كِتَاب تَفْسِيرِ الْقُرْآنِ
Die Erläuterung des Qurʾān (Tafsir)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥٨ \ رقم الحديث ٤٨٨٦]
ʿAlqama berichtete: „ʿAbdallāh sagte:
„Allah verfluche diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, ihre Augenbrauen entfernen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern* pflegen!“ Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die als Umm Yaʿqub bekannt war. Sie kam zu ʿAbdallāh und sagte: „Ich erfuhr, dass du solche und solche verflucht hattest.“ Er entgegnete: „Und warum soll ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verflucht hatte, und dies befindet sich doch im Buche Allahs!“ Die Frau erwiderte: „Ich habe alles gelesen, was sich zwischen den zwei Buchdeckeln befindet, und da fand ich nichts davon, was du sagst.“ Er sagte zu ihr: „Wenn du es wirklich gelesen hättest, so hättest du das gefunden! Hast du darin folgendes nicht gelesen: „Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch...?“ (Qurʾān -Vers 59:7) Sie sagte: „Doch!“ Er sagte: „Er (der Prophet) hat dies doch verboten.“ Die Frau hielt ihm vor: „Ich sehe, dass deine Frau dies tut!“ Er sagte zu ihr: „Geh hinein und sehe selbst nach.“ Da ging die Frau in sein Haus, sah nach, und fand nichts von dem, was sie erzählte. Er fuhr dann fort: „Wäre dies der Fall gewesen, so hätte ich mit ihr nichts Gemeinsames gehabt!“ (*Die Einzelheiten der Berichterstattung in diesem Hadith widerspiegeln unser Leben. Den Muslimen wird Vorsicht geboten im Hinblick auf die modernen Methoden, um die Schöpfung zu ändern, sei diese z. B. durch Haarersatz (Perücke), Haarteil (Teilperücke), kosmetische Chirurgie, wie Liften der Haut, Verkleinerung von Körperteilen (etwa Nase oder Brust) aber auch die Gentechnik, durch welche Eingriffe und Manipulationen im Erbgut des Menschen vorgenommen werden. Ausgenommen davon sind die notwendigen Eingriffe zur Bekämpfung von Aids, Krebs und andere Krankheiten sowie zur Vorbeugung von körperlichen Schäden und Erhaltung deren Funktionen, wie z. B in der Kieferorthopädie u. ä. Eine muslimische Frau darf zwar die einzelnen, außerhalb ihrer Augenbrauen wachsenden Haare, zupfen, aber nicht die eigentlichen Haare der Augenbrauen, die sie weder ganz entfernen noch zu einer dünnen Linie gestalten darf. Der Brauchtum zur änderung der Schöpfung Allahs ist seit dem Altertum bekannt. Das am 3. 5. 1989 von der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" veröffentlichte Foto eines Frauenschädels und der Kommentar dazu, mögen in diesem Zusammenhang interessant sein. Hier ein abgekürztes Zitat: „Dreieckig zugespitzte Vorderzähne an diesem in ägypten ausgegrabenen Schädel geben den Wissenschaftlern Rätsel auf. ... Der Schädel stammt von einer erwachsenen Frau, die in der Ptolemäischen Periode ägyptens (332 - 30 v. Chr.) gelebt haben dürfte. Die oberen und unteren Schneidezähne... weisen Schliffspuren auf. Sie wurden offenbar zu Lebzeiten bearbeitet. Die Forscher rätseln jetzt, was mit dieser Verunstaltung beabsichtigt worden sein könnte. Auch heute noch sind solche Bräuche bei einigen asiatischen und afrikanischen Stämmen zu beobachten. Zähne werden ausgebrochen, gefeilt, angebohrt, mit wertvollen Mineralien verziert oder gefärbt. Oft geschieht dies aus ästhetischen Gründen. ...“ Vgl. dazu Hadith Nr. 3488)
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 58/Hadithnr. 4886]
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