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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 16   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْحَجِّ
Die Pilgerfahrt (Al-Hajj)


1610.)

Zaid Ibn Aslam hörte, dass sein Vater folgendes berichtete: „Ich sah, dass ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, den Schwarzen Stein küsste und sagte: „Hätte ich nicht selbst gesehen, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, dich geküsst hat, so hätte ich dich nicht geküsst!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1610]


1612.)

Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Kaʿba vornahm und jedesmal, wenn er an den Rukn * gelangte, zeigte er auf diesen.“

(*Rukn = Ecke, wo der Schwarze Stein angebracht ist siehe Hadith Nr. 1613)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1612]


1613.)

Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Kaʿba vornahm und jedesmal, wenn er an den Rukn* gelangte, deutete er auf diesen mit einem Gegenstand, den er gerade zur Hand hatte und sprach den Takbir .“

(*Siehe Hadith Nr. 1612)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1613]


1620.)

Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, ging während seines Umlaufs um die Kaʿba an einer Person vorbei, die ihre Hand mit der Hand einer anderen Person durch einen Gegenstand, wie Strick oder Riemen, zusammengebunden hatte. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, schnitt diesen eigenhändig durch und sagte: „Führe ihn an seiner Hand!“

*(Die Führung eines Menschen mit Strick oder Riemen degradiert ihn zu einer Tierstufe. Generell darf der Mensch keine Form verwenden, welche seine Menschenwürde beeinträchtigen könnte, wie das Verbot, dass der Betende seine Arme bis zum Ellenbogen auf den Boden legt wie ein Hund)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1620]


1648.)

ʿAsim berichtete: „Ich fragte Anas Ibn Malik: „Habt ihr es verabscheut, zwischen As-Safa und Al-Marwa zu schreiten?“ Er antwortete: „Ja, weil dies ein Kultbrauch der Dschahiliyya war, bis Allah folgenden Qurʾān-Vers offenbarte: „Wahrlich, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allahs und wer zu dem Hause pilgert oder die ʿUmrah vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er beide umschreitet.“ [Surah Al-Baqara (2):158]“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1648]


1650.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich kam in Makka an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (die Kaʿba) noch die Schreitung zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und er sagte: „Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer, dass du den Umlauf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 25/Hadithnr. 1650]

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