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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب تَفْسِيرِ الْقُرْآنِ
Die Erläuterung des Qurʾān (Tafsir)

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حَدَّثَنَا حَجَّاجُ بْنُ مِنْهَالٍ حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ عَنِ الأَعْمَشِ عَنْ أَبِى وَائِلٍ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ - رضى الله عنه - قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - « مَنْ حَلَفَ يَمِينَ صَبْرٍ لِيَقْتَطِعَ بِهَا مَالَ امْرِئٍ مُسْلِمٍ ، لَقِىَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ » . فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ ( إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً أُولَئِكَ لاَ خَلاَقَ لَهُمْ فِى الآخِرَةِ ) إِلَى آخِرِ الآيَةِ . قَالَ فَدَخَلَ الأَشْعَثُ بْنُ قَيْسٍ وَقَالَ مَا يُحَدِّثُكُمْ أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ قُلْنَا كَذَا وَكَذَا . قَالَ فِىَّ أُنْزِلَتْ كَانَتْ لِى بِئْرٌ فِى أَرْضِ ابْنِ عَمٍّ لِى قَالَ النَّبِىُّ - صلى الله عليه وسلم - « بَيِّنَتُكَ أَوْ يَمِينُهُ » فَقُلْتُ إِذًا يَحْلِفَ يَا رَسُولَ اللَّهِ . فَقَالَ النَّبِىُّ - صلى الله عليه وسلم - « مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينِ صَبْرٍ يَقْتَطِعُ بِهَا مَالَ امْرِئٍ مُسْلِمٍ وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ ، لَقِىَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانٌ » .

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٥٨ \ رقم الحديث ٤٥٤٩]

Abū Waʿil sagte: „ʿAbdallāh Ibn Masʿud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete uns, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer einen festen Eid (Yamin sabr) leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allah auf ihn zornig ist.“ Allah sandte zur Bestätigung dieser Aussage folgenden Vers herab: „Wahrlich, diejenigen, welche ihren Bund mit Allah und ihre Eide um einen geringen Preis verkaufen, haben keinen Anteil am Jenseits,...“ [Qurʾān (3):77].“ Da trat Al-Aschʿath Ibn Qais ein und fragte: „Was erzählt euch da Abū ʿAbd ar-Raḥmān?“* Wir sagten: „Dies und jenes!“ Er sagte zu uns: „Diese Offenbarung ist meinetwegen wie folgt herabgesandt worden: „Ich besaß seinerzeit einen Wasserbrunnen auf einem Grundstück, das einem meiner Vetter gehörte. (In einem Rechtstreit zwischen uns) sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu mir: „Entweder erbringst du den Beweis, oder er leistet den Eid!“ Ich erwiderte: „Dann soll er den Eid leisten, O Gesandter Allahs!“ Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte darauf: „Wer einen Yamin sabr leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, und dabei schamlos handelt, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allah auf ihn zornig ist.“

*Beiname für ʿAbdallāh Ibn Masʿud

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 58/Hadithnr. 4549]


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