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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب أَحَادِيثِ الْأَنْبِيَاءِ
Die Prophetengeschichten

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حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها أَنَّ قُرَيْشًا، أَهَمَّهُمْ شَأْنُ الْمَرْأَةِ الْمَخْزُومِيَّةِ الَّتِي سَرَقَتْ، فَقَالَ وَمَنْ يُكَلِّمُ فِيهَا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالُوا وَمَنْ يَجْتَرِئُ عَلَيْهِ إِلاَّ أُسَامَةُ بْنُ زَيْدٍ، حِبُّ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم، فَكَلَّمَهُ أُسَامَةُ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَتَشْفَعُ فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ ‏"‏‏.‏ ثُمَّ قَامَ فَاخْتَطَبَ، ثُمَّ قَالَ ‏"‏ إِنَّمَا أَهْلَكَ الَّذِينَ قَبْلَكُمْ أَنَّهُمْ كَانُوا إِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الشَّرِيفُ تَرَكُوهُ، وَإِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الضَّعِيفُ أَقَامُوا عَلَيْهِ الْحَدَّ، وَايْمُ اللَّهِ، لَوْ أَنَّ فَاطِمَةَ ابْنَةَ مُحَمَّدٍ سَرَقَتْ لَقَطَعْتُ يَدَهَا ‏"‏‏.‏

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥٤ \ رقم الحديث ٣٤٧٥]

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überlieferte:
„Die Leute des Stammes Quraisch waren wegen einer Frau aus dem Stamm Makhzum besorgt, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: „Wer kann mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wegen ihr sprechen?“ Einige sagten: „Und wer sonst kann an ihn herantreten außer Usāma bin Zayd, dem Liebling des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm?“ Da sprach Usāma mit ihm, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht?“ Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: „Wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl beging, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fāṭima, die Tochter Muhammads, gestohlen hätte, würde ich ihre Hand abschneiden.““

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 54/Hadithnr. 3475]


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