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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب تَفْسِيرِ الْقُرْآنِ
Die Erläuterung des Qurʾān (Tafsir)

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[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥٨ \ رقم الحديث ٤٦٧١]

ʿUmar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Als ʿAbdallāh Ibn Ubayy Ibn Salul starb, wurde der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, darum gebeten, das Totengebet für ihn zu verrichten. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu diesem Zweck aufstand, sprang ich auf, und sagte zu ihm: „O Gesandter Allahs, betest du für Ibn Ubayy, wo er doch an jenem Tage soundso, soundso und soundso sagte?“ Ich wollte ihm doch das wiederholen, was er einst sagte. Da lächelte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: „Halte dich von mir zurück, ʿUmar!“ Als ich aber ihm zuviel erzählte, sagte er: „Mir wurde dies zur Wahl gestellt, und ich habe die Wahl getroffen. Und wenn ich wüßte, dass ihm verziehen würde, wenn ich die siebzigmal überschritten hätte, so würde ich es tun.“ *Er verrichtete dann das Totengebet für ihn und ging weg. Eine kurze Zeit darauf wurden die beiden folgenden Qurʾān -Verse aus der Surah Baraʿa **(9:84 f.) offenbart:"Und bete nie für einen von ihnen, der stirbt, noch stehe an seinem Grab (denn) sie glaubten nicht an Allah und an Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler ." Ich war doch erstaunt über meine Dreistigkeit gegenüber dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm.Allah und Sein Gesandter wissen doch besser Bescheid!“ (*Siehe auch Hadith Nr. 4139, 4670, 4907 und die Anmerkung dazu. **Ein weiterer Name für die neunte Surah, wo die Benennung auf Grund des ersten Verses erfolgte (Baraʿa = Lossprechung))

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 58/Hadithnr. 4671]


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