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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب الْأَدَبِ
Gutes Benehmen (Adab)

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حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْمَلِكِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ الْحَارِثِ بْنِ نَوْفَلٍ، عَنْ عَبَّاسِ بْنِ عَبْدِ الْمُطَّلِبِ، قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ هَلْ نَفَعْتَ أَبَا طَالِبٍ بِشَىْءٍ، فَإِنَّهُ كَانَ يَحُوطُكَ وَيَغْضَبُ لَكَ قَالَ ‏ "‏ نَعَمْ هُوَ فِي ضَحْضَاحٍ مِنْ نَارٍ، لَوْلاَ أَنَا لَكَانَ فِي الدَّرَكِ الأَسْفَلِ مِنَ النَّارِ ‏"‏‏.‏

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٧١ \ رقم الحديث ٦٢٠٨]

ʿAbbas Ibn ʿAbdu-l-Muttalib berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, ob du etwas Nützliches für Abū Talib* machen könntest? Denn er umgab dich mit seinem Schutz und reagierte zornig mit den anderen wegen dir!“ Der Prophet sagte: „Ja! Er ist in einer flachen Stelle im Höllenfeuer. Wäre es nicht wegen mir, so wäre er in der tiefsten Tiefe im Höllenfeuer.“ (Als Abū Talib, Onkel des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, im Sterben lag, glaubte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, er könne ihn vom Islam überzeugen und flehte ihn an: „Mein Oheim, sprich doch die Worte (das Glaubensbekenntnis) denn, wenn du es tust, kann ich am Tage der Auferstehung Fürsprache für dich einlegen!" Darauf erwiderte Abū Talib: „O du Sohn meines Bruders! Müßte ich nicht fürchten, dass die Quraisch dich und die Söhne deines Vaters nach meinem Tod beschimpfen und glauben würden, ich hätte jene Worte nur aus Angst vor dem Tod gesprochen, würde ich sie aussprechen - aber doch nur, um dir Freude zu machen." Abū Talib starb also als Ungläubiger (Kafir). Vgl. Rassoul (Hrsg.): Deutsche von Allah geleitet, Islamische Bibliothek, Köln. Vgl. Hadith Nr. 4675, 6561f.)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 71/Hadithnr. 6208]


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