كِتَاب النِّكَاحِ
Die Heirat (Nikah)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ سَعْدٍ عَنْ صَالِحِ بْنِ كَيْسَانَ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ قَالَ أَخْبَرَنِى سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ أَنَّهُ سَمِعَ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ - رضى الله عنهما - يُحَدِّثُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ حِينَ تَأَيَّمَتْ حَفْصَةُ بِنْتُ عُمَرَ مِنْ خُنَيْسِ بْنِ حُذَافَةَ السَّهْمِىِّ - وَكَانَ مِنْ أَصْحَابِ رَسُولِ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - فَتُوُفِّىَ بِالْمَدِينَةِ - فَقَالَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ أَتَيْتُ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ فَعَرَضْتُ عَلَيْهِ حَفْصَةَ فَقَالَ سَأَنْظُرُ فِى أَمْرِى . فَلَبِثْتُ لَيَالِىَ ثُمَّ لَقِيَنِى فَقَالَ قَدْ بَدَا لِى أَنْ لاَ أَتَزَوَّجَ يَوْمِى هَذَا . قَالَ عُمَرُ فَلَقِيتُ أَبَا بَكْرٍ الصِّدِّيقَ فَقُلْتُ إِنْ شِئْتَ زَوَّجْتُكَ حَفْصَةَ بِنْتَ عُمَرَ . فَصَمَتَ أَبُو بَكْرٍ فَلَمْ يَرْجِعْ إِلَىَّ شَيْئًا ، وَكُنْتُ أَوْجَدَ عَلَيْهِ مِنِّى عَلَى عُثْمَانَ ، فَلَبِثْتُ لَيَالِىَ ثُمَّ خَطَبَهَا رَسُولُ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - فَأَنْكَحْتُهَا إِيَّاهُ ، فَلَقِيَنِى أَبُو بَكْرٍ فَقَالَ لَعَلَّكَ وَجَدْتَ عَلَىَّ حِينَ عَرَضْتَ عَلَىَّ حَفْصَةَ فَلَمْ أَرْجِعْ إِلَيْكَ شَيْئًا . قَالَ عُمَرُ قُلْتُ نَعَمْ . قَالَ أَبُو بَكْرٍ فَإِنَّهُ لَمْ يَمْنَعْنِى أَنْ أَرْجِعَ إِلَيْكَ فِيمَا عَرَضْتَ عَلَىَّ إِلاَّ أَنِّى كُنْتُ عَلِمْتُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - قَدْ ذَكَرَهَا ، فَلَمْ أَكُنْ لأُفْشِىَ سِرَّ رَسُولِ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - وَلَوْ تَرَكَهَا رَسُولُ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - قَبِلْتُهَا .
[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٦٠ \ رقم الحديث ٥١٢٢]
ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Als Hafsa, Tochter des ʿUmar, ihre Wartezeit nach dem Tod ihres Mannes Chunais Ibn Huthafa As-Sahmyy beendet hatte, und ihr in Al-Madina verstorbener Mann zu den Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gehörte, geschah folgendes nach der Aussage von ʿUmar Ibn Al-Chattab: „Ich ging zu ʿUthman Ibn ʿAffan und bot ihm Hafsa als Ehefrau an.* Er sagte zu mir: „Ich werde über diese meine Angelegenheit nachdenken!“ Ich wartete dann einige Nächte ab. Danach traf ich ihn, und er sagte zu mir: „Ich entschied mich, dass ich zur Zeit nicht heirate.“ Später traf ich Abū Bakr As-Siddiq und sagte zu ihm: „Wenn du willst, gebe ich dir Hafsa, Tochter des ʿUmar als Ehefrau.“ Da schwieg Abū Bakr und äußerte sich nicht vor mir. Ich war über ihn noch mehr verärgert, als ich über ʿUthman verärgert war. Da vergingen noch einige Nächte. Dann bat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, um ihre Hand, und ich gab sie ihm zur Ehefrau. Danach traf ich Abū Bakr, und er sagte zu mir: „Es mag sein, dass du über mich verärgert warst, als du mir Hafsa anbotest, und ich dir keinerlei äußerung machte!“ Ich sagte zu ihm: „Ja!“ Abū Bakr setzte fort: „Der einzige Grund, dass ich dir keine äußerung darüber machte, war, dass ich vorher wußte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, seine Absicht über die Heirat mit ihr erwähnte, und es geziemt sich nicht, dass ich das Geheimnis des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, lüfte. Hätte er davon abgesehen, so hätte ich sie geheiratet.““** (*Aus diesem Hadith wird die Zulässigeit hergeleitet, dass ein Mann (Vater, Onkel, Bruder usw.) für eine sich in seiner Obhut befindliche heiratsfähige Frau (Tochter, Schwester, Nichte usw.) den richtigen Mann für die Ehe mit ihr suchen und sogar sie ihm anbieten darf. Von dieser segensreichen Praxis wird leider - wegen dem falschen Stolz bei einigen Familien - selten Gebrauch gemacht. Dadurch wird der Weg zur Ehe deshalb versperrt bleiben, weil minderbemittelte junge Männer mit hoher menschlicher Qualität gewöhnlich voller Hemmungen sind, um das Angebot bei vornehmen Familien zu wagen. Die Unterlassung solcher Praxis bedeutet manchmal und ohne jeden Zweifel einen Verlust für die heiratsfähigen Mädchen und Frauen. Auf der anderen Seite kann diese Praxis Unannähmlichkeiten hervorrufen, wenn der Ehemann schlechten Charakter besitzt und später seiner Frau ständig ein solches Angebot vorhält, er sei dadurch in einer Falle geraten. **Vgl. Hadith Nr. 2140 und 5142)
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 60/Hadithnr. 5122]
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