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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 26   |   Angezeigt:   21-30   |    Übersicht


كِتَاب الْجُمُعَةِ
al-ǧumuʿah (Das Freitagsgebet)


930.)

Jabir Ibn ʿAbdallāh berichtete: „Ein Mann trat (in die Moschee) ein, während der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, seine Predigt zum Freitag hielt. Der Prophet sagte zu ihm: „Du Soundso, hast du gebetet?“ Als der Mann dies verneinte, sagte der Prophet: „Steh auf und verrichte die (zwei*) Rakʿa .“

(* Vgl. Hadith Nr. 931)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 930]


931.)

Jabir berichtete: „Ein Mann trat (in die Moschee) am Freitag ein, während der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, seine Predigt hielt. Der Prophet fragte: „Hast du gebetet?“ Als der Mann dies verneinte, sagte der Prophet: „Verrichte also zwei* Rakʿa .“ (* Vgl. Hadith Nr. 930)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 931]


934.)

Abū Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn du (in der Moschee) am Freitag zu deinem Gefährten „hör zu“ sagst, während der Imam die Predigt hält, dann hast du damit nur sinnloses Gerede gemacht.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 934]


935.)

Abū Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, (von den Vorzügen) des Freitags sprach und (in diesem Zusammenhang) sagte: „Es gibt im Verlauf dieses Tages eine Zeitspanne, in welcher sich kein muslimischer Diener im Gebet befindet und Allah um etwas bittet, ohne daß Allah ihm das gibt, worum er bittet.“ Und der Prophet gab mit seiner Hand ein Zeichen, um zu zeigen, wie kurz auch diese Zeitspanne sein mag.

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 935]


936.)

Jabir Ibn ʿAbdallāh berichtete: „Während wir das Gebet mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, verrichteten, traf eine Kamel-Karawane ein, die eine Lebensmittel-Ladung hatte. Die meisten Leute beschäftigten sich sehr damit, so daß am Ende nur zwölf Mann bei dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, blieben. Daraufhin wurde folgender Qurʾān-Vers (Aya) offenbart: „Doch wenn sie eine Handelsware oder ein Spiel sehen, dann brechen sie sogleich dazu auf und lassen dich stehen... (Qurʾān 62:11)““

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 936]


937.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte zwei Rakʿa vor dem Mittagsgebet und zwei Rakʿa danach zu verrichten. Nach dem Abendgebet verrichtete er zwei Rakʿa in seiner Wohnung und nach dem Nachtgebet ebenfalls zwei Rakʿa aber nach Beendigung des Freitagsgebets verrichtete er keine weiteren Gebete, bis er wegging, dann verrichtete er (zu Hause) zwei Rakʿa .“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 937]

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