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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب النِّكَاحِ
Die Heirat (Nikah)

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حَدَّثَنَا عَلِىٌّ سَمِعَ حَسَّانَ بْنَ إِبْرَاهِيمَ عَنْ يُونُسَ بْنِ يَزِيدَ عَنِ الزُّهْرِىِّ قَالَ أَخْبَرَنِى عُرْوَةُ أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ عَنْ قَوْلِهِ تَعَالَى ( وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِى الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلاَثَ وَرُبَاعَ فَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تَعْدِلُوا فَوَاحِدَةً أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ ذَلِكَ أَدْنَى أَنْ لاَ تَعُولُوا ) . قَالَتْ يَا ابْنَ أُخْتِى ، الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِى حَجْرِ وَلِيِّهَا ، فَيَرْغَبُ فِى مَالِهَا وَجَمَالِهَا ، يُرِيدُ أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِأَدْنَى مِنْ سُنَّةِ صَدَاقِهَا ، فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوهُنَّ إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ فَيُكْمِلُوا الصَّدَاقَ ، وَأُمِرُوا بِنِكَاحِ مَنْ سِوَاهُنَّ مِنَ النِّسَاءِ .

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٦٠ \ رقم الحديث ٥٠٦٤]

ʿUrwah berichtete, dass er sich bei ʿAʾischa über den Qurʾān-Vers (4:3) erkundigte, in dem Allah, Erhaben ist Er, sagt: „Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.“ ʿAʾischa sagte zu ihm: „Du, Sohn meiner Schwester! Es handelt sich dabei um die Waisenmädchen, die sich in der Obhut ihres Fürsorgeberechtigten befinden, und er die Heirat mit ihnen wegen ihres Vermögens und ihrer Schönheit begehrt und will dazu eine geringere Brautgabe leisten, als die sonst für ihren Stand nach der Sunnah üblich ist. Darauf erging das Verbot, dass Waisenmädchen nicht ungerechterweise verheiratet werden dürfen, es sei denn, ihr Brautgeld wird ihnen vollständig geleistet. Anderenfalls erging der Befehl, dass sie (die Männer) andere Frauen außer den Waisenmädchen heiraten sollen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 60/Hadithnr. 5064]


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