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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.
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كِتَاب النِّكَاحِ
Die Heirat (Nikah)
<< VORHERIGER HADITH | NÄCHSTER HADITH >>حَدَّثَنَا مُعَاذُ بْنُ فَضَالَةَ حَدَّثَنَا هِشَامٌ عَنْ يَحْيَى عَنْ أَبِى سَلَمَةَ أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ حَدَّثَهُمْ أَنَّ النَّبِىَّ - صلى الله عليه وسلم - قَالَ « لاَ تُنْكَحُ الأَيِّمُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ » . قَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ وَكَيْفَ إِذْنُهَا قَالَ « أَنْ تَسْكُتَ » .
[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٦٠ \ رقم الحديث ٥١٣٦]
Abū Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“ Einige Leute fragten: „O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“ Der Prophet sagte: „Indem sie schweigt!“
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 60/Hadithnr. 5136]
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