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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 26   |   Angezeigt:   1-10   |    Übersicht


كِتَاب الْجُمُعَةِ
al-ǧumuʿah (Das Freitagsgebet)


876.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wir sind die Letzten, aber die Ersten am Tage der Auferstehung* nur sie erhielten ihre Bücher vor uns, und dieser ist ihr Tag** gewesen, der ihnen vorgeschrieben wurde, und über den sie uneinig waren. Da gab Allah uns die Rechtleitung, und die Menschen sind unsere Nachgänger: Die Juden morgen und die Christen übermorgen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 876]


877.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher eine Gesamtwaschung seines Körpers (Ghusl) vorgenommen haben.“

Vgl. dazu Hadith Nr. 858, 879 und 880

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 877]


879.)

Abū Saʿīd al-Khudrī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag* ist jedem Volljährigen Pflicht!“

* Nach dem islamischen Kalender beginnt der Tag nicht am Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages um dies zu verdeutlichen endet der Donnerstag am Sonnenuntergang und damit fängt der Freitag an.

vgl. dazu Hadith Nr. 858, 877 und 880

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 879]


880.)

ʿAmr Ibn Sulaim Al-Ansaryy berichtete: „Ich bin Zeuge für Abū Saʿid, dass er folgendes sagte: „Ich bin Zeuge für den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er folgendes sagte: „Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht ferner (ist es ihm Pflicht), dass er seine Zähne putzt und Parfüm berührt*, wenn er welches hat!““

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 880]


883.)

Salman Al-Farisyy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Keiner von euch wird sich am Freitag einer Gesamtwaschung seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist, sich von seinem (duftenden) öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren*, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist, und zuhören, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“

* Siehe Hadith Nr. 880 und die Anmerkung dazu

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 883]


886.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar berichtete, dass (sein Vater), ʿUmar Ibn Al-Chattab, einen seidenen Rock vor dem Eingang der Moschee sah und (zum Propheten) sagte: „O Gesandter Allahs, was hältst du davon, wenn du diesen kaufst und am Freitag oder zum Empfang der Delegationen anziehst, wenn sie zu dir kommen?“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wahlich, derjenige, der so etwas anzieht, ist der, der keinen Anteil an der Glückseligkeit im Jenseits hat.“ Später wurden einige dieser Röcke dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, und er gab ʿUmar einen davon, worauf dieser ihm sagte: „O Gesandter Allahs, du schenkst mir diesen und einst hast du über den Rock von ʿUtarid das gesagt, was du davon hieltest.“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, antwortete: „Ich habe ihn dir nicht geschenkt, um ihn anzuziehen!“ Daraufhin schenkte ʿUmar diesen Rock einem Bruder von ihm in Makka, der Götzenanbeter war.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 886]


887.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wäre es keine Härte von mir für meine Umma - oder für die Menschen - gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwak * vor jedem Gebet benutzen.“

* Siwak bzw. Miswak ist ein weichfasriges ästlein aus gleichnamigem Baum, das der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wegen seiner reinigenden Wirkung und seinem wohlriechendem Duft, zum Zähneputzen benutzte. Siehe Hadith Nr. 888 f.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 887]


888.)

Anas berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Ich habe euch reichlich über den Siwak gesagt.“

Siehe Hadith Nr. 887 und 889

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 888]


889.)

Hudaifa berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte - wenn er in der Nacht (zum Beten aufstand) - seinen Mund (mit dem Siwak) zu reinigen.“

Siehe Hadith Nr. 887 f.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 889]


893.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Ihr seid alle Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde: der Imam ist ein Hirte, und er ist verantwortlich für seine Herde. Und der Mann ist in seiner Familie ein Hirte, und er ist verantwortlich für seine Herde.Und die Frau ist im Hause ihres Mannes eine Hirtin, und sie ist verantwortlich für ihre Herde. Und der Diener ist ein Hirte in Bezug auf den Besitz seines Herrn, und er ist verantwortlich für seine Herde. ...Und der Sohn ist ein Hirte in Bezug auf das Vermögen seines Vaters, und er ist verantwortlich für seine Herde. Und ihr seid alle Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde.“

Siehe Hadith Nr. 2262, 7138 und die Anmerkung dazu

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 893]

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