كِتَاب تَفْسِيرِ الْقُرْآنِ
Die Erläuterung des Qurʾān (Tafsir)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥٨ \ رقم الحديث ٤٦٧٥]
Saʿid Ibn Al-Musayyab berichtete von seinem Vater, dass dieser folgendes sagte: „Als Abū Talib im Sterben lag, trat der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, ein, während bei ihm Abū Dschahl und ʿAbdallāh Ibn Abū Umayya waren. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Mein Onkel, sprich "la ilaha illa-llah (= kein Gott ist da außer Allah)", damit ich für dich bei Allah eine Rechtfertigung bringen kann.“ Da sagten Abū Dschahl und ʿAbdallāh Ibn Abū Umayya: „O Abū Talib, willst du dich von dem Glauben des ʿAbdulmuttalib* abwenden?“ Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Ich werde für dich um Verzeihung flehen, solange mir deinetwegen kein Verbot (von Allah) erteilt worden ist!“ Darauf wurde folgender Qurʾān -Vers (9:113) offenbart:"Es kommt dem Propheten und den Gläubigen nicht zu, für die Götzendiener um Verzeihung zu flehen, und wären es selbst ihre nächsten Verwandten, nachdem ihnen deutlich geworden ist, dass jene Bewohner der Hölle sind .""**(*Großvater des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. **Dieses Qurʾānische Verbot löst viele Fragen bei den Muslimen aus, deren Eltern nicht zum Islam gehören bzw. als Nicht-Muslime gestorben sind. Sehr gern hätten unsere Brüder und Schwestern gewußt, ob sie Allah in diesem Fall um Barmherzigkeit für ihre toten Eltern bitten dürfen. Die Antwort lautet gemäß des obigen Qurʾān-Verses (9:113): Nein! Denn nach ihrem Tod ist deren ganze Angelegenheit ihrem Schöpfer überlassen. Höchstens kann der Muslim den Qurʾān -Vers 5:118 als gottesdienstliche Handlung rezitieren. Was aber die lebenden nicht-muslimischen Eltern angeht, so kann der Muslim Allah sooft um ihre Rechtleitung zum Islam bitten, solange sie am Leben sind. Vgl. Hadith Nr. 6208, 6561f.)
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 58/Hadithnr. 4675]
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