِي قَالَ، أَخْبَرَنِي أَبُو أَيُّوبَ، قَالَ أَخْبَرَنِي أُبَىُّ بْنُ كَعْبٍ، أَنَّهُ قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِذَا جَامَعَ الرَّجُلُ الْمَرْأَةَ فَلَمْ يُنْزِلْ قَالَ ‏ "‏ يَغْسِلُ مَا مَسَّ الْمَرْأَةَ مِنْهُ، ثُمَّ يَتَوَضَّأُ وَيُصَلِّي ‏"‏‏.‏ قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ الْغَسْلُ أَحْوَطُ، وَذَاكَ الآخِرُ، وَإِنَّمَا بَيَّنَّا لاِخْتِلاَفِهِمْ‏.‏

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥ \ رقم الحديث ٢٩٣]

Ubayy bin Kaʿb überlieferte:
Ich fragte den Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, über einen Mann, der mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, aber nicht ejakuliert. Er antwortete: "Er soll die Teile, die mit den Geschlechtsteilen der Frau in Berührung kommen, waschen, den Wuḍūʾ (rituelle Waschung) verrichten und dann beten." (Abu ʿAbdullah sagte: "Ġusl (große rituelle Waschung) zu verrichten ist sicherer und ist die letzte Anordnung.")

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 5/Hadithnr. 293]


Das Wort ǧanāba bezieht sich auf jeden, der maniy (Samen) ausstößt oder Geschlechtsverkehr hat; es wird so genannt, weil er das Gebet und andere gottesdienstliche Handlungen vermeiden (iǧtināb) muss, bis er sich gereinigt hat. Das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Dieser Ḥadīṯ hebt eines der Dinge hervor, die es verpflichtend machen, Ġusl (große rituelle Waschung) zu verrichten, um sich von al-Ǧanāba (Zustand großer ritueller Unreinheit) zu reinigen, nämlich dem Geschlechtsverkehr.

In diesem Ḥadīṯ berichtet Ubayy ibn Kaʿb, Allahs Wohlgefallen auf ihn, dass er den Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, gefragt hat, was mit einem Mann geschieht, der mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, aber nicht ejakuliert: "Muss er Ġusl machen?" Der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, antwortete: "Er soll das waschen, was die Frau an seinem Körper berührt hat", was eine Metapher für das Waschen des mänlichen Glieds ist, wie in dem von Muslim überlieferten Bericht erwähnt wird, dann kann er Wuḍūʾ (rituelle Waschung) machen und beten, und er muss kein vollständiges Ġusl verrichten, also seinen ganzen Körper waschen. Dies war die ursprüngliche Regelung, die dann durch mehrere andere Aḥādīṯ aufgehoben wurde, die darauf hinweisen, dass der Geschlechtsverkehr einen Ġusl erfordert, unabhängig davon, ob es zu einer Ejakulation kommt oder nicht, wie der von Imām Muslim überlieferte Ḥadīṯ von ʿAisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, dass der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: "Wenn er zwischen den vier Teilen (Armen und Beinen) seiner Frau sitzt und ein beschnittener Teil den anderen berührt, dann ist Ġusl obligatorisch." Gemeint sind der beschnittene Teil des Mannes und der beschnittene Teil der Frau. In Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und Ṣaḥīḥ Muslim wird von Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihn, überliefert, dass der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: "Wenn ein Mann sich zwischen die vier Teile (Arme und Beine) seiner Frau setzt und mit ihr Geschlechtsverkehr hat, dann ist Ġusl Pflicht." Damit erklärte er, dass Ġusl für beide Ehepartner durch den Geschlechtsverkehr verpflichtend wird, unabhängig davon, ob der Mann ejakuliert hat oder nicht, wie es in einem von Muslim überlieferten Bericht deutlich wird: "Auch wenn er nicht ejakuliert."


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