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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 101   |   Angezeigt:   91-100   |    Übersicht


كِتَاب الْأَذَانِ
al-aḏān (Der Gebetsruf)


851.)

ʿUqba berichtete: „Ich verrichtete das Nachmittagsgebet in Al-Madina hinter dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und es geschah dann, dass er nach dem Taslim schnell aufstand und schreitend zwischen den Köpfen der Leute in Richtung einiger Gemächer seiner Frauen ging. Die Leute waren auf Grund seiner Hast sehr besorgt. Als er zu ihnen zurückkam, sah er, dass sie in Erstaunen über seine Hast versetzt waren. Da sagte er: „Ich erinnerte mich daran, dass sich etwas von den Goldspänen bei uns befindet, und ich war darüber besorgt, dass ich mich nicht darum kümmern konnte, und somit habe ich veranlaßt, dass diese (unter die Armen) verteilt werden.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 851]


852.)

ʿAbdallāh sagte: „Keiner von euch soll für Satan einen Anteil seines Gebets machen, indem er glaubt, es sei ihm Pflicht, seine Gebetsstelle nur von der rechten Seite zu verlassen denn ich habe oft den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, gesehen, dass er seine Gebetsstelle von der linken Seite verließ.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 852]


853.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, in der Schlacht von Khaibar sagte: „Wer von dieser Pflanze gegessen hat (und er meinte damit den Knoblauch), der soll sich unserer Moschee nicht nähern!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 853]


854.)

Jabir Ibn ʿAbdallāh berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer von dieser Pflanze gegessen hat (er meinte damit den Knoblauch), der soll sich nicht mit uns in unseren Moscheen aufhalten!“ ...“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 854]


855.)

Jabir Ibn ʿAbdallāh behauptete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, der soll sich von uns (Muslimen) fernhalten.“ Oder er sagte: „... der soll sich von unserer Moschee fernhalten und zu Hause bleiben!“ Ferner behauptete er, dass dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, ein Topf mit grünen Bohnen vorgebracht worden war, und als er merkte, dass diese stark rochen, fragte er (nach dem Inhalt). Als ihm gesagt wurde, dass darin Bohnen seien, sagte er, dass diese einem seiner Gefährten gegeben werden sollen, der gerade bei ihm war. Als dieser aber sah, dass der Prophet nicht davon essen wollte, lehnte er auch die Speise ab, und der Prophet sagte zu ihm: „Iß davon denn ich führe vertrauliche Gespräche mit dem, mit dem du keine führst.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 855]


856.)

Ein Mann fragte Anas: „Was hast du von dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, über den Knoblauch gehört?“Anas erwiderte: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer von dieser Pflanze gegessen hat, der soll sich uns nicht nähern!“ Oder er sagte: „Er soll mit uns nicht beten!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 856]


858.)

Abū Saʿīd al-Khudrī berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen* Pflicht!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 858]


865.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn eure Frauen euch um Erlaubnis bitten, um in die Moschee in der Nacht zu gehen, dann erlaubt es ihnen.“ ...

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 865]


866.)

Umm Salama, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, berichtete, dass die Frauen zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gewöhnlich unmittelbar nach dem Taslim aufstanden, wenn sie das Pflichtgebet verrichtet hatten, während der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, mit den Männern, die gebetet hatten, solange in der Sitzlage blieb, wie es Allah wollte. Und wenn dann der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, aufstand, standen auch mit ihm die Männer auf.

(Vgl. dazu Hadith Nr. 837)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 866]


871.)

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verrichtete das Gebet in der Wohnung von Umm Sulaim da stand ich auf und stellte mich mit einem Waisenjungen hinter ihn, und Umm Sulaim stand im Gebet hinter uns.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 10/Hadithnr. 871]

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